Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: So 29. Jul 2018, 09:47 
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Die Änderung finde ich gut und muss sagen das Rabi´s Variante auch besser klingt und besser absichert, wenn noch einmal so ein Fall auftreten sollte wie bereits geschehen, was ich nicht hoffen will.


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: So 29. Jul 2018, 09:47 


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: So 29. Jul 2018, 15:37 
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Aus rein juristischer Sicht lässt sich auch eine Tätigkeit in der Pfarrei unter die Definition des "öffentlichen" Amtes subsumieren..

Aber rein der Klarheit halber stehe ich schon auf der Seite der Änderung. Was das württembergische Strafrecht für die Bürger transparenter macht, kann in keinem Fall schaden.

Die Änderung im Wortlaut finde ich gut. Einzige Wortlautalternative, die mir einfallen würde wäre "ein weltliches Amt innehat, oder für die Pfarrei der Stadt tätig ist" .... Das finde ich aber auch nicht besser, als Rabis Vorschlag. Meine Formulierung würde nur dann Sinn ergeben, wenn es mehrere Ämter in der Pfarrei gibt, die nicht alle zwangsläufig unter "betreuen" gefasst werden können.

Zugegebenermaßen habe ich aber absolut keine Ahnung, wie die Aufgaben zwischen Kirche, Pfarrer und Beichtvater da genau verteilt werden. Deswegen ist es wohl am besten, das in Rabis kundige Hände zu legen und bei ihrem Vorschlag zu bleiben.

Lange Rede kurzer Sinn, ich bin dafür.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: So 29. Jul 2018, 15:58 
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Der Beichtvater könnte die Stadt schädigen, indem er den Beichtstuhl nicht öffnet. Das ist die einzige Funktion die er hat. Also nehmen wir ruhig deinen Vorschlag, wer weiß, was alles mal passiert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: So 29. Jul 2018, 18:15 
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Ich kann mit beiden Formulierungen leben und bin auf jeden Fall auch dafür das der kirchliche Aspekt mit festgehalten wird

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: Fr 10. Aug 2018, 11:12 
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Wollen wir abstimmen?

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: Sa 11. Aug 2018, 01:21 
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Ja, bitte.


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: Mo 13. Aug 2018, 15:37 
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Beiträge: 1078
Rabi, kannst du mir mal eben jede vorgeschlagene Änderung zusammen fassen hier? ich gebe zu ich hab den Überblick gerade ein bisschen verloren und weiß nicht was zu was gehört. Danach eröffne ich dann die Abstimmung.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: Do 16. Aug 2018, 16:34 
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Änderung im Gesetzbuch:

1. Vorschlag:
Zitat:
§ 4 Amtsträger

1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat oder die Pfarrkirche einer Stadt betreut. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.


2. Vorschlag:
Zitat:
§ 4 Amtsträger

1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches oder weltliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat, oder für die Pfarrei der Stadt tätig ist. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.



Änderung im Strafgesetzbuch:

Zitat:
§ 1 Hochverrat

(1) Als Hochverrat bestraft werden Handlungen, welche die innere Ordnung der Grafschaft angreifen, ihr oder ihren Städten einen großen Schaden zufügen oder die Autorität des Regenten untergraben.

(2) Darunter fallen insbesondere:

a) Die Missachtung von gültigen Dekreten des Grafen
b) Das Stürmen eines Rathauses ohne Erlaubnis des Grafen
c) Die Veruntreuung oder Plünderung von Geldern oder Waren der Grafschaft oder eines Dorfes oder einer Pfarrei

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: Sa 18. Aug 2018, 00:44 
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Merci Vionax

:arrow: Abstimmungen eröffnet!

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung des Strafgesetzbuches
BeitragVerfasst: Mo 27. Aug 2018, 18:13 
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Beiträge: 1892
Als Bürgermeister von Rottweil, dem Ort wo die Kasse gestohlen wurde, würde ich eine entsprechende Änderung des SGB's Begrüßen.


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