Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 23:35 
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Registriert: Mo 8. Jan 2018, 19:00
Beiträge: 1078
Wir kommen so nicht weiter. Ich sagte dir das es für mich keine Begründung vom Regenten braucht. Dabei werde ich auch bleiben. Vor allem dann wenn der Regent es sich ja selbst erlauben kann. Das ist nach wie vor Unsinnig.

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mi 31. Jan 2018, 23:35 


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 23:54 
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Registriert: Mo 30. Okt 2017, 12:37
Beiträge: 369
Also ich finde es spricht nichts dagegen wenn ein Regent seine Handlung dem Rat gegenüber begründet.
Es gehört zum guten Stil, dass man als Regent nicht einfach macht was man will, sondern das man seine Entscheidungen transparent macht und auch öffentlich vertritt. Und wenn er bekannt gibt das er eine Inventur einfordert, kostet es ihn nichts dies auch sinnvoll zu begründen. Wenn ein Regent es nicht für nötig hält dies zu tun oder die Begründung gibt, ich will einfach, so wäre es sein gutes Recht. Allerdings sollte er sich dann auch im klaren sein, dass er damit öffentlich eingesteht, das er keine Argumente für seine Entscheidung hat.
Es ist schlussendlich eine Frage der Transparenz und deswegen finde ich es wichtig wenn der Regent seine Entscheidung mitteilt und erklärt.

Natürlich sollte er das Recht haben sie anzufordern ohne abzustimmen. Denn im Zusammenhang mit den anderen Rechten die er hat, macht es tatsächlich wenig Sinn ihm das Recht zur Einsicht der Inventuren zu nehmen.
Das die Kämmerer und HBV mit aufgeführt werden, macht ebenfalls Sinn, da diese es sind, die die Inventuren viel besser im Blick haben, als der Regent, der wahrlich andere Dinge im Kopf haben sollte, als den BMs auf die Finger zu schauen.
Das Argument den Kämmer und den HBV zu streichen finde ich nicht schlüssig.
Denn der Kämmerer und der HBV sind tiefer in der Thematik und sollten daher per Gesetz auch die Möglichkeiten haben dies zu beantragen.
Streicht man sie, würden sie dies zwar ebenfalls tun können, aber es kostet nichts es stehen zu lassen, sodass sich künftige Kämmerer und HBVs, vorallem schüchternere, sich deutlicher angesprochen fühlen, dass sie das Recht haben, dies im Zweifelsfall zu beantragen und es wird klarer dass es zu ihren Aufgaben gehört. da ein Auge drauf zu haben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Do 1. Feb 2018, 00:11 
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Registriert: Mo 8. Jan 2018, 19:00
Beiträge: 1078
Ich finde besser kann man es kaum ausdrücken. Nur bleibt am Ende doch wirklich die Frage, ist es nötig den Regenten zur Transparenz zu zwingen anhand des Gesetzes oder vertraut man darauf das er, wenn er wirklich jemals eine Inventur einfordert, das so wieso begründen würde. Es kommt doch kein Regent an und sagt...mach mal ne Inventur weil ich Bock drauf habe. Ich denke einfach das man ein Gesetz nicht unnötigerweise in die Länge ziehen muss. Deshalb bleibe ich nach wie vor dabei das der Regent seine Aufforderung nicht begründen muss oder dem Rat vorlegen denn ich geh einfach davon aus das der regent es so oder so begründen würde ganz von allein.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Do 1. Feb 2018, 00:40 
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Beiträge: 1984
Es gab schon Regenten, die haben Provinzen geplündert, also ja, ich möchte für keinen Regenten meine Hand ins Feuer legen und deswegen auch nicht jede Freiheit einräumen die geht. Man ist hier Regent auf Zeit und deswegen alleine sollte auch ein Regent seine Handlungen begründen. Und Philipp es waren du oder Quarke selbst, die es ins Spiel brachten, dass es doch vollkommen in Ordnung ist, wenn der Regent es einfach aus Neugier macht, also scheinen diese Gedanken ja nicht so weit weg zu sein.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Do 1. Feb 2018, 01:21 
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Registriert: Mo 8. Jan 2018, 19:00
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Und es wäre für mich auch immer noch in Ordnung wenn er sagt er macht es aus Neugierde. Ist ja auch ne Begründung.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Do 1. Feb 2018, 01:50 
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Registriert: Mo 30. Okt 2017, 12:37
Beiträge: 369
Wie ich sagte. Er hat das Recht es so zu begründen.
Ob es einem Regenten zum Vorteil gereicht eine solche Begründung zu liefern muss er allerdings selbst entscheiden. Und wenn er eine solche Begründung liefern würde, kann jeder im Rat dem Regenten genau auf die Finger schauen.
Artair aus Baden ist doch ein gutes Beispiel für ein gesetzloses Ratsmitglied. Er hätte auch genauso gut auch Regent werden können.
Zum anderen sollte man sich immer fragen warum jemand für weniger Transparenz kämpft.
Wer nichts zu verbergen hat braucht sich auch nicht davor zu scheuen seine Handlungen kurz zu begründen und niemand verlangt eine stundenlange Rede vom Regenten.

Der Mehraufwand des Regenten ist also nicht besonders hoch und entfällt völlig wenn der Antrag vom Kämmerer oder vom HBV kommt, da dieser dann eine Begründung geben muss, der sich der Regent bei Veröffentlichung der Zustimmung des Antrages einfach nur zustimmen muss.


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Do 1. Feb 2018, 01:54 
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Registriert: Mo 8. Jan 2018, 19:00
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Ich kämpfe nicht für weniger Transparenz sondern fürlogischere Gesetze ohne den ganzen überflüssigen Schnick Schnack. Ihr seht das so, ich sehe es anders.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Di 6. Feb 2018, 18:58 
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Registriert: So 23. Nov 2014, 20:57
Beiträge: 802
Ich bin auch definitiv für eine Begründung (und da würde mir sogar "Neugierde" reichen). Ich finde ein Regent sollte sich auch für seine Anordnungen rechtfertigen. Das kann er von mir aus gerne tun, indem er sagt, es interessiert ihn einfach. Aber Ratsarbeit und vor allem Regentenarbeit sollte wenigstens so transparent sein, dass man sich von Volkes Seite aus nicht schikaniert fühlt und eine kurze Begründung bricht dem Regenten keine Zacken aus der Krone.

Und vielleicht hilft es ja auch, dafür zu sorgen, dass die Befugnis am Ende nicht zu inflationär gebraucht wird, sondern eben nur, wenn von Regentenseite auch wirklich ein schützenswertes Interesse vorliegt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Di 6. Mär 2018, 22:53 
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Registriert: Mi 10. Jan 2018, 13:59
Beiträge: 446
Das Thema kann nun geschlossen werden, da der Rat hierzu einen Beschluss gefasst hat.

Wir bald archiviert.

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Quarke von Greifenklau, Fürst von Pommern-Wolgast


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