Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2021, 16:18 
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Hm... Und wieder was gelernt :D
Ich bleibe dennoch bei Option drei.

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Verfasst: Do 25. Feb 2021, 16:18 


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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2021, 16:20 
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Wenn man das denn so regeln möchte, könnte man einen entsprechenden Zusatz natürlich ebenfalls regeln. Aber wollen wir das?

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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2021, 16:42 
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Ich würde den Paragraphen gern ändern. Weiterhin. Sollte ein Regent eine Person begnadigen wollen und es ist abzusehen, dass es ein Todesurteil geben könnte, sollte es im Interesse des Regenten sein die Vollstreckung mittels Begnadigung zu unterbinden. Zum Tode verurteilte werden ja nicht sofort, augenblicklich im Gerichtssaal gehängt oder geköpft just wenn der Richterhammer fällt. [OOC: Zumindest in meiner RP Vorstellung^^ Ingame... Tjoar...] Der Prozess samt Urteilsspruch sollte für den Regenten derart wichtig sein, dass er den Gang aufs Schafott stoppt.
Ein ordentlicher Prozess ist geführt, ein unabhängiges Urteil gesprochen. Nun kann begnadigt werden.

Zur Reha-Frist kam mir gerade noch ein Gedanke.
Wird vor einem Urteil eine Begnadigung ausgesprochen - wie kann man denn wissen, ob eine Reha-Frist gilt? Es könnte ja auch sein, dass es einen Freispruch gegeben hätte und somit auch keine Reha-Frist.

Idee:

Zitat:
§ 9 Begnadigung

(1) Allein der Graf hat das Recht einen Täter zu begnadigen. Dieses Recht kann er sowohl vor als auch [Rotes streichen] nach Urteilsverkündung ausüben. Eine Entschädigung für bereits vollstreckte Strafen ist freiwillig.

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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2021, 17:27 
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Mairi hat geschrieben:
Zur Reha-Frist kam mir gerade noch ein Gedanke.
Wird vor einem Urteil eine Begnadigung ausgesprochen - wie kann man denn wissen, ob eine Reha-Frist gilt? Es könnte ja auch sein, dass es einen Freispruch gegeben hätte und somit auch keine Reha-Frist.


Genau deshalb ist es so wichtig, dass man ganz klar unterscheidet zwischen der Begnadigung als Straferlass und einer Einstellung des Verfahrens. Letzteres kann der Regent nicht fordern. Begnadigt er im Prozess, läuft der Prozess erstmal weiter und ein Urteil wird gesprochen. Schuldig oder Unschuldig. Den einzigen Unterschied, den die Begnadigung macht, wäre dann, dass im Falle eines Schuldspruchs die ausgesprochene Strafe nicht vollstreckt wird.

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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2021, 17:47 
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...und der Regent kann ja noch einige Worte finden, wieso der Verurteilte doch eigentlich ganz toll und alle andern doof sind. Ihr wisst schon.

Ich finde Mairis Vorschlag hervorragend und für mich sogar einfach schon abstimmungsreif.

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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2021, 21:48 
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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2021, 22:13 
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Entspricht im Grunde meiner Idealvorstellung.

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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Fr 26. Feb 2021, 13:07 
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"Sofern bis zum heutigen Abend keine Einwände mehr kommen, werde ich Mairis Vorschlag zur Abstimmung freigeben."

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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: So 28. Feb 2021, 19:17 
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Ich möchte noch einmal anregen, dass man sich hier auch gerne kritisch gegenüber der angedachten Änderung hätte äußern können.
Mir erschließt sich nicht der Sinn, gegen etwas zu stimmen und vorher gänzlich darauf zu verzichten, seine Sichtweise zu erklären.

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