Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 21:31 
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ABer auch er muss es begründen. Nur ist es ja Blödsinn wenn er es schriftlich bei sich beantragt oder? Das ist ja das was ich die ganze zeit sage. Das "jederzeit" sah ich jetzt eher als Zeitangabe und nicht dass es den Grund herausnimmt.

Ich dachte das ginge jetzt daraus hervor, da ich das die ganze Zeit schon ankreide...na gut nimmt man den Regenten halt als Einforderer heraus, sondern gibt ihm nur die Rolle des Erlaubers


Zitat:
§8 Die Bürgermeister haben binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode, oder jederzeit nach Aufforderung durch den Kämmerer oder Handelsbevollmächtigten eine Bestandsliste abzugeben. Kämmerer und Handelsbevollmächtigter müssen ihre Aufforderung schriftlich begründen und vom Regenten unterzeichnen lassen. Darin ist aufzuführen,

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Verfasst: Mi 31. Jan 2018, 21:31 


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 21:39 
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Also, der Regent der Grafschaft der am Ende für alles verantwortlich ist, dem die BM´s unterstehen und so weiter....darf keine Bestandsliste einfordern?

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 21:41 
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Vionax hat geschrieben:
Bis jetzt können wir Ungereimtheiten nur nachgehen, wenn sie in den Meldungen zum Ende einer Amtszeit offenbart werden. Wenn wir jetzt jederzeit fragen können, erlaubt es uns sehr wohl, schneller zu reagieren. Nämlich schneller rauszufinden, ob alles seine Richtigkeit hat oder ob was fehlt.


"Ich sehe das noch immer wie Vionax auch schon sagte. Aber wieso einfach, wenn es auch komplizierter geht und man erst über drei Ecken das ganze abhandelt. Mir erschließt sich auch nicht wieso man einen Regenten, der überall Einsicht hat, ausgerechnet da jetzt beschneiden will... Weil ich noch immer der Meinung bin, dass sowas nicht einfach aus jux getan wird. Am Anfang war es ja auch okay, plötzlich nun wieder nicht. Wenn wir so weiter machen, drehen wir uns nächstes Jahr noch immer im Kreis."


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 21:47 
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Doch, indem er delegiert und an die beiden Wirtschafter diese Aufgabe erteilt. Man kann auch schreiben, dass der Regent es auch mit Begründung darf, aber vor wem soll er diese Begründung niederschreiben und die Aufgabe der Inventurkontrolle unterliegt in der Regel der Wirtschaft. Also wenn Quarke oder ein kommender Regent Einsicht wünscht aus Grund XY ist es doch kein Problem, dass er diesen Grund dem HBV oder Kämmerer mitteilt und diese die eintreiben...sowas nennt man Aufgabenverteilung.


Edit: Ja Elea, es tut mir sehr Leid, dass ich noch einmal drüber nach gedacht habe und mich dies halt stört. Ich möchte nicht ausschließen, dass irgendwann einmal (bitte drauf achten dass ich nicht vom jetzigen Rat rede) jemand in den Rat kommt, der genau diese Möglichkeit dann als Einladung ansieht zu schauen wo sich ein Sturm lohnt und dies an irgendwelche dritten weitergibt. Und weil ich mir dies nicht irgendwann selbst vorwerfen will, dass ich dazu beigetragen habe, möchte ich da drin haben, dass eine zusätzliche Inventur begründet sein muss

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 21:49 
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Aber den Regenten eine Begrüdung aufzuerlegen ist der größte Mist. Er ist der Regent. Nicht irgendwer sondern der Regent.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 21:51 
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Ich glaube, wir stimmen einfach über zwei Versionen ab. Eine mit Einschränkung, eine ohne. Oder über drei. Mit Einschränkungen für HBV und Kämmerer, ohne für den Regenten noch dazu. Sonst kommen wir hier nie zu was.

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Quarke von Greifenklau, Fürst von Pommern-Wolgast


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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 21:51 
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Regent, kein Diktator. Und auch ein Regent sollte Regeln haben und sollte nicht willkürlich handeln dürfen

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 21:51 
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Er fordert eine Bestandliste und das ist willkür? Tut mir leid das ich da lachen musste.

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 21:53 
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Abstimmen in einer aktiven Diskussion? Na gut, ist dein gutes Recht, ich hätte dennoch gerne meine Frage gerne beantwortet, wozu ein Regent diese Freiheit haben muss, über Ware und Gelder bescheid zu wissen, wenn kein Verdacht besteht, weil es sich nicht um EIgentum der Grafschaft handelt. Und wenn er das nur aus Neugier macht, nenne ich es Willkür, Langeweile und Blödsinn...

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 Betreff des Beitrags: Re: Änderung §8 Gesetzbuch
BeitragVerfasst: Mi 31. Jan 2018, 21:55 
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Nochmal, er ist der Regent. Nicht Hans Wurst von nebenan. Der Regent. Der, sobald er Regent ist hier im Schloss überall einsicht hat. Oder möchtest du die auch noch beschneiden? Seine Rechte zur Einsicht.Erkläre uns mal lieber warum der Regent es begründen muss. Obwohl er der Regent ist. Der der die Befehlsgewalt über die Armee hat darf in deinen Augen keinen Bm anfordern eine Inventur zu machen? Das ist lächerlich.

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