In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Öffentlich zugängliches Archiv der angelegten Sitzungsprotokolle des Rates.
Sini du hast da was mit der Go durcheinander gebracht
Die stimmabgabe soll öffentlcih sein, das bedeutet schon seit eh und je das man nicht einfach auf Ja klickt (bei zb Foren abstimmungen) sondern auch den Namen drunter setzt für was man abgestimmt hat. Schau dir da mal bitte die Forenabstimmungen bei Bürgerumfragen an (zb Abspaltung WB vom DKR) Daraus wurde die GO abgeleitet das Hat aber nix mit der Abstimmung das alles Öffentlcih gemacht wird und sicherheitsrelevantes nicht öffentlich gemacht wird zu tun. Das wird dir auch jeder Forenadmin sagen.
Außerdem will ich mal die Justitz und die Krone schreien Hören wenn wir über einen Militäreinsatz abstimmen de r geheim ist und jeder das nachlesen kann bevor die Truppen in Stellung gegangen sind!
Nein, Gala, ich glaube du hast mich missverstanden:
Sini_brachenau hat geschrieben:Bedauere, es ist mir gerade erst eingekommen. Ist dies nicht ein Widerspruch zur GO?
Die Geschäftsordnung des Rates von Württemberg
I. Regelung bei Abstimmungen
(1) a) Der Rat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel seiner aktuellen Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen.
b) Wenn die Anzahl der anwesenden Ratsmitglieder geringer ist, muss die Abstimmung verschoben werden oder einstimmig geendet haben.
(2) Die Abstimmung wird mit einfacher Mehrheit entschieden. Enthaltungen werden nicht gewertet.
(3) Bei Stimmgleichheit entscheidet der Graf.
(4) Jedes Ratsmitglied ist stimmberechtigt und dazu verpflichtet an Abstimmungen teilzunehmen, außer es ist für die Abstimmungszeit entschuldigt.
(5) Die Dauer einer Abstimmung beträgt 48 Stunden. Abstimmungen können vorzeitig beendet werden, wenn alle stimmberechtigten Ratsmitglieder vor Ablauf der 48 Stunden ihre Stimme abgeben.
(6) Die Stimmabgabe erfolgt offen.
(7) a) Das Ergebnis ist nach Ende der Abstimmung vom Grafen oder Wortführer bekanntzugeben. Beim Vorliegen von besonderen Gründen kann das Ergebnis auch schon vor Ende der Abstimmung bekanntgegeben werden, wenn der Ausgang eindeutig ist.
b) Die Stimmanzahl und -verteilung ist auf jeden Fall erst nach Abstimmungsende bekanntzugeben.
Ist diese mit zu ändern? Falls dies gewollt ist?
Ich stimme mit:
:arrow: nein, :gegen:
Ich beziehe mich auf den letzten Absatz, der im Umkehrschluss bedeutet, dass während der Abstimmung Anzahl und Verteilung nicht bekannt werden darf.
Am 3.9. wurden die letzten Worte gewechselt. Am 10.9. kündigte ich an eine Abstimmung zu beantragen, wenn nichts weiter kommt. Am 14.9. beantragte ich dann wie angekündigt die Abstimmung. Wir schreiben heute den 15.9. Das sind sage und schreibe 12 Tage seit dem letzten Austausch, sowie fünf Tage seit meiner Ankündigung, dass eine Abstimmung beantragt würde. Bis heute kam kein weiterer Einwand und auch heute sehe ich keinen. Einzig die Feststellung, dass Punkt 7b - was ja die logische Schrittfolge wäre - gestrichen bzw. geändert werden müsste."
Es ist wie zuletzt beim Armeegesetz: Die Abstimmung hätte korrekterweise dann die Gesetzesänderung beinhalten müssen. Oder man strickt es separat nach.
Wie gesagt: Die Bitte um Verzeihung, dass mir der Widerspruch in der GO erst jetzt auffiel.