Also ich finde es spricht nichts dagegen wenn ein Regent seine Handlung dem Rat gegenüber begründet. Es gehört zum guten Stil, dass man als Regent nicht einfach macht was man will, sondern das man seine Entscheidungen transparent macht und auch öffentlich vertritt. Und wenn er bekannt gibt das er eine Inventur einfordert, kostet es ihn nichts dies auch sinnvoll zu begründen. Wenn ein Regent es nicht für nötig hält dies zu tun oder die Begründung gibt, ich will einfach, so wäre es sein gutes Recht. Allerdings sollte er sich dann auch im klaren sein, dass er damit öffentlich eingesteht, das er keine Argumente für seine Entscheidung hat. Es ist schlussendlich eine Frage der Transparenz und deswegen finde ich es wichtig wenn der Regent seine Entscheidung mitteilt und erklärt.
Natürlich sollte er das Recht haben sie anzufordern ohne abzustimmen. Denn im Zusammenhang mit den anderen Rechten die er hat, macht es tatsächlich wenig Sinn ihm das Recht zur Einsicht der Inventuren zu nehmen. Das die Kämmerer und HBV mit aufgeführt werden, macht ebenfalls Sinn, da diese es sind, die die Inventuren viel besser im Blick haben, als der Regent, der wahrlich andere Dinge im Kopf haben sollte, als den BMs auf die Finger zu schauen. Das Argument den Kämmer und den HBV zu streichen finde ich nicht schlüssig. Denn der Kämmerer und der HBV sind tiefer in der Thematik und sollten daher per Gesetz auch die Möglichkeiten haben dies zu beantragen. Streicht man sie, würden sie dies zwar ebenfalls tun können, aber es kostet nichts es stehen zu lassen, sodass sich künftige Kämmerer und HBVs, vorallem schüchternere, sich deutlicher angesprochen fühlen, dass sie das Recht haben, dies im Zweifelsfall zu beantragen und es wird klarer dass es zu ihren Aufgaben gehört. da ein Auge drauf zu haben.
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