Werte Ratsmitglieder,
die Abstimmungsreife von
Soldänderung wurde festgestellt. Aufgrunddessen eröffne ich hiermit die Abstimmung.
Die vollständige Diskussion könnt ihr
hier nachlesen.
Abstimmungsfrage:Soll der § 23 Besoldung des Armeegesetzes geändert werden?
Zitat:
§ 23 Besoldung
I. Für jeden Einsatztag hat der Soldat Anspruch auf einen Sold von 16 Talern. Der Truppführer hat einen Anspruch auf 20 Taler.
II. Auf Einsätzen können zusätzliche Waren und Gelder aus dem Armeeetat bereitgestellt werden.
III. Die Übernachtungskosten während Einsätzen in Hauptstädten werden zurückerstattet.
IV. 14 Tage nach Einsatzende verfallen sämtliche Ansprüche, wenn kein Einsatzbericht eingereicht wurde.
V. Der Versorgungsoffizier hat das Recht und die Pflicht, unbegründete oder falsche Einsatzrechnungen abzulehnen.
Vorschlag ohne Absatz II.:
§ 23 Besoldung
I. Für jeden Einsatztag hat der Soldat Anspruch auf einen Sold von 16 Talern. Der Truppführer hat einen Anspruch auf 20 Taler.
II. Auf Einsätzen können zusätzliche Waren und Gelder aus dem Armeeetat bereitgestellt werden.
II. Die Übernachtungskosten während Einsätzen in Hauptstädten werden zurückerstattet.
III. 14 Tage nach Einsatzende verfallen sämtliche Ansprüche, wenn kein Einsatzbericht eingereicht wurde.
IV. Der Versorgungsoffizier hat das Recht und die Pflicht, unbegründete oder falsche Einsatzrechnungen abzulehnen.
Abstimmungsoptionen:- Ja - Änderung § 23 Besoldung mit Absatz II
- Ja - Änderung § 23 Besoldung ohne Absatz II
- Nein - Keine Änderung § 23 Besoldung
- Enthaltung
Abstimmungsregeln nach der Geschäftsordnung des Rates:- Die Abstimmung läuft 48 Stunden.
- Es ist offen abzustimmen.
- Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme.
- Es zählt die einfach Mehrheit der Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Graf
- Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens neun Ratsmitglieder abgestimmt haben.