Ich lege den Auktionsleitfaden hier noch einmal für künftige Auktionen ab damit er nicht wegkommt. Mir ist bewusst das dieser nicht bindend ist, da wir nur über die Auktion selbst abgestimmt haben (und ich einige Punkte hier quasi gebrochen habe wie Vorsitz, Verkündung etc.) da ich die Versteigerung langsam durchbringen wollte.
Eigentlich hatte ich den Ratsbeschluss abgelegt, aber ich bin wohl zu müde um ihn zu finden.
Also, wir sehen uns morgen!
Zitat:
Versteigerungen von Herrenlosen Schiffen:
Gelangt ein herrenloses Schiff in den Besitz eines Hafenmeisters der Provinz Württemberg ist dies umgehend dem Baumeister der Provinz oder dem Regenten zu melden. Der Rat ist daraufhin in der Verantwortung die Besitzverhältnisse des Schiffes zu prüfen. Sind alle Vorraussetzungen für eine Versteigerung erfüllt verkündet der Baumeister der Provinz öffentlich in der Weinstube der Provinz den Termin der Versteigerung. Die Versteigerung darf frühestens eine Woche nach Aushang in der Provinzhalle beginnen.
Vorsitz der Versteigerung:
Der Regent ernennt den Auktionator. Tut er dies auf Rückfrage nicht erfüllt der Baumeister diese Funktion.
Durchführung der Versteigerung
Die Versteigerung findet in der Weinstube Württembergs statt. Der Auktionator eröffnet die Versteigerung mit Vorstellung des Schiffes, Nennung seines Standortes sowie der Nennung des Vorbesitzers. Danach gibt er das Startgebot ausgehend der ausstehenden Liegeforderungen / des Richtwertes bekannt. Die Bieter geben daraufhin ihre Gebote ab, die Erhöhung der Gebote erfolgt in 20er Schritten. Eine Erhöhung über diesen Wert ist nicht erlaubt. Einmal abgegeben ist das Gebot rechtlich bindend.
Wird ein Gebot für 24 Stunden nicht überboten beendet der Auktionator die Auktion mit dem Satz "Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten." und dem Schlag des Hammers auf den Tisch. Die Wirtschaftsabteilung Württembergs wickelt danach mit dem betroffenem Hafenmeister den Erhalt der Zahlung sowie die Übergabe des Schiffes ab.