Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Mi 24. Feb 2021, 21:14 
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Alternativideen?

Weil Annähen und laufende Verfahren abbrechen klingt für mich beides nicht so gut.

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mi 24. Feb 2021, 21:14 


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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Mi 24. Feb 2021, 21:21 
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man könnte entweder den Satz oben nicht streichen sondern so stehen lassen und beschließen, die Vorschrift zu ergänzen etwa um "Bei einer vorzeitigen Begnadigung ist das Verfahren dennoch durch Urteil zu beenden"

oder man streicht den Passus und lebt damit, dass man Entschädigungen und Strafen hin- und herzahlt.

Dritte Option: Wie im Reich. Rückzahlung bereits gezahlter Strafen ist optional.

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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Mi 24. Feb 2021, 21:38 
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Galaresch hat geschrieben:
Betreff: [Justiz] Begnadigungsrecht

Sini_brachenau hat geschrieben:
Alternativideen?

Weil Annähen und laufende Verfahren abbrechen klingt für mich beides nicht so gut.



wie wäre es das vor Verkündigung der Todesstrafe man sich die Gewissheit einholt das der Regent eben nicht mit einer Begnadigung eugelt, das muss halt vom jeweiligen Richter kurz vorher geklärt werden.


Zu Galas Idee will ich ergänzen, dass ich das als Bringschuld des Regenten sehe, der sich bitte rechtzeitig meldet. Es kann nicht Aufgabe des Richters sein beim Regenten nett anzufragen, ob er ein Urteil fällen darf. Das hat mit unabhängiger Justiz auch nix zu tun.

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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Mi 24. Feb 2021, 21:41 
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Das hilft uns aber auch nicht weiter, wenn wir den in Rede stehenden passus streichen. Dann kann er nämlich vor Verkündung (( und damit IG Vollstreckung)) auch nicht mehr begnadigen.

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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2021, 06:55 
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Zitat:
Dritte Option: Wie im Reich. Rückzahlung bereits gezahlter Strafen ist optional.


Nummer drei. Immerhin ist eine Begnadigung ja schon ein Bonbon und die Rehabilitationsfrist von 3 Monaten nach verurteilter Straftat entfällt.
Oder nicht?

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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2021, 07:46 
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Mairi hat geschrieben:
Zitat:
Dritte Option: Wie im Reich. Rückzahlung bereits gezahlter Strafen ist optional.


Nummer drei. Immerhin ist eine Begnadigung ja schon ein Bonbon und die Rehabilitationsfrist von 3 Monaten nach verurteilter Straftat entfällt.
Oder nicht?


Sehe ich sehr ähnlich, da die Begnadigung bereits ein Erlass der Strafe ist und man einer Gnade gegenüber auch Demut walten lassen sollte.
Den damaligen Diskussionen im dritten Stand kann ich zudem entnehmen, dass es wohl nie eine Optimallösung für mich geben wird, da man offensichtlich an Mechaniken gebunden ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2021, 08:30 
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wie im Reichstag und im 2. Stand gesagt, ich halte so eine Änderung für unnötig. Das Gesetz ist in Ordnung, so wie es ist

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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2021, 10:04 
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Mairi hat geschrieben:
Rehabilitationsfrist von 3 Monaten nach verurteilter Straftat entfällt.
Oder nicht?


Tut sie das? Im Gegenteil: Trotz Begnadigung gilt man als rechtskräfitg verurteilt. Wenn sollte der Regent das in seiner Begnadigung regeln (können), finde ich.

Betreffend der Erstattung kann ich mich mit optinal wie im Reich gut anfreunden.

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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2021, 15:53 
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Wollte auch eben dazwischenhauen. Die Rehafrist entfällt mit Begnadigung nicht. Zumindest ist das nirgends geregelt. Da die Reha keine Strafe ist, die eine Begnadigung entfallen lassen würde, fällt die dennoch an.

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 Betreff des Beitrags: Re: [Justiz] Begnadigungsrecht
BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2021, 16:11 
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Ändert für mich die Wertigkeit, da es sich noch immer um einen Erlass handelt.

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