Änderung im Gesetzbuch:
1. Vorschlag:
Zitat:
§ 4 Amtsträger
1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat oder die Pfarrkirche einer Stadt betreut. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.
2. Vorschlag:
Zitat:
§ 4 Amtsträger
1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches oder weltliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat, oder für die Pfarrei der Stadt tätig ist. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.
Änderung im Strafgesetzbuch:
Zitat:
§ 1 Hochverrat
(1) Als Hochverrat bestraft werden Handlungen, welche die innere Ordnung der Grafschaft angreifen, ihr oder ihren Städten einen großen Schaden zufügen oder die Autorität des Regenten untergraben.
(2) Darunter fallen insbesondere:
a) Die Missachtung von gültigen Dekreten des Grafen
b) Das Stürmen eines Rathauses ohne Erlaubnis des Grafen
c) Die Veruntreuung oder Plünderung von Geldern oder Waren der Grafschaft oder eines Dorfes oder einer Pfarrei