So 21. Jun 2015, 11:32
So 21. Jun 2015, 11:32
So 21. Jun 2015, 11:50
So 21. Jun 2015, 11:59
Die Geschäftsordnung des Rates von Württemberg
I. Regelung bei Abstimmungen
(1) a) Der Rat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel seiner aktuellen Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen.
b) Wenn die Anzahl der anwesenden Ratsmitglieder geringer ist, muss die Abstimmung verschoben werden oder einstimmig geendet haben.
(2) Die Abstimmung wird mit einfacher Mehrheit entschieden.
(3) Bei Stimmgleichheit entscheidet der Graf.
(4) Jedes Ratsmitglied ist stimmberechtigt und dazu verpflichtet an Abstimmungen teilzunehmen, außer es ist für die Abstimmungszeit entschuldigt.
(5) Die Dauer einer Abstimmung beträgt 48 Stunden. Abstimmungen können vorzeitig beendet werden, wenn alle stimmberechtigten Ratsmitglieder vor Ablauf der 48 Stunden ihre Stimme abgeben.
(6) Die Stimmabgabe erfolgt offen.
(7) a) Das Ergebnis ist nach Ende der Abstimmung vom Grafen oder Wortführer bekanntzugeben. Beim Vorliegen von besonderen Gründen kann das Ergebnis auch schon vor Ende der Abstimmung bekanntgegeben werden, wenn der Ausgang eindeutig ist.
b) Die Stimmanzahl und -verteilung ist auf jeden Fall erst nach Abstimmungsende bekanntzugeben.
So 21. Jun 2015, 12:02
So 21. Jun 2015, 12:09
So 21. Jun 2015, 12:58
So 21. Jun 2015, 15:23
Janski89 hat geschrieben:Ich hätte persönlich auch nichts dagegen, wenn die Abstimmung gleich öffentlich ist und die Bürger gleich sehen können, wer für was stimmt.
Ich sehe auch das Problem der Erpressung oder Bedrohung nicht, weil die Themen von Tagungsraum doch auch veröffentlicht werden und so jeder Bürger sieht, welche Themen besprochen werden. Außerdem wird das Ergebnis und wer für was abstimmt auch ausgehangen, also könnte man es auch gleich ganz öffentlich machen.
Zum Thema Enthaltung, ich finde das jedes Ratsmitglied zu jedem Thema etwas sagen sollte und auch mit beschäftigen sollten, auch wenn es nicht unser Sachgebiet ist. Wenn etwas nicht verstanden wurde, einfach nachfragen und die Ratsmitglieder aus dem Sachgebiet werden es schon erklären. Kein Interesse oder keine Ahnung wäre eine ganz schlechte Antwort.
Bevor nun in alten Abstimmungen nachgeschaut wird, auch ich hatte bei einer Abstimmung Enthaltung genommen, aber ich war zu diesem Zeitpunkt unschlüssig. Deswegen wird es bei Abstimmungen weiterhin möglich sein sich enthalten zu können, weil die Abstimmung verführt aufgegeben wurde und das Ratsmitglied sich einfach noch nicht entscheiden konnte, oder auch nicht die passenden Auswahl aufgelistet wurden.
So 21. Jun 2015, 15:35
So 21. Jun 2015, 15:58
Mo 22. Jun 2015, 17:18
Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES
Impressum | Datenschutz