Da es zu dieser Diskussion passt, möchte ich deinen Brief ansprechen, Ava, den du - ich vermute mal - allen Hafenmeistern geschickt hast mit der Bitte das Logbuch zu aktualisieren.
Festgehalten sei: Dazu besteht keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht. Das Gesetzbuch sagt, dass der Baumeister den Hafenmeistern weisungsbefugt ist.
Zitat:
Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg
IV. Häfen der Grafschaft
§ 12 Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche
1. Die Hafenverwaltung aller Württemberger Häfen obliegt der Grafschaft Württemberg gemäß der Aufgabenverteilung des Rates.
2. Die örtlichen Hafenmeister werden vom Baumeister der Grafschaft eingesetzt oder entlassen. Er ist den Hafenmeistern gegenüber weisungsbefugt.
Vielleicht kann man die Meldepflicht davon ableiten.
Ich antwortete, dass ich
bei Änderungen Meldung mache (ausgenommen meine hier gemeldete Abwesenheit).
Ich erhielt die Antwort, 2 Monate (mir fällt gerade auf, so alt ist meine letzte Meldung nicht mal... nur 30 Tage) würde nicht reichen; ich habe mich zu kümmern.
Nein. Punkt.
Hafenmeister ist ein absolut undankbarer Job. Man hat auf den ersten Blick wenig zu tun, muss aber täglich - bestenfalls mehrmals - zum Hafen eilen und nach Anfragen sehen. Kommt eine uneindeutige herein, ist man am klären, ob da zwielichtige Gestalten anlegen wollen. Das alles unter dem Druck, dass der Kapitän natürlich möglichst bald Antwort erhält. Lohn: Nichts.
Und jetzt sollen die Hafenmeister Verträge aufsetzen? Oder wessen Zuständigkeit wird das sein?
Es bleibt am Hafenmeister, die Kommunikation zu übernehmen.
Dann möchte ich darauf hinweisen, dass ich das Amt gern zur Verfügung stelle. Ich übernehme es nämlich nur in Vertretung, da sich mal wieder niemand gefunden hat. Ava, wirst du das dann übernehmen? Leute finden, einweisen und motivieren?