Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: [I] Gesetzbuch/Verfassung
BeitragVerfasst: Do 2. Sep 2021, 10:27 
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Also, erstmal, Danke, dass unsere Staatsanwältin sich hier gleich an die Arbeit macht und tätig wird.

Ich persönlich wäre auch bei Gala, dass Rechte und Pflichten gleich dem entsprechenden Amt zugeordnet werden.
Das wäre in meinen Augen beim Grafen:

Dekretrecht
Besetzung der Ämter im Rat nach Vorgaben (würde ich nennen)
Adelungen&Ehrungen
Begnadigung/Verbannung

Beim Rat:
Ausreiseverbot
Stillschweigen
wenn gewünscht: Recht mit einfacher Mehrheit Dekrete des Grafen aufzuheben
Pflicht zur vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit
Pflicht zur Beteiligung in und schnellstmöglichen Erreichung der Abstimmungsreife

Bei den Bürgermeistern:
ebenfalls Ausreiseverbot, sogar aus der Stadt nicht nur der Provinz
Stillschweigen
falsch gewünscht: Wortrechte im Schloss?

Ansonsten übrigens eine gelungene Verfassung.

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Do 2. Sep 2021, 10:27 


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 Betreff des Beitrags: Re: [I] Gesetzbuch/Verfassung
BeitragVerfasst: Do 2. Sep 2021, 14:19 
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Registriert: Mo 28. Dez 2020, 07:02
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Danke für deine Anmerkungen, Sini. Und natürlich das Lob :D

Ich wurde über einen Umweg darauf aufmerksam gemacht, dass meine pauschale Aussage, Dekrete seien nicht unbegrenzt gültig, hier in Württemberg nicht zutreffend ist. Tatsächlich steht in der aktuellen und somit gültigen Fassung des GBs nicht, dass Dekrete irgendwann auslaufen. In einer Rechtsklärung des RKG wird zudem festgelegt, dass die Dekretregelungen der Reichsbulle nicht eins zu eins für die Provinzen gelten (1466-029-R). Also haben hier in dieser Provinz die Dekrete eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer.

Das finde ich problematisch. Weshalb, erläutere ich natürlich. Ich bleibe bei den Rechtsklärungen.
a) In der RK 1467-043-R heißt es: [...] Allgemein dient das Dekretrecht nicht dazu, bestimmte inhaltliche Sachverhalte zu regeln. Stattdessen eröffnet es eine Möglichkeit, rechtliche Regelungen außerhalb des normalen Gesetzgebungsverfahren zu erlassen, wenn diese schnell benötigt werden. [...]
b) Die RK 1462-043-R bezieht sich zwar eher auf das DKR, jedoch wird dort festgelegt, dass ein Dekret der "Abwendung einer Gefahr" dient, wenn diese "konkret oder gegenwertig" ist: [...]Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn durch die Sachlage des einzelnen Falles eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird.
Zusätzlich muss ein unmittelbares Handeln dringend geboten und geeignet sein, um die festgestellte Gefahr für das Deutsche Königreich abzuwenden. Ein Dekret aufgrund einer abstrakten Gefahr ist daher nicht zulässig.[...]

Sinn eines Dekretes ist es also schnell und übergangsweise bei Gefahr im Verzug zu handeln. Das widerspricht sich in meinen Augen, wenn ein Dekret unbegrenzt gültig ist. So hat ein Dekret einen typischen Gesetzescharakter und Gesetze werden anders beschlossen. Daher möchte ich gern wieder ein Ablaufdatum für Dekrete einfügen und mich dabei an den üblichen 3 Monaten orientieren. Andernfalls sehe ich die Gefahr, dass die normale Gesetzgebung ad absurdum geführt wird.

Sollte das Thema ausschweifend diskutiert werden müssen, würde ich ein neues Protokoll hierfür eröffnen.

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 Betreff des Beitrags: Re: [I] Gesetzbuch/Verfassung
BeitragVerfasst: Do 2. Sep 2021, 14:56 
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Ich finde deine Argumentation nachvollziehbar und würde es gern einpflegen. Für mich auch ohne weitere Worte.

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 Betreff des Beitrags: Re: [I] Gesetzbuch/Verfassung
BeitragVerfasst: Do 2. Sep 2021, 15:58 
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da bin ich dagegen
es gibt dekrete die haben keinen Gesetzescharakter und müssen weiterhin aktiv bleiben und sollen auch nicht zum Gesetz werden.
da gibt es einige von Jussis zeit die immernoch Gültigkeit haben aus dem Grund.


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 Betreff des Beitrags: Re: [I] Gesetzbuch/Verfassung
BeitragVerfasst: Do 2. Sep 2021, 20:52 
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"Dem schließe ich mich an. Es wirkt, als wolle man das Rad neu erfinden und irgendetwas tun, nur um irgendetwas tun zu können. Unsere Gesetze und Geschäftsordnung sind gut, so wie sie sind. Es gibt überhaupt keinen Grund daran rumzuwerkeln."

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 Betreff des Beitrags: Re: [I] Gesetzbuch/Verfassung
BeitragVerfasst: Fr 3. Sep 2021, 03:57 
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Ich denke ich werde das RKG bemühen und eine Rechtsklärung beantragen: Sind Dekrete noch Dekrete und erfüllen ihren definierten Zweck, wenn sie zeitlich unbegrenzt gültig sind oder sind Dekrete dann nicht eher Gesetze, die falsch erlassen wurden?


PS: Die Rechtsklärung wurde erfragt.

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 Betreff des Beitrags: Re: [I] Gesetzbuch/Verfassung
BeitragVerfasst: Fr 3. Sep 2021, 06:33 
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Galaresch hat geschrieben:
da bin ich dagegen
es gibt dekrete die haben keinen Gesetzescharakter und müssen weiterhin aktiv bleiben und sollen auch nicht zum Gesetz werden.
da gibt es einige von Jussis zeit die immernoch Gültigkeit haben aus dem Grund.

Das kann nicht sein. Dass Dekrete nicht mehr zeitlich begrenzt sind gibt es doch erst seit März letzten Jahres oder?
Vorher gefasste Dekrete sind ausgelaufen.

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 Betreff des Beitrags: Re: [I] Gesetzbuch/Verfassung
BeitragVerfasst: Fr 3. Sep 2021, 16:05 
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Also ich bin erschüttert, wie wenig Sachkenntnis vorhanden ist. Ich nehme da gerne das Beispiel, welches Nicki zum letzten Jahreswechsel anbringen wollte.
Dieses Gute-Laune-Dekret für die Zusammenarbeit im Rat.

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 Betreff des Beitrags: Re: [I] Gesetzbuch/Verfassung
BeitragVerfasst: Fr 3. Sep 2021, 16:22 
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Sini ich ngeb dir Recht aber manche dekrete wurden so offt wiederholt das sie Standart wurden.

Außerdem hab ich mir die halbe Nacht um die Ohren gehauen wegen einigen Fehlern die man an mich ran trug zwecks Häfen und co

Da würde ich gern eine Grundlegende Änderung vornehmen und nicht nur kürzen.


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 Betreff des Beitrags: Re: [I] Gesetzbuch/Verfassung
BeitragVerfasst: Sa 4. Sep 2021, 10:54 
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Galaresch hat geschrieben:
Sini ich ngeb dir Recht aber manche dekrete wurden so offt wiederholt das sie Standart wurden.

Und damit lieferst du den Grund, wieso Dekrete begrenzt sein sollten. Werden sie "Standard" sollten sie ein en Gesetz gegossen werden.
Das Dekretrecht wird sonst ad absurdum geführt

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