Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Fr 28. Jun 2019, 08:31 
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BeitragVerfasst: Di 2. Jul 2019, 23:54 
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Die Abstimmung ist mit 11 abgegebenen Stimmen des Rates gültig.

Der Rat von Württemberg hat sich für die Änderung des Gesetzbuch der Grafschaft Württemberg, IV. Häfen der Grafschaft , § 13 Anlegeerlaubnis, Schiffreparatur und Schiffbau Absatz 3 zu ändern und zu nummerieren entschieden.

Der nun wie folgt lautet:


Zitat:
3.
a. Zum Anlegen von Schiffen Württemberger Bürger in einem Württemberger Stadthafen, bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters, für das Anlegen in einem Naturhafen, bedarf es einer Erlaubnis beim zuständigen Baumeisters.
b. Bei Schiffen von Außerhalb ist zuvor der Baumeister, mit allen vorhandenen Informationen, über Grund des Besuchs und geplanter Verweildauer, zu benachrichtigen.
c. Jede Anlegeerlaubnis kann bis auf Widerruf erteilt werden.
e. Kapitäne, die mit ihrem Schiff in einem Naturhafen der Grafschaft Württemberg anlegen, sind von den Liegegebühren befreit. Mögliche Schäden durch den Anlegevorgang gehen jedoch zu Lasten des Kapitäns/Schiffseigners.
f. Liegegebührbefreiungen können über den Baumeister oder direkt beim Grafen beantragt werden.


Die Abstimmungsergebnisse im Detail:

Mit "Ja" stimmten: Andrema, Blackrabbit, Butterfly9, Carlson, Danavis, Esmarra, Fritzmeier, Larissa.., Magnus_von_Elsbach, Rabi_de_granezia, Sugarcam, (11)
Mit "Nein" stimmten: - Keiner -
Enthaltungen: - Keiner -


Nicht abgestimmt haben:Hadestu unentschuldigt (1)

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