nach neuerlicher Diskussion wurde der nachfolgendeTextvorschlag für das Dekret ausformuliert. Da eine Einigung über die Höhe der Gebühren in der Diskussion nicht wahrscheinlich schien, wird nun hierüber abgestimmt. Die Abstimmungsoptionen sind wie folgt zu verstehen.
- 2 Taler je Tag in der ersten Woche.
- 4 Taler je Tag danach.
- 1. - 4. Tag: 2 Taler je Tag
- 5. - 8. Tag: 3 Taler je Tag
- 9. - 30. Tag: 4 Taler je Tag
Dekret über Liegegebühren§1 AnlegenBeim Anlegen hat der Kapitän des anlegenden Schiffes dem Hafenmeister über die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts Auskunft zu geben und die entsprechende Anlegegebühr zu entrichten.
§2 BuchführungDer Hafenmeister führt Buch über anliegende Schiffe, die Dauer ihres Aufenthalts und die entrichtete Summe.
§3 Gebühren1. Die Liegegebühren in den württembergischen Häfen betragen
Zitat:
- 2 Taler je Tag in der ersten Woche.
- 4 Taler je Tag danach.
ODERZitat:
1. - 4. Tag: 2 Taler je Tag
5. - 8. Tag: 3 Taler je Tag
9. - 30. Tag: 4 Taler je Tag
2. Die Gebühren werden vom Bürgermeister gesammelt und an die Grafschaft weitergegeben.
3. Eine Verlängerung der Anliegedauer kann vom Hafenmeister genehmigt werden. Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten.
4. Ohne Sondergenehmigung beträgt die höchstmögliche Anliegedauer einen Monat.
5. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung im Falle des vorgezogenen Ablegens.
§4 Befreiung1. Für die Dauer der Reparaturarbeiten am Schiff besteht keine Gebührenpflicht.
2. Personen, denen es aufgrund ihres Dienstes an der Grafschaft nicht möglich ist, ihr Schiff zu bewegen, können beim jeweils zuständigen Ratsmitglied eine Befreiung von den Abgaben beantragen. Dieses hat den Hafenmeister von der getroffenen Vereinbarung in Kenntnis zu setzen.
Die Abstimmung läuft 48 Stunden, es gilt die einfache Mehrheit der Stimmen gemäß Geschäftsordnung des Rates.