Mo 9. Mär 2020, 08:42
Mo 9. Mär 2020, 08:42
Mo 9. Mär 2020, 12:15
1) Das Gesetzbuch gilt nicht nur für Menschen innerhalb der Provinzgrenzen. Siehe Reichsjustizgesetz.
Der Richtervertrag ist also nicht bindend?
Ich bin nicht bereit, mir die Arbeit zu machen "alle Stadtgeschäfte in einem Bericht offen zu legen". Mag sein dass es witzig ist, Bürgermeister nach Laune springen zu lassen. Aber ich sehe es nicht ein, jedes für 5 Heller gekaufte Kraut in einem Bericht nachtzuhalten und das am besten täglich, wenn irgendwer Langeweile hat.
4)Zu den Dekreten muss ich wohl nichts mehr sagen. Zieht doch in die Steiermark wenn ihr es so hasst, Mehrheiten und Kompromisse zu suchen.
Notstand ist in meinen Augen immer noch einen sinnfreie Sache weil nicht klar ist, was ein Notstand ist und was genau dann getan werden kann was man ohne diesen Paragraphen kann.
Militäriscjhe Vereinigungen : Das Problem ist, es werden zwei Dinge in einen Topf geschmissen. Was sind militärische Gruppen? Aus dem Rest des Absatzes kann man denken du redest von IG Dingen. Aber dann wäre es doppelt gemoppelt. Also meinst du wohl RP Gruppen. Was aber eben nicht klar ist. Wenn du Banner meinst, würdest du hiermit imperiale Banner genauso verbieten wie ein Banner aus Augsburg. Wirklich? Also, so wie er da steht ist dieser Absatz nicht präzise.
7) Dass der Regent einfach so die Dorfsteuern für Freunde und Familie aufheben kann lehne ich ab.
Mo 9. Mär 2020, 13:52
Mo 9. Mär 2020, 16:06
Des Gesetz gilt auch für Leute die ihren Wohnsitz in WB haben, sich aber wo anders aufhalten und am Reichstag in Wien Mist bauen. Ein einfacher Verweis auf das RJG könnte das regeln
Bei den Inventuren der BMs ändert sich im Vergleich zu jetzt genau alles. Da du nicht mehr sagst, was gefordert werden kann, kann eben alles gefordert werden und der Richter kann jeden BM verknacken der nicht alle Stadtgeschäfte nachweist. Weil niemand weiß was das ist. Es ist schön dass das irgendwann mal in einen Bürgermeisterleitfaden soll. Nur, der hat derzeit keinen Gesetzescharakter.
Zum Notstand: du willst also bei einem Sturm den Notstandt ausrufen der den Stürmer verpflichtet mit dem Rat zusammenzuarbeiten anstatt zurückzustürmen. Ah gut, da muss man nicht weiter diskutieren, ich hätte hier andere Handlungsweisen bevorzugt.
Zu den militärischen Gruppen : ich weiß dass das aus dem alten Gesetz ist. Deswegen hatte ich eine Überarbeitung angeregt. Weil es nämlich dauernd Debatten um den genauen Inhalt gab. In meinen Augen reicht hier das Dekretrecht völlig aus. Eine Gruppierung stört die Ordnung der Provinz und wird schlicht per Dekret verboten. Dabei ist es mir egal, ob sie militärisch oder religiös oder sonst was ist. Ich fände es z.B. völlig ok eine Diebesguilde zu verbieten auch wenn sie keine militärische Gruppe ist. Genau für so was sollten Dekret genutzt werden - und wurden es auch schon.
Das mit der Steuerbefreiung steht bereits jetzt im Gesetz und wurde von mir auch schon kritisiert. Der Regent entscheidet über Steuerbefreiungen. Finde ich einfach eine schlechte Idee wenn es um Steuern geht die ihn gar nicht betreffen.
Mo 9. Mär 2020, 17:00
Mo 9. Mär 2020, 20:03
Zum Bürgermeisterleitfaden : mir war bisher nicht klar, dass das Ding irgendeine Gesetzgebung ist. ich dachte immer es sei der Anfang einer Hilfe für neue BMs gewesen. Er ist ja auch shcon recht alt
Zum Notstand . letztlich kann der Rat genau gar nichts machen wenn der BM nicht mit ihm zusammenarbeiten will. deswegen frage ich halt, was ermöglicht dieser Passus. Entweder wir haben ein Problem und der BM will es mit dem Rat lösen. Dann ist es unnötig einen Notstand zu verkünden. Oder der BM will eh nichts mit dem Rat machen, dann hilft auch ein Notstand nichts und der BM muss weg. Aber gut, wenn man es halt behalten will. Ich weiß nur, dass es in der Vergangenheit schon missbraucht wurde und der Notstand nur aufrechterhalten wurde weil man dem BM nicht traute.
Zu den Dekreten, ja ist mir klar dass solche Dekrete verlängert werden müssen. Habe ich auch früher getan. Dennoch ist es was anderes wenn es verlängert werden muss als wenn man die Gesetzgebung komplett aufgibt und der Regent alles macht.
Zum letzten Punkt: Bei Dörfern der BM würde ich sagen. Denn der hat die Steuer ja erhoben weil die Stadt Geld braucht. Ich finde es einfach falsch dass jemand entscheidet der da gar nichts mit zu tun hat.
Mo 9. Mär 2020, 20:09
Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg
Allgemeines
Geltungsbereich
Das Gesetzbuch der Grafschaft gilt für jedweden Menschen innerhalb der Provinzgrenze. Verstöße können bestraft werden.
Gesetzeshierarchie
Kaiserliches und königliches Recht steht über Württemberger Recht.
Verwaltung
Amtsträger
Die Grafschaft wird vom Grafen regiert. Er bildet mit den Ratsmitgliedern an seiner Seite den Rat.
Amtsträger ist jedwede Person, die ein weltliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat. Sie hat sich unverzüglich über ihre Aufgaben und Pflichten zu informieren und diese sorgfältig, gerecht und umsichtig auszuüben.
Zur Amtseinführung leisten Ratsmitglieder und Bürgermeister vor dem Grafen einen Amtseid. Für andere weltliche Ämter kann der Graf ebenso einen Eid verlangen.
Allein der Graf hat das Recht einen Bürgermeister abzusetzen und die Erstürmung eines Rathauses zu befehlen.
Bürgermeister haben binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode, oder jederzeit nach Aufforderung durch den Kämmerer, Handelsbevollmächtigten oder den Grafen alle Stadtgeschäfte in einem Bericht offen zu legen.
Ein neuer Bürgermeister hat nach Amtsübernahme unverzüglich den Bericht seines Vorgängers zu prüfen und zu bestätigen, bei Unstimmigkeiten ist ein neuer Bericht zu überreichen.
Gesetze und Dekrete
Dem Rat obliegt die Gesetzgebung.
Der Graf, die Bürgermeister und Vasallen können Dekrete für die Gebiete erlassen, in dem sie Kraft Amtes oder Titels Verfügungsgewalt haben. Der Graf kann jedes Dekret aufheben.
Gesetze und Dekrete erlangen ihre Gültigkeit sobald sie in der Provinz öffentlich verkündet wurden.
Wirtschaft
Löhne
In Württemberg soll niemandem ein Tageslohn von weniger als 15 Talern bezahlt werden. Ausgenommen hiervon sind Arbeiten für die Kirche oder Bürgerwehr.
Verträge
Ein Vertrag bindet die Vertragsparteien, wenn diese ihm mündlich oder schriftlich zugestimmt haben.
Steuern, Abgaben und Gebühren
Die Grafschaft und die Städte sind berechtigt Steuern, Abgaben und Gebühren zu erheben, deren Art und Höhe zu veröffentlichen sind. Zahlungspflichtig ist jeder, den es betrifft. Eine Befreiung von Zahlungsverpflichtungen ist auf Antrag möglich, die Entscheidung trifft der Regent bzw. der Bürgermeister bei Stadtabgaben.
Häfen der Grafschaft
Zuständigkeiten
Alle Häfen unterstehen der Verwaltung durch den Rat.
Anlegeerlaubnis, Schiffreparatur und Schiffbau
Zum Anlegen von Schiffen in einem Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters.
In den Stadthäfen muss eine Liegegebühr entrichtet werden.
Die Genehmigung zur Reparatur eines Schiffes kann der örtliche Hafenmeister erteilen. Genehmigungen zum Schiffbau kann der Baumeister erteilen.
Der Graf oder Baumeister kann eine Verlegung in einen anderen Hafen anordnen. Der Kapitän muss dieser Aufforderung binnen 3 Tagen nachkommen.
Di 10. Mär 2020, 16:14
Bevor wir jedoch zur Struktur kommen, noch ein ganz wichtiger Hinweis:
Dekrete sind von jeglichen Informationen frei zu halten, die keinen Gesetzescharater haben. Z.B. ist die Auflistung von Ansprechpartnern der Stadt genausowenig Teil des Dekretes, wie Grußworte des Bürgermeisters. Bitte trennt daher auf jeden Fall den Aushang im Rathaus in solche allgemeinen Informationen und dem dort ebenfall rechtsverbindlich vorgeschrieben Aushang des Stadtdekrete! Die Trennung muss deutlich machen, wo das Stadtdekret beginnt und wo es endet. Denkt immer daran, auch Reisende müssen sich zurecht finden!
Das Wirtshaus:
Dies ist der wohl wichtigste Teil des Dorfes und auch für den Bürgermeister. Hier trifft sich die Bürgerschaft und es ist für der Bürgermeister äußerst wichtig hier Präsenz zu zeigen. Hier kann er sich mit den Bürgern direkt verständigen und Probleme lösen. Die ist die einzige Möglichkeit um direkten kontakt zu den Bürgern zu halten, was für alle beteiligten von Vorteil ist.
Unter den Punkt "Entwickeln Sie die Stadt und organisieren Sie die Baustellen." kann der Bürgermeister das Dorf ausbauen und die jeweiligen Baustellen organisieren. In der 3D-Stadtkarte können Bauplätze für Häuser, Felder und Wirtshäuser festgelegt werden und Straßen, Dekorationsgegenstände und Stadtmauern gebaut werden. Der Bürgermeister kann unter den Punkt "Gehilfen ernennen" einen Planungsgehilfen bestimmen. Der Planungsgehilfe hat die gleichen Rechte wie der Bürgermeister und kann Objekte bauen sowie entfernen.
Di 10. Mär 2020, 18:31
Di 10. Mär 2020, 19:55
In Württemberg soll niemandem ein Tageslohn von weniger als 15 Talern bezahlt werden. Ausgenommen hiervon sind Arbeiten für die Kirche oder Bürgerwehr.
Das Gesetzbuch der Grafschaft gilt für jedweden Menschen innerhalb der Provinzgrenze
Verstöße können bestraft werden.
Sie hat sich unverzüglich über ihre Aufgaben und Pflichten zu informieren und diese sorgfältig, gerecht und umsichtig auszuüben.
alle Stadtgeschäfte in einem Bericht offen zu legen.
Gesetze und Dekrete erlangen ihre Gültigkeit sobald sie in der Provinz öffentlich verkündet wurden.
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