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Re: Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Mo 12. Jul 2021, 18:26

Sini konnte nicht anders; sie musste herzlich lachen.

Wisst Ihr, Sicar, nur weil IHR die absolut validen Punkte nicht seht, heißt es nicht, dass sie es nicht sind.
Ihr verprügelt auch den Boten, wenn Ihr schlechte Nachrichten erhaltet oder?
Ich habe mir nur die Mühe gemacht, die vorgebrachten Argumente zusammen zu tragen. Nicht alle sind meine. Würdet Ihr Euch mal in die Weinstube bequemen, wüsstet Ihr das auch, denn es geht weiter:

Andra_barr hat geschrieben:Man hat ja sonst nichts zu tun. Also steht Andra abseits hört sich alles an, schaut sich die Protokolle im Schloss an und sie macht sich auch Notizen. Doch jetzt ist es an der Zeit hervor zu treten und einfach mal ihre Meinung zu sagen.

Mit Erschrecken bekomme ich doch immer mehr das Gefühl, dass es unsere Regentin wirklich daran liegt, die Macht zu sichern.
Ich frage mich und würde dies auch gerne beantwortet bekommen, warum wurde nicht schon viel, viel früher dieses Thema angegangen? Warum wurde sich wie trotzige Kinder benommen, anstatt dieses Thema anzugehen. Es ist schon einigen Parteien in den Jahren passiert, dass sie den Regenten nicht stellen konnten. Nur mit dem unterschied, dass sie die Faust gemacht haben und dann zum Wohle Württemberg gearbeitet haben. Aber bald ist wieder Königinwahl, liegt es daran, dass man eine bestimmte Königin auf den Thron haben will? Verzeiht, aber mir kommt dieser Verdacht auf.

Zu dem würde ich gerne von unserer Regentin aber auch von den anderen Ratsmitgliedern wissen, wie sie denn zu dem Brief von Adriaana vom 04.07.1469 stehen. Für mich eine Interessante Rechnung von Adriaana. Nur leider wird auf die Prozentzahl der erkauften Stimmen nicht eingegangen. Was aber ein wichtiges Faktum ist. Es ist allgemein bekannt, dass Diamanten verteilt werden, damit man sich Stimmen erkaufen kann. Möchte unsere Regentin wirklich, dass in Zukunft nur noch die wohlbetuchten Bürger die Möglichkeit haben, Regenten zu werden?

Zu dem gibt unser jetziges Wahlsystem auch eine gewisse Sicherheit. Ein Beispiel aus der Vergangenheit. Die Vögel fliegen hier ein, um ihre Eier ins Nest zu legen und mit ihrer Vogelpartei, dem dazugehörigen Reichtum eröffnen sie eine Liste. Ist dann das Geschreie groß, wenn diese dann die meisten Prozente haben?

Dennoch kann ich diesen Frust, der in euch schlummert, etwas verstehen. Aber mit der Axt im Walde erreicht man nichts. Wenn ihr nach Gerechtigkeit ruft, dann handelt auch gerecht. Schenkt der Milchrechnung Beachtung. Ihr wollt die Stimme des Volkes sein? Dann handelt so. Es gibt mit Sicherheit viele Ideen, wenn man nach Gerechtigkeit sucht und nicht einfach was durchboxen möchte. Beispiel, wie wäre es, wenn jedes Ratsmitglied und die Bürgermeister den Regenten wählen?

Dann möchte ich noch hinzufügen, dass ich die Idee von Mairi für gut halten, dass für jeden ersichtlich ist, wer abgemeldet ist


--Bote_von_Geocacher hat geschrieben:Oh nein der Mann mit der Maske schon wieder...

Rechenbeispiel Geocacher: 36 / 34 / 30 Prozente und 4 / 4 / 4 Sitze - da sollen sich dann 8 Leute den 4 Leuten fügen? (siehe auch Gleichbehandlung und Verhältniswahl)


Sicar hat geschrieben:-> Rechenbeispiel Sicar: 61/20/19 Prozente und 7/3/2 Sitze - nach eurer Vorstellung haben die 5 Sitze 4 Stimmen in der PV, die 7 Sitze nur zwei. Wer soll sich also wem unterordnen?
Kann man drehen wie man will. Kein valider Punkt.



Möchte der Staatsanwalt das nicht verstehen oder ist ihm das Beispiel zu hoch.
Oder habe ich das so undeutlich aufgeschrieben.
Es geht doch darum das jedes Ratsmitglied mit seiner Stimme selbst in der Vogtei abstimmen kann, darf und soll und nicht das eben in der Postenverhandlung jede Partei 2 Stimmen hat unabhängig vom Wahlergebnis.


Bei einer Sitzverteilung von 7 / 3 / 2 wie vom Staatsanwalt beschrieben sollten die 7 Leute den Regenten wählen den sie für richtig halten im Idealfall mit 7 Stimmen für Ihren Kandidaten und fertig.

Auch die Postenverhandlung sollte nicht so laufen das jede Partei 2 Stimmen hat sondern:

Partei A: 7 Stimmen
Partei B: 3 Stimmen
Partei C: 2 Stimmen

So wird der Wählerwillen optimal umgesetzt.

Gleiches gilt allerding bei einer Verteilung von 36% / 34% / 30% und ggf. 4 / 4 / 4 sitzen.

Partei A: 4 Stimmen
Partei B: 4 Stimmen
Partei C: 4 Stimmen

Sollte sich also Parte B und C auf einen Kandidaten einigen Stimmen sie mit 8 zu 4 für diesen. Es kann allerdings wenn jeder seine Stimme vertritt auch jedes andere Szenario möglich sein.

Auch in der Postenverhandlung würde so der Willen der Wähler optimal umgesetzt werden und nicht das Partei A den Regenten stellen muss nur weil sie 2% mehr haben wie der nächst schwächere.

Die Änderung der GO die durch die Regentin gefordert wird beschreibt aber genau dies, selbst wenn es sich um 33,4% / 33,3% / 33,3% handelt soll die Partei mit den 33,4% also mit 0,1% mehr sich über 66,6% Wählerstimmen des Volkes stellen und den Regenten stellen müssen / dürfen?

Richtige Änderung der GO:

(1) Der Regent wird von der Liste mit den meisten Wählerstimmen gestellt, es sei denn, er verzichtet.

(1) Der Regent wird durch die gewählten Ratsmitglieder mit mehrheitsbeschluss gewählt.


Adriaana hat geschrieben:Werter Herr, entschuldigt bitte wenn ich euch nicht kenne. Aber es sind keine Verschwörungstheorien, sondern gesammelte Daten. Die selben Daten, die jeder Bürger täglich einsehen kann und ich bin gerne bereit mir Gedankenfehler meinerseits aufdecken zulassen. Aber auch der werte Geocacher kam ja auf das selbe Ergebnis.

Übrigens beziehen sich meine Fragen, welche ich vor mittlerweile mehr als einer Woche hier verlesen ließ doch nicht nur auf die Arbeit der Kämmerin. Es gab noch andere Fragen, welche ich an Nicki stellte. Und wenn ihr Gespräche zwischen Rat und Bürgern als Theater anseht, dann geht doch einfach. Es zwingt euch doch niemand, sich damit zu beschäftigen.

Und ganz ehrlich "stimmen nicht" pauschal zusagen, ist auch keine würdige Antwort für den Rat, genauso wie nichts zu sagen. Aber sie können mir sagen, wo ich mich irre. Ich bin durchaus bereit auch Fehler einzugestehen, sollten sich solche in meine Auflistung geschlichen haben, aber wie schon gesagt, haben ja andere Leute wie Geocacher, die selben Ergebnisse.

Des weiteren bezogen sich nicht alle Fragen auf die Arbeit der Kämmerin, sondern auch auf andere Dinge, die keine Vorwürfe oder sonstiges beinhalteten, sondern lediglich eine direkt gestellte Frage an die Regentin.


Zu dem anderen Thema. Da finde ich den Vorschlag meines Vorredners auch eine gute Lösung. Jedes Ratsmitglied gibt seine Stimme ab und gut. Wenn man sich gemeinschaftlich auf einen Kandidaten der kleineren Listen einigt, ist doch alles gut.

Aber nach dem jetzigen Vorschlag der MuW würde das Verschmelzen der verschiedenen Listen zu einem Rat ja schon damit beginnen, dass alle auf die Gunst einer Liste angewiesen sind. Stichpunkt Bewerbung und Regent entscheidet dann ob er das gut findet.


Also?

Mo 12. Jul 2021, 18:26

Re: Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Mo 12. Jul 2021, 18:30

Ich verstehe nicht wieso hier ständig Briefe veröffentlicht werden, die ohnedies schon irgendwo stehen.
Ist es Absicht, dass man alles doppelt und dreifach präsentiert um Verwirrung zu stiften?
Es wird deshalb nicht anders kommuniziert werden.

Re: Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Mo 12. Jul 2021, 18:42

Ich empfinde es als sehr willkommenes Interesse an Ratspolitik und berechtigte Argumente, Ihr nicht? Es sollte hier um bedingt thematisiert werden.

Re: Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Mo 12. Jul 2021, 18:56

Ich gebe einmal die bereits entschiedene Rechtsklärung rein - an die sich unser Staatsanwalt ja nicht weiter halten möchte:

Oberon. hat geschrieben:[rp]
Bild



Verfahren:
[1469-028-R] Gewohnheitsrecht bzgl. Regentenwahl II

Verfahrensgegenstand:
Rechtsklärung gem. § 7 Abs. 1 RJG

Antragsteller:
Dino von Araja

Antragsgegner:
-

Aktenzeichen:
[1469-028-R] Gewohnheitsrecht bzgl. Regentenwahl II

Antrag:
Dem Antrag wird abgelehnt

Begründung:
Formale Prüfung:
Der Antragsteller ist Bürger des Deutschen Königreiches und ist gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 RJG antragsberechtigt. Es wird eine Auslegung des Rechts gemäß § 7 Abs. 1 des Reichsjustizgesetzes beantragt.

Die formalen Kriterien sind somit erfüllt.

Inhaltliche Prüfung:
Die Fragen des Antragssteller wurden schon in der Rechtsklärung zum genauen Zeitpunkt der Rechtmäßigkeit von Regenten, [1469-022-R] Gewohnheitsrecht bzgl. Regentenwahl WB, und [1468-020-R] WB Leitlinien/Gewohnheitsrecht bei Amtsvergabe geklärt oder fallen aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen nicht unter das Gewohnheitsrecht.

Es steht klar definiert, ab wann ein Regent als rechtmäßiger Regent zu betrachten ist und beispielsweise ist für die Grafschaft Württemberg festgestellt worden, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf den Posten des Regenten für eine der Listen gibt und die Wahl in der Vogtei den Regenten legitimiert, diese Entscheidung wurde ohne Beschränkungen festgelegt.

Das Reichskammergericht lehnt den Antrag daher mit der Begründung ab, dass die Fragen schon geklärt sind und eine weitere Prüfung diese Entscheidung nicht verändern wird.


Gezeichnet und gesiegelt am 11.07.1469
Bild
Oberon de Montfort-Beaumont d‘Autevielle
Reichsrichter
Bild[/rp]


Betonen möchte ich den Satz:

Es steht klar definiert, ab wann ein Regent als rechtmäßiger Regent zu betrachten ist und beispielsweise ist für die Grafschaft Württemberg festgestellt worden, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf den Posten des Regenten für eine der Listen gibt und die Wahl in der Vogtei den Regenten legitimiert, diese Entscheidung wurde ohne Beschränkungen festgelegt.

Re: Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Mo 12. Jul 2021, 19:07

Dino hat geschrieben:[rp]
Werte Reichsrichter,

ich bitte um erneute Prüfung meines Antrags vom 29.06. bzw. des Ergebnisses vom 11.07.1469, da ich in der veröffentlichten Antwort das Thema verfehlt sehe.

In meinem Antrag geht es nicht darum, ob jemand einen Anspruch auf ein Amt hat, sondern ob ein Anspruch auf eine Postenverhandlung besteht, weil Postenverhandlungen unter das Gewohnheitsrecht fallen.

So wurde ein Passus ganz übersehen. Regent ist nicht einfach, wer in der Vogtei als Regent benannt ist, die Rechtsklärung sagt:

Ein rechtmäßiger Regent ist jemand dann, wenn er in der Vogtei im Aushang des Sitzungssaals des Rates als ein solcher bezeichnet wird, nachdem die Ratsmitglieder diesen gewählt haben, oder nach Vollendung eines mit Genehmigung durchgeführten Sturmes......Ein früheren Zeitpunkt würde die Bestätigung der Ratsmitglieder fehlen lassen


Was, wenn ein Regent von nur der Hälfte der Ratsmitglieder ins Amt gehoben wird, bevor die Wahl, die gewohnheitsmässig per Postenverhandlung entschieden wird, beendet ist? Es wäre ein früherer Zeitpunkt, wie er in der Rechtsklärung beschrieben und abgelehnt wird.

Die von RKG in der Begründung angeführten Rechtsklärungen beziehen sich auf legitim gewählte Räte, immer nach abgeschlossenen Postenverhandlungen. So bezieht sich 1468-020-R und 1469-022-R darauf, wie Ämter in einer Postenverhandlung aufgeteilt werden müssen/sollen, nicht darauf, ob überhaupt eine Postenverhandlung stattfinden muss. Wie kann man einen Antrag abweisen mit der Begründung, das wäre bereits geklärt, wenn das Thema inhaltlich nicht einmal überein stimmt?

Eine andere Rechtsklärung des RKG besagt, dass Amtsinhaber, die unrechtmässig in ihr Amt gekommen sind, nicht befugt sind, dieses auszuüben. Es ging hierbei um Gerichtsurteile, die keine Gültigkeit besitzen, wenn der Rechtsprechende unrechtmässig in sein Amt gekommen ist. Mit dieser Rechtsklärung hat das RKG einmal anerkannt, dass es durchaus möglich ist, unrechtmässig in ein Amt zu gelangen.

Die vom RKG gemachte Begründung, es gäbe keine gesetzliche Grundlage für ein Gewohnheitsrecht, führt das RJG ad absurdum, denn das RJG beschreibt das Gewohnheitsrecht als ungeschriebenes Gesetz. Indem das RKG ungeschriebenes Gesetz als fehlende gesetzliche Grundlage bezeichnet, macht es den Passus im RJG ungültig, dies wäre jedoch eine Gesetzesänderung, eine Entscheidung, die das RKG nicht treffen kann.

Wenn das Reichskammergericht Postenverhandlungen, die seit Anbeginn unserer Zeit in allen Provinzen stattfinden, nicht als Gewohnheit ansieht, vielleicht ist man dann bitte so nett und erklärt mir anhand eines Beispiels, wie oft etwas regelmässig und umfassend zu geschehen hat, bevor es vom RKG als Gewohnheit anerkannt wird. Frühling, Sommer, Herbst, Winter?

Ich bitte daher meinen Antrag erneut zu prüfen und keine Rechtsklärungen heranzuziehen, die ganz andere Themen behandeln.

Es grüsst
Dino Araja



[/rp]

Re: Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Mo 12. Jul 2021, 19:08

muss er auch nicht

Re: Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Mo 12. Jul 2021, 19:48

Abstimmung eröffnet

unter Weisung von Regentin Lady_nicki

Re: Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Mo 12. Jul 2021, 20:15

Ich verstehe nicht, warum man sich einer Diskussion verweigert und nun einfach eine Abstimmung einberuft. Wir sind noch lange nicht an dem Punkt angelangt, an dem wir von einer Übereinkunft oder einem Konsens sprechen. Mir ist die Argumentation nicht 'valide' genug und ich erachte es als Frechheit, an diesem Punkt eine Abstimmung einzuleiten.
Mit 'Bla' und debilen Formulierungen, lassen sich leider keine Standpunkte und Argumente entkräften.

Es ist schon schlimm genug diese unsachlichen Wortmeldungen hier unkommentiert zu lassen, so als würden sie einen Mehrwert haben oder eine breite Meinung repräsentieren. Es gibt Wortmeldung mit fundierten Wissen und gut formulierten Inhalten, denen aber sicherlich bewusst kein Raum gegeben wird, da man keine Diskussion wünscht. Bisher war niemand der MuW in der Lage, vernünftige Argumente anzuführen, bis auf ein fiktives Wahlprozedere in der Postenverhandlung aufzuzählen und diesem Geschwätz von 'der stärksten Liste', wobei sich dieser Punkt stets in der Vogtei regeln wird. Man sieht sich in der Position, die unterlegenen Listen davon zu unterrichten, was einem selbst so vorschwebt. Weil man sich noch immer ungerecht behandelt fühlt. Das ich dieses unreflektierte Vorgehen kritisiere, versteht sich von selbst.

Zur Verdeutlichung, unsere Regentin kam am 04.07. mit diesem Vorschlag auf uns zu und hat es bis heute geschafft, sich genau ein einziges Mal zu äußern.
Da sprach sie von dem, was sie 'will' und das sie an keiner Grundsatzdiskussion interessiert sei. Dabei wird sie auch nicht müde, noch einmal die unfaire Verhandlung und destruktive Art der oppositionellen Listen hervorzuheben. Das ist insgesamt nicht nur Respektlos, es entbehrt jeder Logik eines gemeinsamen Rates. Wie der Bestimmung der Ämter, versucht man sich am diktieren der Regierung. Ich denke nur, dieses Verhalten zahlt sich am Ende nicht aus.

Re: Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Di 13. Jul 2021, 09:03

Ich bin entsetzt über Auftreten und Verhalten einiger Ratsmitglieder. Nicht nur, dass ein Austausch mit Kollegen nicht möglich ist, die anderer Meinung sind und so jedweder Austausch unmöglich gemacht wird. Auch die Bürger unserer Provinz werden übergangen und ignoriert. Das ist eine viel größere Schande.

Re: Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Di 13. Jul 2021, 11:38

Mich hat heute hier im Schloss ein Brief erreicht. Bevor ich auf diesen antworte, möchte ich ihn vorlegen, denn nicht nur ich werde in dem Schreiben angesprochen. sondern auch weiter Ratsmitglieder.

Schinder_Hannes hat geschrieben:Betreff: Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Mairi hat geschrieben:Ich bin entsetzt über Auftreten und Verhalten einiger Ratsmitglieder. Nicht nur, dass ein Austausch mit Kollegen nicht möglich ist, die anderer Meinung sind und so jedweder Austausch unmöglich gemacht wird. Auch die Bürger unserer Provinz werden übergangen und ignoriert. Das ist eine viel größere Schande.


Werte Mairi,

ich habe mir die ganzen Vorschläge durchgelesen die in der Änderung der Geschäftsordnung des Rates vorgelegt wurden. Doch wenn ichehrich bin bin ich entsetzt was da teilweise gekommen ist.
Können die werten Ratsmitglieder wirklich nicht sehen das der Vorschlag von unserer Regentin Lady_nicki gerecht ist?
Alles was ich gelesen habe ist das Asuma, Sini_brachenau, Leiv, auch ihr Mairi dagegen schiesst was dort gefordert wird. Ihr seht eure Felle wegschwimmen, wenn auf diese Art der Regent gewählt und die Posten vergeben werden. Weil ihr euch dann in einer Postenverhandlung nicht mehr zusammentun könnt um den Wählerwillen auszuhebeln..
Mit dem zusammenschluss eurer zwei Parteien stehen in einer Postenverhandlung je Partei zwei Sprecher zusammen, doch die größte Partei steht dadurch auf verlorenem Posten. Ihr habt es ja schon mehrfach bewiesen . 52,8 % gegen den rest.. ihr habt euch durchgesetzt weil eure Stimmen einfach mehr sind. genau dieses Unrecht soll mit diesem Vorschlag ein für alle mal der Riegel vorgeschoben werden.
Bitte geht mit euren Kollegen zusammen in euch und springt über euren Schatten. Hier wird Gerchtigkeit für alle gefordert nicht nur für wenige.

Ritter Schinder_hannes
Thema gesperrt



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