In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Eine grundlegende Gesetzesreform könnte man schon überlegen, ich bin gegen Schnellschüsse und auch die Anlehnung an Provinzen, die nicht einmal 1/3 unserer Bürger haben, finde ich als schwierig. Württemberg hat die meisten Bürger, hat die meisten Häfen, ist Sitz der Reichsflotte und hat grundsätzlich ein durchdachtes und funktionierendes System, auch ein funkionierendes Rechtssystem. Ich fürchte, man würde ein Fass aufmachen, das man dann nicht so schnell wieder zu bringen kann. Das bedeutet letztendlich dann nicht bessere Strukturen, sondern eher Unübersichtlichkeit für alle. Nicht immer sind schlanke Gesetze das Mittel der Wahl, manchmal muss man auch etwas genauer festhalten, damit sich die Bürger und Juristen daran orientientieren können.
Wo brennts denn eigentlich, weil so darauf gedrängt wird, die Gesetze zu überarbeiten. Gibt es konkrete Beschwerden? Gibt es irgendwo Unsicherheiten? Wenn ja, wo sind die denn genau? Gibt es Beispiele?
Wenn die Gesetze nur schlanker werden sollen, ist das für mich kein Argument.
Dieses Argument ist auch ziemlich stark muss ich zugeben.
Ava666 hat geschrieben:... Wo brennts denn eigentlich, weil so darauf gedrängt wird, die Gesetze zu überarbeiten. Gibt es konkrete Beschwerden? Gibt es irgendwo Unsicherheiten? Wenn ja, wo sind die denn genau? Gibt es Beispiele?
Wenn die Gesetze nur schlanker werden sollen, ist das für mich kein Argument.
Wenn mich eine Bürgermeisterin fragt, wieso sie monatlich eine Inventur machen muss, finde ich das ziemlich brisant. Die Gesetze sind zu unübersichtlich, sodass man soetwas leicht übersieht. Daher:
Doch, Verschlankung ist ein verdammt gutes Argument. Und ich spreche mich eben für ein Werk aus. 5 oder 6 liest der Bürger noch unwahrscheinlicher...
Ich verstehe den Zusammenhang nicht, denn die Bürgermeisterin kann ja die Auskunft bekommen, dass das als Bürgermeister zu machen ist. Wieso ist da etwas brisant, wenn man jemanden über seine Pflichten aufklärt? Man kann dann gerne auch noch auf das Gesetz hinweisen.
Die Bürger lesen Gesetze, oder auch nicht, wenn jemand betroffen ist, liest er sie dann sicher eher. Wir sollten erst dann eine Änderung beginnen, wenn uns auch klar ist, dass die Konsequenzen daraus auch bedacht worden sind. Und dass diese Änderungen auch zeitnah fertig werden können.
Diskussionen sind natürlich immer wichtig darüber.
Sini_brachenau hat geschrieben:Wenn mich eine Bürgermeisterin fragt, wieso sie monatlich eine Inventur machen muss, finde ich das ziemlich brisant. Die Gesetze sind zu unübersichtlich, sodass man soetwas leicht übersieht.
Wenn ich mich mal kurz Einmischen darf? Gibt es diesen grausamen Begrüßungsbrief noch für neue Bürgermeister? Ich meine ihn damals vom Wortführer bekommen zu haben, bin mir aber nicht ganz sicher. Aber um auf das Thema zurückzukommen, was spricht denn dagegen an vorhandenen Gesetzten zu bleiben und "Neue" direkt mit einem freundlichen und übersichtlicheren Hinweis auf die Rechte und Pflichten samt den dazugehörigen Paragrafen zu verweisen?
Vor allem gehört eben als Amtsinhaber dazu sich mit dem für ihn geltenden Gesetzten auseinander zu setzten.
Im Zuge meines Nachlesens habe ich auch im WB Gesetzbuch etwas gefunden, das klar regelt, wer sich informieren muss, denke da könnten die Bürgermeister schon in die Pflicht genommen werden, sich schlau zu machen:
I Verwaltung
II.I Amtsträger
....
b. Amtsträger ist jedwede Person, die ein weltliches Amt der Provinz oder einer Stadt innehat. Sie hat sich unverzüglich über ihre Aufgaben und Pflichten zu informieren und diese sorgfältig, gerecht und umsichtig auszuüben.
c. Zur Amtseinführung leisten Ratsmitglieder und Bürgermeister vor dem Grafen einen Amtseid. Für andere weltliche Ämter kann der Graf ebenso einen Eid verlangen.
d. Allein der Graf hat das Recht einen Bürgermeister abzusetzen und die Erstürmung eines Rathauses zu befehlen.
e. Bürgermeister haben binnen der letzten beiden Tage jeder Amtsperiode, oder jederzeit nach Aufforderung durch den Kämmerer, Handelsbevollmächtigten oder den Grafen alle Rathausgeschäfte in einem Bericht offen zu legen.
"Die Antwort der Bürgermeistern kann einfach beantwortet werden. Ich finde es keinesfalls brisant, dass so etwas gefragt wird. Ganz im Gegenteil zeugt es von Intelligenz wenn auch verstanden werden möchte, warum man tun muss was man tun soll.
Die Antwort darauf ist übrigens sehr einfach: Seinerzeit wurde dies eingeführt, weil im Reutlinger Rathaus 10.000 Taler fehlten und niemand mehr nachempfinden konnte wie das geschah. Um also vor allem die Bürgermeister zu schützen entschied sich der damalige Rat für diesen Weg, um etwaige Unstimmigkeiten klären zu können. Insbesondere bei Amtswechsel der Bürgermeister.
Ansonsten hat sich an meiner Meinung nichts geändert. Unsere Gesetze sind übersichtlich und gut strukturiert. Ich sehe kein einziges Argument das dafür spricht, alles in einen großen Wälzer zu packen. Womit ich mich der werten Kollegin Ava und dem werten Bürgermeister von Stuttgart nur anschließen kann.
Desweiteren halte ich nach wie vor nichts davon, unserer Geschäftsordnung einen Gesetzescharakter zu verleihen. Möglicherweise kann man darüber nachdenken, einzig die Wahl des Regenten bei einem Patt zu regeln. Alles andere ist meines Erachtens gut und bedarf keiner Änderung."