Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Do 1. Aug 2019, 18:30 
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"Eben, in Württemberg sollten die Wahlen wenigstens geregelt sein."


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Do 1. Aug 2019, 18:30 


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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Do 1. Aug 2019, 18:30 
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So, Rundbrief an die Bm ist raus.

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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Fr 2. Aug 2019, 09:01 
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Welchen Sinn hat der Bürgervertreter, worüber entscheidet er, was den Kleinen Bürger interessieren könnte, oder anders gefragt welchen halb aktiven Bürger interessiert es?

Wenn sich mehr als zwei zur Wahl zum Bürgervertreter aufstellen lassen, sehe ich wohl ein gewisses Interesse an dem Amt, in Esslingen hatte sich mal jemand gemeldet, den wir dann gewählt haben, aber keine Ahnung was oder ob er dort noch aktiv ist. Was ich damit sagen will, Un den paar die noch aktiv in RK vorhanden sind muss man doch nicht sinnlose Ämter schaffen. Überlegt euch mal wie ihr die Bürger in Städte/ Dörfer aktiv bekommt?


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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Fr 2. Aug 2019, 14:43 
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Fips, das Amt schaffen ja nicht wir. Das Amt ist in der Verfassung des Königreiches vorgegeben. Ich hätte nicht mal was dagegen, es abzuschaffen.
Ich habe diesen Vorschlag aus eigenem Erleben heraus gemacht. Ich hatte nur über den Rathausbrief zur Nomineirung oder zu Bewerbungen aufgerufen. Eigentlich weil ich dachte, der wird mehr gelesen als Aushänge in der Dorfhalle. Hinterher gab es dann im 3. Stand Debatten, ob diese Art der Nominierung überhaupt rechtens ist. Deswegen denke ich, machen wir für die BMs, die sich keine große Mühe machen wollen ein Gesetz und die BMs, die es in ihrer Stadt anders regeln wollen, sollen es dann tun.

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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Fr 2. Aug 2019, 20:00 
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Registriert: Sa 19. Nov 2011, 00:57
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Anstatt hier wieder ein neues Gesetz zu verabschieden, das monatelang diskutiert wurde, sollte wir vielleicht im Dekret der Städte und Dörfer nur darüber informieren das es den 3.Stand gibt, interessierte Bürger werden sich dann wohl selbst um weiter Informationen bemühen.

Aber trotzdem was machen die im 3.stand sinnvolles?


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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Sa 3. Aug 2019, 00:02 
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Registriert: Fr 9. Dez 2016, 05:24
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Fips hat geschrieben:
Anstatt hier wieder ein neues Gesetz zu verabschieden, das monatelang diskutiert wurde, sollte wir vielleicht im Dekret der Städte und Dörfer nur darüber informieren das es den 3.Stand gibt, interessierte Bürger werden sich dann wohl selbst um weiter Informationen bemühen.

Aber trotzdem was machen die im 3.stand sinnvolles?


"Ganz einfach, der Dritte Stand soll den Bürgern als Mittel gelten, sich an der Gesetzgebung des Königreiches zu beteiligen.

Warum ist ein Gesetz notwendig? Es regelt einfach die Rahmenbedingungen der Wahlen in der Provinz in Ermangelung eines Stadtdekretes. Am Ende regelt die Bulle es so, dass jede Stadt nur eine Wahl von mindestens 72 Stunden abhalten muss. Diese lasche Gesetzgebung wird nun gut und gerne ausgenutzt.

Wenn ihr sehen wollt, was der Dritte Stand bringt, warum nehmt ihr dann nicht dort euer Wortrecht wahr?"


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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Do 22. Aug 2019, 12:47 
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Registriert: Di 5. Jul 2011, 15:57
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Jorik_baerentatze hat geschrieben:
Zitat:
Die Bürgervertreter:

1) Der Bürgervertreter wird für eine Amtsdauer von drei Monaten (quartalsweise) gewählt.
2) Der Wahl geht eine öffentliche Nominierungsphase von mindestens 5 Tagen voraus.
3) Nach dem Abschluss der Nominierungsphase eröffnet der Bürgermeister die Wahl. Sie dauert 5 Tage. Gewählt wird mit relativer Mehrheit. Gültigkeit haben nur persönlich abgegebene Stimmen, eine Übermittlung durch Briefe und Boten ist nicht zulässig.
4) Nur Bürger mit nachweisbarem Grundbesitz in der Stadt, in welcher der Bürgervertreter gewählt wird, besitzen das aktive und passive Wahlrecht.
5) Zwei Wochen vor dem Ende der aktuellen Amtszeit des Bürgervertreter eröffnet der Bürgermeister die erneute Nominierungsphase, sollte er dies nicht tun, hat jeder wahlberechtigte Bürger der Stadt das Recht, die Nominierungsphase zu eröffnen.
6) Bei Nichtwahrnehmung seiner Pflichten oder anderweitigen Verfehlungen gegen die geltenden Gesetze der Stadt, der Provinz oder des Reiches hat jeder Bürger der Stadt das Recht, ein öffentliches Amtesenthebungsverfahren gegen den Bürgervertreter einzuleiten. An einer solchen Abwahl müssen sich mindestens 5 Bürger beteiligen, es ist eine einfache Mehrheit erforderlich.
(7) Zieht der Bürgervertreter in eine andere Stadt, so verliert er automatisch sein Mandat.
(6) Diese Regelungen dürfen alleine von der Bürgerschaft per öffentlicher Abstimmung geändert werden. Sie werden dann entsprechend über ein Dekret der Stadt geregelt.



Zu 1): Ich empfinde, das es mit der Umformulierung leichter für Laien zu verstehen ist.

Zu 5): 5% einer Stadt ist vielleicht ein nobles Ziel. In Rottweil wären dies wohl meine vorgeschlagenen 5 Leute. In einer Stadt wie Zollern würde man allerdings gerade einmal zwei Stimmen benötigen, um den Bürgervertreter abzusetzen. Natürlich gibt es hier das Ansbach-Gegenargument, immerhin haben dort die Wirtenberger gezeigt, wie schnell man doch eine Stadt übernehmen kann. Am Ende des Tages gibt es keine perfekte Regelung, da eine solche Stadtübernahme aber seltener ist, als der Missbrauch von Privatpersonen um einen Amsträger loszuwerden, sehe ich eine glatte Regelung mit einer festen Personenzahl als besser an.

Alle weiteren Änderungen betreffen allein die Form.


Ich wäre dafür, einfach über diesen Paragraphen abstimmen zu lassen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Fr 23. Aug 2019, 12:34 
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Das können wir gerne machen, ich danke Euch für die Ausarbeitung.


Dennoch sollten wir zuvor noch darüber reden wo wir dieses ins Gesetzbuch einpflegen

Ich würde dies unter § 4 Amtsträger als neuen Punkt 9 sehen

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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Fr 23. Aug 2019, 19:42 
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Habe eben mal ins Gesetz geschaut und denke auch, er würde sich bei §4 als 9. Punkt gut machen.
Alle anderen Themen im Gesetz würden einfach nicht passen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Bürgervertreter
BeitragVerfasst: Fr 23. Aug 2019, 20:21 
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Ich denke das man dies sehr gut unter dem angegebenen Punkt einfügen könnte.

Die Ausarbeitungen zu dem Thema sind auch so gehalten das Sie eine gute Grundlage geben für die Bürgerschaft, am Ende können diese die Regelungen bei Bedarf ja anpassen aber es wird dadurch ein Grundstein geelegt der in meinen Augen auch die geforderten regularien des dritten Standes abdeckt.

Ich finde es abstimmungsreif.

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