Wo du das Gesetz ansprichst:
Zitat:
§ 11 Steuern, Abgaben und Gebühren
1. Die Grafschaft und die Dörfer sind berechtigt Steuern, Abgaben und Gebühren zu erheben, deren Art und Höhe zu veröffentlichen sind. Zahlungspflichtig ist jeder, den es betrifft.
2. Den Zahlungsverpflichtungen ist fristgerecht nachzukommen, bei Verzug können Zuschläge erhoben werden.
3. Eine Befreiung von Zahlungsverpflichtungen ist auf Antrag möglich, die Entscheidung trifft der Regent.
Rabi_de_Granezia hat geschrieben:
Das ist aber kein übliches - und im Gesetz geregeltes - Vorgehen gewesen
Na doch, das ist das klassische im Gesetz geregelte Verfahren oder sehe ich das falsch? Antrag - Regent - Befreiung. Ende.
Oder gibt es noch eine Gesetzesgrundlage, die ich übersehe?
Ich verstehe nur nicht, wieso einige Amtsträger befreit sind andere nicht. Und dann noch die Frage: Wieso überhaupt?
Wieso einige von diesen, andere von anderen Abgaben befreit sind.
Wo ist da die Logik? Stichwort Gleichbehandlung.
Und wo die GS sich jetzt schon dem Sparkurs verschrieben hat, wieso dann so ein Thema so schluderhaft und stiefmütterlich behandeln.