Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Fr 20. Jul 2018, 10:30 
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Meine Lösung wäre weniger Bürokratie und nicht alles überall endlos dokumentieren. Entweder, wir machen eine Genehmigungspflicht draus oder wir lassen es, so ist es nur Mehrarbeit ohne jeden Nutzen. Man kann es nur verwerten um wem irgendwann unter die Nase zu reiben, dass er vor zig Wochen mal was nicht tat.

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Verfasst: Fr 20. Jul 2018, 10:30 


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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Fr 20. Jul 2018, 11:39 
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Um ich erinner mich daran, dass gerade du es warst die sich sehr darüber beschwert hat, dass du diese Informationen nicht hast/bekommst, als du die flottenschiffe verteilen solltest (kann dir das gerne raussuch3n) und jetzt auf einmal doch nicht mehr? Also gibt es ja doch einen nutzen bzw. Hätte es d3n damals gegeben, als du diese Informationen brauchtest. Noch ein Nutzen ist es, dass wenn Händler sich bei mir melden, ich ja auch schau3n muss zu welchen Hafen ich sie bestelle (Ich informiere dann auch Baumeister und hafenmeister, weswegen ich weiß dass es nicht viel Aufwand ist)


Wie gesagt es geht nicht um gen3hmigungen sondern dass der Baumeister informiert ist.

Wie gesagt würden die Logbücher sauber geführt, wäre es ja egal

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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Fr 20. Jul 2018, 14:20 
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Richtig, es war nervig, dass die Logbücher nicht aktuell waren. Deswegen gibt es jetzt ja auch schon die Anweisung, dass die Hafenmeister wöchentlich Rapport leisten müssen.

Ob nun ein Ausländer angelegt hat oder ein Württemberger ist letztlich recht egal um zu beurteilen, ob ein Hafen voll ist. Der meiste Verkehr ist nämlich von Württembergern. Wobei es aber zumindest in Reutlingen eh so gut wie keine Bewegungen gab in den letzten Monaten. Ich glaube seit dem Anlegen der Reichsflotte hatte ich zwei Andockanfragen.

Solange der Hafenmeister nicht auf die Genehmigung warten muss, ist es recht egal, ob er es sofort meldet oder mit der wöchentlichen Meldung. Es ist eine übermäßige Bürokratie, die in meinen Augen eher von Misstrauen zeugt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Fr 20. Jul 2018, 16:45 
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wöchentliche meldungen hast du damals auch erbeten oder? Elea ist auch dauernd Hafenmeister hinterher gelaufen und briefe verschickt, gebracht hat es nicht wirklich was, teils sind die Logbucheintrüäge ein halbes Jahr alt. Calendula und Feli sind meines Wissens die einzigen, die es regelmäßig erneuern und wenn sie nur schreiben dass sich nichts verändert und Sugar hält es auch recht aktuell.

Laut Logbücher liegt z.b. in Stuttgart ein englisches Schiff, ich nehme mal an dass es nicht mehr da ist nach einem halben jahr, aber der amtierende Baumeister muss ja jetzt erst einmal davon ausgehen.

So und da komme ich zu dem Unterschied zwischen einheimischen und ausländischen. Vielleicht erinnerst du dich noch daran, als vor einiger Zeit eine Kapitänen anfragte ob sie ihr Schiff für eine lange Zeit (wollte glaub ich nach Ungarn oder so) ihr schiff hier "parken" dürfte. sie war damals den richtigen Weg gewählt und vorab gefragt, aber das ist ja nicht immer so. Templare z.b. hat ja erst gesagt, dass er das schiff dauerhaft hier lassen will, als er gefragt wurde und wurde an einen naturhafen verwiesen. Wenn Wir aber nun einen Platz brauchen, aus welchen Gründen auch immer und da stehen 2 ausländische Schiffe und die Besitzer sind von hier aus nach Italien gewandert sind diese nicht mehr greifbar und wir haben blockierte Häfen. Bei Württemberger, Schiffen kann man erst einmal davon ausgehen, dass die Schiffe eh dauerhaft hier vor anker liegen.

Wenn der Baumeister jetzt informiert wird, dass ein ausläncisches Schiff irgendwo vor anker geht und der BM dann sieht, "hmm in dem Hafen ist dann alles voll, wohin gegend in Hafen xxy noch was mehr frei ist" oder "hmm wir erwarten jetzt aber in den nächsten Wochen 4 Händler und der will ja jetzt erst nach Österreich wandern und das schiff da 2 Monate stehen lassen", kann der Baumeister noch handeln und den Käptain anschreiben und an einen anderen Hafen verweisen. Erfährt er von dem geplanten langen Aufenthalt erst, wenn der Besitzer schon zufuss weiter ist, kann der BM nichts mehr machen. Und ja in so nem Fall kann es auch zu spät sein, wenn das Logbuch wöchentlich veröffentlicht wird, woran ich immer noch zweifle dass das umgesetzt wird

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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Fr 20. Jul 2018, 22:45 
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Registriert: Di 5. Jul 2011, 15:57
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Deine ganzen Beispiele würden aber wieder beinhalten, dass man erst eine Genehmigung abwartet bevor eine Andockerlaubnis erteilt wird. Für mich sieht das ganze nur nach Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus.

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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Fr 20. Jul 2018, 23:39 
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Nein, steht doch da. Der Hafenmeister erteilt anlaubeerlaubnisse, meiner Erfahrungen nach, fragt der Hafenmeister wie lange man bleiben will usw. nach, oder der Kapitän schreibt von sich aus eine solch Nachricht. Wenn man die daraus resultierenden Infomationen nun dem Baumeister mitteilt, kann er immer noch darauf reagieren, falls er dies für nötig hält. Laut Gesetz liegt nun einmal die Macht über die Häfen in letzter Instanz beim Rat. Wie soll dieser aber handeln, wenn er über sowas nicht informiert wird. Um das Beispiel mit dem englischen Schiff noch einmal hervorzuholen. Als das ins Logbuch eingetragen war, warst du gerade mit viel Einsatz dabei die Flotte zu verteilen. wenn du aber nun nicht weißt, ob das schiff da noch 6 Monate liegen bleibt, weil die lustig von hier aus in der Weltgeschichte herumtänzeln, wie willst du dann was planen?

Ich erinnere mich auch, dass der kämmerer, ich glaube das warst sogar du, einige Hafensteuern gelöscht hat, weil es schulden von ausländern waren, die nicht mehr greifbar sind. AUch hier wäre eine Information an den Rat wichtig (halt über den baumeister) damit man rechtzeitig reagieren kann, bevor ein STeuerschuldner verschwindet

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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Sa 21. Jul 2018, 08:19 
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Wirf nicht alles in einen Topf bitte. Die Schulden der Ausländer waren nicht unbedingt Langlieger. Da hätte das also auch wieder gar nichts gebracht. Steuern prellen eher die, die nur ein paar Tage anlegen.

Und für das Verteilen der Flotte wäre es mir völli egal gewesen, ob das Schiff im Hafen 1 Tag oder 10 Monate da liegen wird. Der Platz war belegt und egal, was die Flotte wollte, ich konnte ihn nicht vergeben.

Und wenn ein Württemberger verreist, muss er sich dann auch vrher abmelden, damit der Baumeister reagieren kann whin das Schiff vielleicht soll?

Ihr schafft Bürokratie die überhaupt nicht durchdacht ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Erweiterung §13 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mo 23. Jul 2018, 17:34 
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:arrow: Abstimmungen vorbei.

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