Werte Ratsmitglieder,
seit der letzten Ratswahl mit ihrem Ende am 04.10.1461 sind viele Dinge passiert, die unsere Arbeit im Rat enorm beeinträchtigen. Da ich mir nicht sicher bin, ob die Entscheidungen, die ich im Rahmen meines Amtes traf, noch vom Rat getragen werden, möchte ich Euch die Vertrauensfrage stellen. Da es nach unserem Recht dieses Mittel nicht gibt, leite ich diese Vertrauensfrage über ein Misstrauensvotum gegen mich selbst ein, gemäß Art. IV der Geschäftsordnung des Rates.
Zitat:
IV. Misstrauensvotum gegen den Grafen
(1) Das Misstrauensvotum kann nur eingeleitet werden, wenn der Graf sein Amt nicht ensprechend seinen Pflichten erfüllt, Entscheidungen gefällt hat, die sich gravierend zu Ungunsten Württembergs ausgewirkt haben oder die Arbeit des Rates blockieren.
(2) Das Misstrauensvotum gilt als erfolgreich, wenn mehr als die Hälfte der Ratsmitglieder dem Grafen ihr Misstrauen ausspricht.
(3) Ein erfolgreiches Misstrauensvotum erwartet vom Grafen eine Amtsniederlegung.
(4) Der Rat entscheidet nach dem Rücktritt des Grafen mehrheitlich dessen Nachfolge.
Abstimmungsfrage:Soll Jussi von Araja, Graf von Württemberg, das Misstrauen ausgesprochen werden?
Abstimmungsoptionen:
Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:- Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
- Es ist offen abzustimmen.
- Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
- Es zählt die absolute Mehrheit der Stimmen aller Ratsmitglieder (Stimmengleichheit bedeutet "keine Mehrheit")
- Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.
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Imperialer Graf von Hohenlohe ~ Pfalzgraf von Nellenburg ~ Graf von Löwenstein