In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Öffentlich zugängliches Archiv der angelegten Sitzungsprotokolle des Rates.
Ich würde den Interpretationsraum bewusst frei lassen. Eben für künftige, die das anwenden wollen.
So, muss da also drüber abgestimmt werden oder könnte mit Genehmigung des Grafen der WoFü das in die Aufgabenbeschreibung der Sonderämter mit aufnehmen?
Rabi, damit ist gemeint wenn Hafenmeister Anfrage macht ,das Schiff X mit 4 Passagieren und einen Matrosen mit Schweizer Namen oder andere Nationen anlegen will. Dann kann der Hafenbevollmächtigte hier sagen ,ja oder nein wenn Baumeister oder andere weisungsbefugte oder wissende nicht erreichbar sind. Manchmal ja nur 2 Std Fenster am Abend da um anlegen zu lassen ..... das ein Beispiel ,aber wie gesagt derzeit ist ja meist der Baumeister eine Person die schon länger in WB lebt und sich auch ansonsten auskennt und von daher Amt nicht nötig, aber wie Sini es sagt , ruhig mit aufnehmen sollte, doch mal benötigt werden.
Sugar, nichts von dem was du sagst steht da. Du redets von Dingen, die allein vom Kapitän geregelt werden. Denn nur der Kapitän stelt die Anfrage zum Anlegen oder legt an. Die Mannschaft hat da nichts mit zu tun.
Es soll da aber stehen, der Hafenbeauftragte ist den vor Anker liegenden Mannschaften gegenüber weisungsbefugt. Du weißt so gut wie ich, dass man die Mannschaft nicht sieht. Und nun ist die Frage, wer genau fällt darunter?
Die Mannschaft an Bord? Eine mögliche, sich eben gerade an Land befindliche Mannschaft? Und was für Weisungen muss ich mir da so vorstellen? Für mich ist die Formulierung schlicht an der Realität vorbei.
Nun dann hab ich es falsch formuliert. Also wenn Kapitän anfragt Hafen A, ich will anlegen mit...... dann gibt der Hafenmeister das nebenan ja bekannt,wenn er Personen nicht kennt, oder gerade besondere Dekrete des Königs/Grafen oder wem auch immer oder was unterwegs sein könnte, oder erhöhte Rathausstürmer.... So dann ist der Hafenbevollmächtigte klar befugt oder auch in Stellvertretung zu sagen ja oder nein Anlegen nicht erlaubt.
Und das muss klar ,wie du auch sagst da stehen das er weisungsbefugt ist, ansonsten wäre das Amt auch nicht nütze, da er ja nur beratend dann da steht, weder im Schloss oder ingame was machen kann/könnte.
Weisungsbefugt wäre er allen, da aber in der Regel der Kapitän bei Anfrage ja diverse Daten , schiffsname , Besatzung, Passagiere und Länge Aufenthalt und Grund des Anliegens bekannt geben muss. Auf Personen die an Land sind kann er zwar anschreiben , kann aber in kleinster Form handeln ,wie ein Banner oder Staatsanwalt Anklagen. Von daher sollte das klar stehen, ist weisungsbefugt gegenüber den Hafenmeister und Anlegenden und am Kai liegenden Schiffen. So kann er den Hafenbereich Schloss und einige Sachen ingame koordinieren. Also meine dasselbe wie du ,nur mit anderen Worten :mrgreen:
Nein Sugar, genau das steht in dem Entwurf aber nicht, Mir ist völlig klar dass der Hafenbevolmächtigte dem Kapitän gegenüber weisungsberechtigt sein soll. Mir ist aber nicht klar, was mit "vor Anker liegende Mannschaft" gemeint ist und auch nicht, welche Arten von Weisungn man sich da vorstellt. Denn die Mannschaft kann ausser eigenständig an Bord gehen und von Bord gehen nichts in Zusammenhang mit dem Schiff tun.
Ist also geplant, dass der Hafenbevollmächtigte Mannschaftsmitgliedern den Befehl geben kann, von Bord zu gehen oder an Bord zu gehen? Wenn ja, warum sollte das nötig sein? Und noch mal, bedeutet die vor Anker liegende Mannschaft auch Matrosen, die an Land gegangen sind? Wie kann man in diesem Fall dnn belegen, dass sie noch Mannschaft sind? (zählt die IG Tatsache dass man als Mannschaft gelistet ist oder das RP?)
Wenn man schon eine Regelung zur Belohnung von faulen Ratsmitgliedern will, sollte man zumindest etwas formulieren, was auch mit der Realität passt.
Durius hat geschrieben:Auf Wunsch des Regenten hier der Vorschlag zum Sonderamt des Hafenbevollmächtigten:
Hafenbevollmächtiger
Unterstützung des Baumeisters im Bereich der Provinzhäfen.
Auswertung der Logbücher im Hafengelände.
Aktualisierung der Handbücher und Übersichten im Hafengelände.
Kommunikation mit dem Baumeister und den Hafenmeistern.
Hafenmeistern undvor Anker liegenden SchiffsmannschaftenKaptänen gegenüber weisungsbefugt.
Genehmigt Schiffsreparaturen und Schiffsbauten.
Gibts dazu noch Vorschläge, Anregungen, Kritik?
In der gegenwärtigen Fassung wäre der Hafenbeauftragte z.B. einem nicht vor Anker liegenden Kapitän, der erst noch andocken will, nämlich nicht weisungsberechtig. Aber wenn das so gewünscht ist, bitte.
oh dachte das würde drin stehen. aber nun gut , es wurde nur einmal bisher ebraucht und fakt war, das ich damal sden Hafenberei wie Handbuch usw. erarbeitet hatte.
Also Fakt ist das eun Hafenmeister bekannte Schiffe auf eige Kenntnisse in anlegen lässt. Kapitän soll dem Hafenmeister nomrmalerweise Screen vorlegen wie seine Passagierliste aussieht. Dies wird / sollte dann dem Baumeister/Hafenbevollmächtigten vorgelegt werden. Erst wenn diese beiden oder auch ein anderes Ratsmitglied sagt ok und eventulle Infos sagt , ist bekannt, oder ist der Händler auf den wir warten, erst dann darf/sollte der Hafenmeister das Schiff anlegen lassen, auch wenn es mal nach Mitternacht werden sollte und Schiff einen Tag später Genehmigung bekommt.
[list][*] Unterstützung des Baumeisters im Bereich der Provinzhäfen. [*] Auswertung der Logbücher im Hafengelände. [*] Aktualisierung der Handbücher und Übersichten im Hafengelände. [*] Kommunikation mit dem Baumeister und den Hafenmeistern. [*] Hafenmeistern undvor Anker liegenden SchiffsmannschaftenKaptänen gegenüber weisungsbefugt. [*] Genehmigt Schiffsreparaturen und Schiffsbauten.