Verbannung von GryzjuszDer Bürger Gryzjusz wurde wegen mehrerer Raubüberfälle im vergangenen Jahr bereits aus Württemberg verbannt. Die Hoffnung, dass ihn dies geläutert hat und er nunmehr ein ehrbares Leben führt, hat sich nicht erfüllt. Er hat erneut auf Württemberger Boden geraubt. Ein solch uneinsichtiges Verhalten kann zum Schutze unserer Bürger nicht toleriert werden. Daher wird Gryzjusz mit Wirkung vom 23.01.1462 erneut aus Württemberg verbannt. Von diesem Tage an darf sich Gryzjusz für 3 Monate nicht innerhalb unserer Provinz bewegen oder sie von außerhalb betreten. Die Verbannung endet mit Ablauf des 22.04.1462.
In Übereinstimmung mit §6 des Sicherheitsgesetzes Württembergs erkläre ich Gryzjusz für diesen Zeitraum zum Feind der Grafschaft Württemberg. Sollte er innerhalb dieser Zeit in Württemberg gesehen werden, so gilt er als vogelfrei und darf von Jedermann gejagt werden. Die Armee Württembergs erhält die Weisung, die Verbannung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen, dies schließt ausdrücklich die Tötung des Verbannten ein.
Jede Person, die Gryzjusz bei Missachtung dieser Verbannung Unterstützung gewährt, wird sein Schicksal teilen.
Stuttgart, 22.01.1462
Gez. Lady Nicki von MacKenzie zu Eriador
Gräfin von Württemberg
Ich sehe keinen Hinderungsgrund, warum ihr mit einem Banner nicht über ihn stolpern solltet, wenn er in WB einreist. Seine Tötung ist ja erlaubt, wenn er Württemberger Boden betritt.