Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Di 30. Jul 2019, 15:53 
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Werte Ratsmitglieder,

die Abstimmungsreife von Überarbeitung §4 Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg wurde festgestellt. Aufgrunddessen eröffne ich hiermit die Abstimmung.

Die vollständige Diskussion könnt ihr hier nachlesen.


Abstimmungsfrage:

Ist der Rat von Württemberg einverstanden den §4 Absatz 1 und 3 des Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg wie folgt zu ändern?

Zitat:
Neu

§ 4 Amtsträger

1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches oder weltliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat, oder für die Pfarrei der Stadt tätig ist. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.
Kirchliche Amtsträger haben sich bei dem zuständigen Erzbischof oder dessen Stellvertreter über ihre Aufgaben und Pflichten zu informieren.

3. Zur Amtseinführung sind Ratsmitglieder und Bürgermeister verpflichtet vor dem Grafen einen Amtseid zu leisten.
Außerdem leistet auf Anweisungen des Grafen jede Person, die ein öffentliches oder weltliches Amt der Provinz bekleidet einen Amtseid.
Kirchliche Ämter sind davon ausgeschlossen.





Zitat:
Alt:
§ 4 Amtsträger

1. Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches oder weltliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat, oder für die Pfarrei der Stadt tätig ist. Der Amtsträger hat sich unverzüglich über seine Aufgaben und Pflichten zu informieren.

3. Zur Amtseinführung leisten Ratsmitglieder und Bürgermeister, sowie weitere Amtsträger auf Anweisung des Grafen oder Bürgermeisters einen Amtseid.



Abstimmungsoptionen:
  • Ja
  • Nein
  • Enthaltung


Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:
  • Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
  • Es ist offen abzustimmen.
  • Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
  • Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
  • Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.

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