Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Rechsthilfe und Rehafristen
BeitragVerfasst: Mi 22. Mai 2019, 17:20 
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Soll ich dieses Vorgehen einfach als Anleitung im Justizbereich hinterlegen?

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 17:20 


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechsthilfe und Rehafristen
BeitragVerfasst: Mi 22. Mai 2019, 21:59 
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Registriert: Sa 4. Mai 2019, 21:46
Beiträge: 336
Von mir aus ja.
Doch zur Beobachtungsliste.
Ich weiß, es werden gerne Listen angefertigt und ich bin selbst ein Freund von Listen. Doch sollten solche Listen, dann auch regelmäßig aktualisiert werden. Wo ich mich dann auch Frage, wie lange ist man denn auf einer Beobachtungsliste?

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechsthilfe und Rehafristen
BeitragVerfasst: Mo 27. Mai 2019, 22:28 
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Beiträge: 5407
Ich würde das im Justizturm ablegen

Zitat:
Über die Dokumentation in Rechtshilfeverfahren

Für jeden Rechtshilfeprozess, egal ob er von uns für eine andere Provinz oder in einer anderen Provinz für uns geführt, wird eine Akte angelegt. Diese wird mit dem Kürzel RH gekennzeichnet. In diese Akte kommen alle Anklagereden, soweit zugänglich die Zeugenaussagen, jeder Briefwechsel zu dem Prozess und am Ende das Urteil

Prozesse, die in Württemberg im Namen einer anderen Provinz geführt wurden, werden danach archiviert. Es erfolgt kein Eintrag im Strafregister.

Prozesse, die eine andere Provinz in unserem Namen führt, werden wie von uns geführte Verfahren behandelt, spricht der Täter erhält einen Eintrag ins Strafregister, dann wird diese Akte archiviert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechsthilfe und Rehafristen
BeitragVerfasst: Di 28. Mai 2019, 11:45 
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Registriert: Sa 4. Mai 2019, 21:46
Beiträge: 336
Rabi_de_Granezia hat geschrieben:
Ich würde das im Justizturm ablegen

Zitat:
Über die Dokumentation in Rechtshilfeverfahren

Für jeden Rechtshilfeprozess, egal ob er von uns für eine andere Provinz oder in einer anderen Provinz für uns geführt, wird eine Akte angelegt. Diese wird mit dem Kürzel RH gekennzeichnet. In diese Akte kommen alle Anklagereden, soweit zugänglich die Zeugenaussagen, jeder Briefwechsel zu dem Prozess und am Ende das Urteil

Prozesse, die in Württemberg im Namen einer anderen Provinz geführt wurden, werden danach archiviert. Es erfolgt kein Eintrag im Strafregister.

Prozesse, die eine andere Provinz in unserem Namen führt, werden wie von uns geführte Verfahren behandelt, spricht der Täter erhält einen Eintrag ins Strafregister, dann wird diese Akte archiviert.

In Ordnung

Larissa hat geschrieben:
Von mir aus ja.
Doch zur Beobachtungsliste.
Ich weiß, es werden gerne Listen angefertigt und ich bin selbst ein Freund von Listen. Doch sollten solche Listen, dann auch regelmäßig aktualisiert werden. Wo ich mich dann auch Frage, wie lange ist man denn auf einer Beobachtungsliste?


Würde schon gerne wissen, wie lange man auf einer Beobachtungsliste ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechsthilfe und Rehafristen
BeitragVerfasst: Di 28. Mai 2019, 12:19 
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Vielleicht kann Magnus das mal bei der Armee nachfragen. Denn wenn sind das die, die eine solche Liste führen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechsthilfe und Rehafristen
BeitragVerfasst: Di 28. Mai 2019, 12:34 
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Das ist nicht die Liste wo Artair und Co drauf stehen oder?

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechsthilfe und Rehafristen
BeitragVerfasst: Di 28. Mai 2019, 19:57 
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Beiträge: 752
Ein setzen auf die Beobachtungsliste macht nur dann Sinn wenn man dort dauerhaft verweilt.

Für die Militärische Abwehr bzw. den Schutz vor Gefahren oder das Einschätzen von Risiken sind solche Listen nur sinnvoll wenn sie immer erweitert werden & Leute die es mal auf diese Liste geschafft haben nur nach bewiesenem Ableben von dieser entfernt werden.

Selbst wenn man von der Liste entfernt wird, wird diese Information hier aus sicherheitsrelevanten Gründen eher nicht kund getan, zumindest ist dies meine Vermutung.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechsthilfe und Rehafristen
BeitragVerfasst: Di 28. Mai 2019, 22:24 
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Beiträge: 5407
Es gibt sehr verschiedene Listen:

1) Das Starfregister : jeder der Verurteilt wurde kommt dort für 3 Monate drauf. Solange würde er vor Gericht als Wiederholungstäter gezählt. Diese Liste solll nun auch Straftäter beinhalten die in anderen Provinzen für uns abgeurteilt wurden.

2) Die Fahnungsliste. Das ist die Liste auf der Artair und Co standen. Diese Liste gibt die Reichsstaatsanwaltschaft raus. Dort werden Leute gesucht, denen in einer Provinz der Prozess gemacht werden soll. Sobald das Verfahren eröffnet wird, kommen die Betroffenen runter.

3) Eine nicht so eindeutige Liste von potentiell gefährlichen Personen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht mal, ob die Armee so eine Liste offiziell führt, aber man hat - genauso wie als BM - gewisse Namen einfach im Kopf und stellt vielleicht mal eine Miliz mehr ein.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechsthilfe und Rehafristen
BeitragVerfasst: Sa 1. Jun 2019, 20:55 
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Danke Rabi für diese Zusammenfassung.

Ich werde dies als Grundlage für eine Abstimmung nehmen:

Zitat:
Über die Dokumentation in Rechtshilfeverfahren

Für jeden Rechtshilfeprozess, egal ob er von uns für eine andere Provinz oder in einer anderen Provinz für uns geführt, wird eine Akte angelegt. Diese wird mit dem Kürzel RH gekennzeichnet. In diese Akte kommen alle Anklagereden, soweit zugänglich die Zeugenaussagen, jeder Briefwechsel zu dem Prozess und am Ende das Urteil

Prozesse, die in Württemberg im Namen einer anderen Provinz geführt wurden, werden danach archiviert. Es erfolgt kein Eintrag im Strafregister.

Prozesse, die eine andere Provinz in unserem Namen führt, werden wie von uns geführte Verfahren behandelt, spricht der Täter erhält einen Eintrag ins Strafregister, dann wird diese Akte archiviert.



Und somit nun eine Abstimmung eröffnen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rechsthilfe und Rehafristen
BeitragVerfasst: Di 4. Jun 2019, 14:31 
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Zitat:
Die Abstimmung ist mit 12 abgegebenen Stimmen des Rates gültig.

Der Rat von Württemberg hat sich für die Richtlinie für Rechtshilfe und Rehafristen entschieden.

Die Richtlinie lautet wie folgt:

Zitat:
Richtlinie über die Dokumentation in Rechtshilfe verfahren.

Für jeden Rechtshilfeprozess, egal ob er von uns für eine andere Provinz oder in einer anderen Provinz für uns geführt, wird eine Akte angelegt. Diese wird mit dem Kürzel RH gekennzeichnet. In diese Akte kommen alle Anklagereden, soweit zugänglich die Zeugenaussagen, jeder Briefwechsel zu dem Prozess und am Ende das Urteil

Prozesse, die in Württemberg im Namen einer anderen Provinz geführt wurden, werden danach archiviert. Es erfolgt kein Eintrag im Strafregister.

Prozesse, die eine andere Provinz in unserem Namen führt, werden wie von uns geführte Verfahren behandelt, spricht der Täter erhält einen Eintrag ins Strafregister, dann wird diese Akte archiviert.



Die Abstimmungsergebnisse im Detail:

Mit "Ja" stimmten: Andrema, Blackrabbit, Butterfly9, Carlson, Danavis, Esmarra, Fritzmeier, Hadestu, Larissa.., Magnus_von_Elsbach, Rabi_de_granezia, Sugarcam (12)
Mit "Nein" stimmten: - Keiner -
Enthaltungen: - Keiner - (0)


Nicht abgestimmt haben: - Keiner - (0)


Bitte veröffentlichen!

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