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[Justiz] Amtseide

Di 23. Mär 2021, 11:15

Im Gesetzbuch der Grafschaft heißt es unter II.I

c. Zur Amtseinführung leisten Ratsmitglieder und Bürgermeister vor dem Grafen einen Amtseid. Für andere weltliche Ämter kann der Graf ebenso einen Eid verlangen.


Jedoch sind nirgends die Eide niedergeschrieben.
Möchte man das so belassen und auf diese Weise Gestaltungsspielraum zugestehen oder möchte man sie einheitlich festschreiben?

Di 23. Mär 2021, 11:15

Re: [Justiz] Amtseide

Di 23. Mär 2021, 12:13

Wir hatten im alten Gesetzbuch den Text drin, aber der Text eines Eides ist eigentlich kein Gesetzesbestandteil oder?
Wenn Unsicherheit besteht, würde ich ihn eher irgendwo als Richtlinie hinterlegen

Re: [Justiz] Amtseide

Di 23. Mär 2021, 15:51

Macht es vielleicht Sinn ihn in den Arbeitsgrundlagen zu verankern?

Ich muss sagen, ich war ganz schön perplex als es auf Kaiserebene hieß "denk dir mal selbst einen Eidestext aus". Vorgekaut oder nicht, es gibt doch Sicherheit - auch und gerade im Hinblick auf hoffentlich nie nötige Klagen wegen Eidbruch.

Re: [Justiz] Amtseide

Di 23. Mär 2021, 17:24

Bin eigentlich kein Freund davon, den Eidestext selbst mit ins Gesetz zu schreiben. Dann lieber irgendwo ablegen und im Gesetz nur darauf verweisen.


"Zur Amtseinführung leisten Ratsmitglieder und Bürgermeister vor dem Grafen einen den in den Arbeitsgrundlagen hinterlegten Amtseid. Für andere weltliche Ämter kann der Graf ebenso einen Eid verlangen."


Das mit den Arbeitsgrundlagen ist natürlich als Beispiel zu verstehen und kann beliebig ersetzt werden. Je nachdem, wo wir den niederschreiben. Oder wo er vielleicht schon niedergeschrieben ist.

Re: [Justiz] Amtseide

Di 23. Mär 2021, 18:27

Meint ihr mit den "Arbeitsgrundlagen" die Geschäftsordnung des Rates?

Re: [Justiz] Amtseide

Di 23. Mär 2021, 18:32

Die Geschäftsordnung und die Aufgabenverteilung.

Re: [Justiz] Amtseide

Di 23. Mär 2021, 22:27

Galaresch hat geschrieben:Betreff: [Justiz] Amtseide

Mairi hat geschrieben:Im Gesetzbuch der Grafschaft heißt es unter II.I

c. Zur Amtseinführung leisten Ratsmitglieder und Bürgermeister vor dem Grafen einen Amtseid. Für andere weltliche Ämter kann der Graf ebenso einen Eid verlangen.


Jedoch sind nirgends die Eide niedergeschrieben.
Möchte man das so belassen und auf diese Weise Gestaltungsspielraum zugestehen oder möchte man sie einheitlich festschreiben?



eer wurde auch rausgenommen weil man 2 texte brauchte

einer für jene die der Kirche angehören und dann für jene wie die alten wie mich die noch den druiden zugehörig sind
war auch schon im kronrat besprochen worden so das man da einen flexiblen Teil hatte,
Grundsätzlich muss man eben seine Gehorsamkeit in bezug auf die Geltenden Statuten des Rates gegenüber dem Regenten leisten, wie das einer macht bleibt aber ihm überlassen.

grüße Gala

Re: [Justiz] Amtseide

Mi 24. Mär 2021, 07:25

Vielleicht können wir keinen vorformulierten Text ins Gesetz übernehmen sondern eine Aufzählung, was enthalten sein muss; ich denke da wieder ans Beispiel Kaiserreich:

3. During the oath ceremony, the vassal must swear by respecting the following points:


Bring homage and pledge fealty,
Respect Obsequium, Auxilium and Consilium,
Clerics can express that Auxilium is not executed in person but needs to respect the above duties as detailed further in D.6,
Clearly express that the Empire has precedence in a conflict between the Empire and any feudal lords of the vassal, if the noble has more than one feudal lord,
Name the Almighty as witness of the oath.


Eine Textvorlage kann der Einfachheit halber dann immer noch in die Go oder Arbeitsgrundlage.

Re: [Justiz] Amtseide

Mi 24. Mär 2021, 10:20

unpraktisch, das an zwei Orten zu diskutieren.

Mairi hat geschrieben:Bevor ich unter Umständen eine Änderung der GO öffentlich vorschlage, möchte ich fragen, ob es so gewollt ist, dass die Eidesformel nicht gesetzlich verankert ist.


ich habe die Besprechung zur letzten Gesetzesänderung rausgesucht. Die Eide waren im alten Gesetzbuch eher eine Art Nachtrag, eine Information, am Ende des Gesetzbuches und wurden dann entfernt.

Zitat:
Texte der Amtseide für Bürgermeister und Ratsmitglieder für den Anhang des Gesetzes:

Bürgermeister hat geschrieben:
Ich schwöre, meine Kraft maßgeblich im Rahmen des mir anvertrauten Amtes als Bürgermeister zum Wohle der Bürger von [Stadt] einzusetzen, stets gerecht, uneigennützig und verantwortlich zu handeln und schwächenden Einfluss zu vereiteln.
Gleichzeitig erkenne ich meine Verpflichtung gegenüber der Grafschaft von Württemberg an und werde ihre Gesetze achten und schützen. Der Herr sei mein Zeuge.


Ratsmitglieder hat geschrieben:
Ich schwöre, meine Pflicht zum höheren Wohl der Grafschaft von Württemberg zu erfüllen, mein Wissen und meine Fähigkeit in ihren Dienst zu stellen und das Übel von ihr fernzuhalten.
Mein Amt werde ich gerecht ausüben, die Gesetze Württembergs achten und ehren und den eigenen Vorteil hintanstellen. Der Herr sei mein Zeuge.

Eide haben in einem Gesetz nichts zu suchen. Die können in einer Info ausgehangen werden, müssen sie aber nicht da sie eh bei der Vereidigung vorgesprochen werden.


Für mich gehören sie nicht in ein Gesetzbuch, sie gehören in die Arbeitsgrundlagen des Rates.

Re: [Justiz] Amtseide

Do 25. Mär 2021, 22:48

Ich schließe mich Dino an.
Sollte sich jemand versprechen, undeutlich reden oder einen Sprachfehler haben, könnte es wirklich lustig werden.

Ich sehe ehrlich gesagt überhaupt kein Problem.
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