Zitat:
Die Bürgervertreter:
1) Der Bürgervertreter wird für eine Amtsdauer von drei Monaten (quartalsweise) gewählt.
2) Der Wahl geht eine öffentliche Nominierungsphase von mindestens 5 Tagen voraus.
3) Nach dem Abschluss der Nominierungsphase eröffnet der Bürgermeister die Wahl. Sie dauert 5 Tage. Gewählt wird mit relativer Mehrheit. Gültigkeit haben nur persönlich abgegebene Stimmen, eine Übermittlung durch Briefe und Boten ist nicht zulässig.
4) Nur Bürger mit nachweisbarem Grundbesitz in der Stadt, in welcher der Bürgervertreter gewählt wird, besitzen das aktive und passive Wahlrecht.
5) Zwei Wochen vor dem Ende der aktuellen Amtszeit des Bürgervertreter eröffnet der Bürgermeister die erneute Nominierungsphase, sollte er dies nicht tun, hat jeder wahlberechtigte Bürger der Stadt das Recht, die Nominierungsphase zu eröffnen.
6) Bei Nichtwahrnehmung seiner Pflichten oder anderweitigen Verfehlungen gegen die geltenden Gesetze der Stadt, der Provinz oder des Reiches hat jeder Bürger der Stadt das Recht, ein öffentliches Amtesenthebungsverfahren gegen den Bürgervertreter einzuleiten. An einer solchen Abwahl müssen sich mindestens 5 Bürger beteiligen, es ist eine einfache Mehrheit erforderlich.
(7) Zieht der Bürgervertreter in eine andere Stadt, so verliert er automatisch sein Mandat.
(6) Diese Regelungen dürfen alleine von der Bürgerschaft per öffentlicher Abstimmung geändert werden. Sie werden dann entsprechend über ein Dekret der Stadt geregelt.
Zu 1): Ich empfinde, das es mit der Umformulierung leichter für Laien zu verstehen ist.
Zu 5): 5% einer Stadt ist vielleicht ein nobles Ziel. In Rottweil wären dies wohl meine vorgeschlagenen 5 Leute. In einer Stadt wie Zollern würde man allerdings gerade einmal zwei Stimmen benötigen, um den Bürgervertreter abzusetzen. Natürlich gibt es hier das Ansbach-Gegenargument, immerhin haben dort die Wirtenberger gezeigt, wie schnell man doch eine Stadt übernehmen kann. Am Ende des Tages gibt es keine perfekte Regelung, da eine solche Stadtübernahme aber seltener ist, als der Missbrauch von Privatpersonen um einen Amsträger loszuwerden, sehe ich eine glatte Regelung mit einer festen Personenzahl als besser an.
Alle weiteren Änderungen betreffen allein die Form.Ich wäre dafür, einfach über diesen Paragraphen abstimmen zu lassen.