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Re: [0] Grundsatz: Gesetze

Mi 26. Jan 2022, 07:16

Das widerspricht sich für mich nicht; ich führte ja bereits ins Feld, dass eine Bürgermeisterin mich mal fragte, wieso sie Inventur machen sollte. Sie hatte das entsprechende Gesetz einfach nicht gefunden und das kann es nicht sein. Wir sind uns also gänzlich einig.

Hier könnte dann meinetwegen auch zu oder möchtest du die Grundsatzfrage abstimmen lassen (gern auch anders formuliert)?

Mi 26. Jan 2022, 07:16

Re: [0] Grundsatz: Gesetze

Do 31. Mär 2022, 21:16

Gibt es noch weitere Wortmeldungen?

Für mich ist die Verfassung so weitesgehend flächendeckend.

Re: [0] Grundsatz: Gesetze

Di 5. Apr 2022, 07:53

Jetzt lässt man abstimmen um noch schnell zur nächsten Wahl etwas vorweisen zu können und keine 2 Monate nur geschlafen zu haben?

Es ist keine Diskussion zu stande gekommen. Die ersten, grundlagenden Fragen wurden nicht geklärt. Nunmehr verfällt man in Aktionismus. Allein die Form des Gesetzesaufbaus ist mangelhaft. Der Inhalt ist teils ohne Absprache oder Kenntlichmachung geändert worden.

Was soll das?

Re: [0] Grundsatz: Gesetze

Di 5. Apr 2022, 13:01

Die geänderte Form steht seit zwei Monaten hier im Raum, wenn keiner außer mir und dir es kommentiert, wobei du ja auch einige Rückfragen nicht beantwortet hast, ist das nicht mehr mein Problem.

Die Diskussion steht seit 6 Monaten, was zu diesem Zeitpunkt nicht mehr beantwortet ist kann keine Diskussionsgrundlage mehr sein.

Es wurde eine Stelle bei Änderung nicht vermerkt, weil ich den Änderungseintrag vergessen habe.

Was das soll?

Es ist kein Aktionismus ein fertiges Produkt in Ermangelung weiterer Wortmeldungen dazu zur Abstimmung zu stellen.

Wenn die Mehrheit des Rates die Verfassung für nicht Feldfähig hält, ist das kein Problem. Dann hat man wenigstens den Fokus wieder darauf gelegt, das man sich hierzu äußern sollte.

Schlechter als unser derzeitiger Gesetzesteppich kann sie nicht sein.

Re: [0] Grundsatz: Gesetze

Di 5. Apr 2022, 13:16

Die Wahloption mit dem Fürstenspiegel ist selbsterklärend.

Sein Inhalt findet kaum Anwendung in der neuen Verfassung, er war auch vorher nicht auf dem Rang eines Verfassungsgebenden Gesetzes. An dieser Stelle sollte dem Rat also die Möglichkeit gegeben sein zu befinden, ob die Verfassung als solche ausreichend ist oder ob er noch Sinn macht. - Die Formulierung, das die Verfassung ihn ablöst war fehlerhaft, ich habe leider vergessen sie zu streichen.


Warum die Prozessordnung?

Ähh, ja, die hätte ich nicht anfügen sollen.

Re: [0] Grundsatz: Gesetze

Di 5. Apr 2022, 16:07

Ich meldete mich ja auch eingeschränkt anwesend. Und lernte im Übrigen mal, dass ich nicht die einzige bin, die hier diskutieren kann.
Es ist ein Thema von wesentlicher Bedeutung. Wenn hier ein Rat sitzt, der dafür nichts übrig hat, müsste man vielleicht eine grundlegende Arbeitseinstellung diskutieren. Das hilft dem Thema jetzt aber nicht.

Fragen wie solche, ob der Fürstenspiegel Gesetzesrang bekommt, sind schlicht nicht geklärt. Vorher eine Abstimmungsreife festzustellen, ist einfach dünn.
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