So 13. Aug 2017, 13:08
So 13. Aug 2017, 13:08
So 13. Aug 2017, 13:51
So 13. Aug 2017, 14:49
So 13. Aug 2017, 22:15
Hauptmann
- Umsetzung der politischen Ziele von Regent und Rat in und mit der Armee
- Zusammenarbeit mit der Reichsarmee.(findet auf Hambach und auf Burg Skype statt.)
- Überwachung der Verteidigung der Hauptstadt / Schloss
- Verantwortung für Kriegseinsätze außerhalb der Grafschaft
- Der Hauptmann koordiniert die Bereitstellung ziviler Kräfte im Einsatzfall und genehmigt Banner auf württembergischen Boden.
- Entscheidung über die Zulassung von Bannern
- Organisation der Abtretung von Soldaten an die Reichsarmee im Einsatzfall, in Rücksprache mit Regent und Armeeführer
- Der Hauptmann besitzt im Einsatzfall ein Weisungsrecht über alle zivilen Streitkräfte
- Vertritt die Seite der Armee im Rat und Vermittelt unter beiden Parteien
- Steht in Kontakt zu in WB zugelassenen militärischen Organisationen
- Erörterung der Sicherheitssituation mit dem Grafen
- Schnittstelle zwischen Armee und Rat, Sicherstellung der Kommunikation
- (Informationen an die jeweiligen Parteien zur Verfügung stellen.)
- Zuständig für die Einarbeitung des neuen Hauptmanns und hat Zugang zu allen Bereichen des Hauptmanns
- (natürlich erhält er auch Einarbeitung und Hilfe von den Stabsmitgliedern)
- Aktiver Soldat und Stabsmitglied während seiner Rat´s Periode.(Soldateneid ist Pflicht für die Ratsperiode)
So 13. Aug 2017, 22:54
So 13. Aug 2017, 23:12
Mo 14. Aug 2017, 07:14
Ragnagor_babenco hat geschrieben:Marschall
- Verwaltung und Überweisung des Geldes für die Streitkräfte (Gendarmerie) der Provinz an den Obersten Feldrichter
- Einkauf von Waffen
- Inventarverwaltung der Waffen
- Mandatserstellung für Waffen an die Soldaten (Kauf und Leihmandate)
- Verwaltung und Erstellung des Etats der Württemberger Armee
- Verwaltung und Erstellung des Etats der Zahlungen an die Reichsarmee
Ich wende mich hierbezüglich mal an dich da du das Thema eröffnet hast.
Wie jeder weiss übernimmt der Marschall vollständig die Aufgaben des Versorgungsoffizier.
Dazugehören die Aufgaben:
Das weiterreichen eines Soldantrages
Das weiterreichen einer Warenbestellung
Das weiterreichen einer Ausrüstungsbestellung
Die Vergabe von Waffen und Schilder an Soldaten
Die Sold-und Warenaufträge nach abschluss in den Etat eintragen.
Die Einspeisungen in den Etat eintragen
Die Rückmeldungen an den Armeeführer oder zuständigen Offizier.
Ich denke das sollte schon in die Arbeitsgrundlage mit aufgenommen werden.
Gruss Major Ragnagor
Mo 14. Aug 2017, 16:42
Mo 14. Aug 2017, 16:57
Allgemeine Handelsgeschäfte und Schiebemandate (Kostenberrechnung)
Mo 14. Aug 2017, 16:58
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