Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: So 5. Mai 2024, 10:43

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Sollen die Änderungen in den §§14, 15 und 16 durchgeführt werden?
Umfrage endete am Do 9. Sep 2010, 09:53
Ja 100%  100%  [ 9 ]
Nein 0%  0%  [ 0 ]
Enthaltung 0%  0%  [ 0 ]
Abstimmungen insgesamt : 9
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Di 7. Sep 2010, 09:53 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 19. Feb 2010, 19:09
Beiträge: 8891
Wohnort: Stuttgart, Württemberg
Ich stelle hiermit den Gesetzesabschnitt IV zur Abstimmung. Bitte entscheidet, ob die Neuversion der §§14, 15 und 16 Geltung erlangen soll.

Altversion hat geschrieben:
§ 14 Wegelagerei
(1) Wegelagerei, Diebstahl und Raubmord sind strafbar
(2) Der bloße Versuch eine der in Absatz 1 genannten Straftaten zu begehen ist genauso zu bestrafen, wie die begangene Straftat selbst.
(3) Die Beihilfe zu Straftaten gemäß Absatz 1 ist ebenfalls strafbar.
(4) Vergehen gemäß Absatz 1 und 3 werden als Störung des öffentlichen Friedens geahndet.

§ 15 Mord und versuchter Mord
(1) Wer eine andere Person tötet ist mit dem Tod zu bestrafen.
(2) Jeder der des versuchten Mordes überführt wird, ist mit einem Gefängnisaufenthalt oder dem Tod zu bestrafen.
(3) Wer aus Notwehr handelt und dabei eine Person tötet, ist nicht zu bestrafen.
(4) Wer in der Ausübung seiner ihm durch die Grafschaft Württemberg auferlegten Pflicht eine Person tötet, ist nicht zu bestrafen. Gleiches gilt für denn Fall, dass dies im Rahmen eines durch die Grafschaft Württemberg gegebenen Rechts erfolgt.

§ 16 Revolten
(1) Wer die nichtgenehmigte Erstürmung der Burg und bzw. oder deren Plünderung plant oder daran teilnimmt, begeht Hochverrat an der Grafschaft Württemberg.
(2) Wer Bestrebungen unternimmt, ein Dorf im Hoheitsgebiet der Grafschaft reichsfrei zu machen, begeht Hochverrat an der Grafschaft Württemberg.
(3) Wer die nichtgenehmigte Erstürmung eines Rathauses und bzw. oder dessen Plünderung plant oder daran teilnimmt, begeht Verrat an der Grafschaft Württemberg.
(4) Es ist die Pflicht eines jeden Bürgers, der Kenntnis von Vorhaben gemäß Absatz 1-3 hat umgehend den Rat zu informieren um die Grafschaft vor Schaden zu bewahren
(5) Wer ein Vorhaben gemäß Absatz 1 - 3 androht oder dazu aufruft, begeht eine Störung des öffentlichen Friedens der Grafschaft Württemberg.


Neuversion hat geschrieben:
§ 14 Wegelagerei
(1) Wegelagerei, Diebstahl und Raub, sowie die Beihilfe zu oder der bloße Versuch einer der Taten, werden als Störung des öffentlichen Friedens geahndet.

§15 Mord
(1) Mord, versuchter Mord und die Beihilfe dazu gelten als Störung des öffentlichen Friedens und werden als solche geahndet.
(2) Handlungen mit Todesfolge, die aus Notwehr resultieren oder im Rahmen der Pflichterfüllung gegenüber der Grafschaft Württemberg ausgeübt werden, werden nicht geahndet.

§ 16 Angriff auf die Ordnung
(1) Wer die nichtgenehmigte Erstürmung des Sitzes des württembergischen Rates vornimmt oder dessen Plünderung plant oder daran teilnimmt, begeht Hochverrat.
(2) Wer Bestrebungen unternimmt, die darauf abzielen, ein Dorf, ein Lehen oder andere Landstriche auf württembergischen Hoheitsgebiet von der Grafschaft loszusagen, begeht Hochverrat.
(3) Wer die nichtgenehmigte Erstürmung eines Rathauses oder dessen Plünderung plant oder daran teilnimmt, begeht Verrat.
(4) Wer versucht, sich gewaltsam Zugang zu einem Dorf, einer Stadt oder einem Hafen der Grafschaft zu verschaffen, begeht Verrat.
(5) Wer eines der vorgenannten Vorhaben androht oder dazu aufruft, begeht Verrat.
(6) Es ist die Pflicht eines jeden Bürgers, der Kenntnis von vorgenannten Vorhaben hat, unverzüglich den Rat zu informieren. Eine Nichterfüllung dieser Pflicht gilt als Verrat.

_________________
Bild
Imperialer Graf von Hohenlohe ~ Pfalzgraf von Nellenburg ~ Graf von Löwenstein


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Di 7. Sep 2010, 09:53 


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: Di 7. Sep 2010, 10:03 
Offline

Registriert: So 11. Jul 2010, 00:31
Beiträge: 161
-> Dafür


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Di 7. Sep 2010, 10:22 
Dafür.


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: Di 7. Sep 2010, 11:33 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 22. Feb 2010, 13:03
Beiträge: 2604
:arrow: :fuer:


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Di 7. Sep 2010, 11:40 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 14. Feb 2010, 15:50
Beiträge: 6295
:fuer:

_________________
Bild
Landgräfin von Königsfeld ~ Herzogin der Niederlausitz ~ Imperiale Burggräfin von Friedberg ~ Gräfin von Greining ~ Reichsritter


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Di 7. Sep 2010, 12:07 
Offline

Registriert: Sa 3. Apr 2010, 22:35
Beiträge: 2009
Ja

_________________
Bild
~ Landgraf von Thüringen ~ Vogt des Fürstbistums Halberstadt ~ Graf von Geislingen


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Di 7. Sep 2010, 14:02 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 15. Feb 2010, 20:09
Beiträge: 2286
:arrow: :fuer:

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Di 7. Sep 2010, 18:12 
ja


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: Di 7. Sep 2010, 18:28 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 19. Feb 2010, 19:09
Beiträge: 8891
Wohnort: Stuttgart, Württemberg
:arrow: Ja

_________________
Bild
Imperialer Graf von Hohenlohe ~ Pfalzgraf von Nellenburg ~ Graf von Löwenstein


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Di 7. Sep 2010, 21:22 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mo 15. Feb 2010, 23:43
Beiträge: 5160
Wohnort: celle
:fuer:

_________________
Bild

§§§ ~~ Baumeister zu Württemberg a.D. ~~ §§§
§§§ ~~ Marschall zu Württemberg a.D. ~~ §§§
§§§ ~~ Bürgermeister zu Esslingen a.D. ~~ §§§


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

Änderungen an Straßen
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Quarke
Antworten: 23

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz