Vionax hat geschrieben:
Valondarion hat geschrieben:
Ich mag mich irren, aber diese Formulierung könnte beispielsweise auch so interpretiert werden, dass nur die Gerichte eine Auslegung der Magna Charta prüfen können.
Dies sollte aber jedem Bürger möglich sein.
Es ist natürlich jedem Bürger frei, die Magna Charta auszulegen, wie er es für richtig hält. Mein Änderungsvorschlag bezieht sich aber auf die rechtskräftige Feststellung einer bestimmten Auslegung der Magna Charta durch das imperiale Gericht.
Die Feststellung der rechtsverbindlichen Auslegung der Magna Charta hätte dann in etwa den Charakter einer Rechtsklärung des RKG nur eben höchstrichterlich und in Bezug auf die Magna Charta als Reichsverfassung.
Das finde ich inhaltlich absolut wünschenswert.
Es ist natürlich jedem Bürger frei, die Magna Charta auszulegen, wie er es für richtig hält, hast du bestimmt anders gemeint, weil die MC nur vom Gerichtshof ausgelegt werden darf.
Ich wollte nur sichergehen, dass jeder eine Rechtsprüfung beantragen kann.