Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 22:44 
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Nein ich schreibe nirgends dass der rat darüber beratschlagen soll, er soll nur sehen wann wo wer warum eine inventur einfordert. Da steht ganz genau, dass der Regent sie genehmigen darf, sprich auch für sich selbst, nur dass dies dann auch hinterlegt wird, warum er dies tut.

Und ja der Graf darf das befehlen, aber auch nur wenn es im Sinne der GS ist und ich glaube nicht, dass auch nur einer so einen Befehl befolgen würde, wenn es keinen Grund gebe, aber hier wurde jetzt immer wieder von Neugier gesprochen und bei einem Sturm oder einer Absetzung, kann der Regent am Ende eben nicht alleine handeln, sondern braucht unterstützung, also warum wäre es so schlimm, wenn er hier seinen Grund angibt

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Verfasst: Mi 31. Jan 2018, 22:44 


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 22:47 
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Weil es keinen Sinn macht. Es macht einfach keinen Sinn das er Regent sich jeden Furz erfragen muss. Er ist der Regent. Ich verstehe die Fesseln nicht die man anlegen will. Ich verstehe auch den Vorschlag mit dem Rat nicht. Ich verstehe dein ganzes Misstrauen im Grunde nicht und glaube auch nicht das wir es schaffen uns da anzunähren. Eine Abstimmung wäre wirklich sinnvoller weil dieses Thema sonst noch Monatelang rumfliegt und am Ende kommt nichts dabei rum. Effektivität sieht nunmal anders aus als das was du da vorschlägst Adriaana.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 22:51 
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Ich warte auf Vorschläge. Philipp hat seinen kundgetan. Ich warte und stelle dann alle Favoriten zur Abstimmung..

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Quarke von Greifenklau, Fürst von Pommern-Wolgast


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 22:53 
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Ich machte auch einen Vorschlag und ich sehe es nicht als Fessel, wenn der Regent seinen Grund irgendwo "HINTERLEGT" nicht darüber abstimmen lässt oder sich eine Genehmigung holt, sondern nur irgendwo schreibt warum

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 22:56 
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Und welchen Sinn macht das?

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 22:58 
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Gegenfrage: Was wäre so schlimm daran? Würde es dich so sehr stören? Hättest du deswegen ein doofes Bauchgefühl?

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 23:01 
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Es ist unnötig. Er hinterlegt das irgendwo. Muss keinen Fragen. Kann es sich selbst erlauben. Ergo es ist unnötig. Und ja, warum soll ich mich mit einem so unnötigen Kram einverstanden erklären der einfach nichts bringt?

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 23:25 
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Doch er bringt was, nämlich dass ein Regent auch nicht willkürlich handeln kann...aber was solls, ich bin jetzt schon 10 Schritte auf euch zugegangen, ist mir meine Energie zu schade zu noch mehr zu machen

Zitat:
§8 Die Bürgermeister haben binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode, oder jederzeit nach Aufforderung durch den Kämmerer, Handelsbevollmächtigten, oder den Regenten eine Bestandsliste abzugeben. Dieser Forderung muss begründet sein und vorher dem Rat vorgelegt bzw. im Schloss hinterlegt werde und durch den Regenten abgesegnet werden. Darin ist aufzuführen,


bei dem dick geschriebenen kann das eine oder das andere halt weg, es geht mir nur um die dokumentation, wie dahinter steht, entscheidet NUR der Regent

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 23:30 
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Wenn der Regent es sich selbst erlauben kann ist das doch auch deine so genannte Willkür. Wie gesagt, es ist sinnlos das so einzubringen. Ich bleibe bei dem Vorschlag den ich weiter oben hinterlegt habe.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 23:34 
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Nein, weil wie du sehen kannst, muss auch er begründen.

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