Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: Do 25. Apr 2024, 21:52

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 2 Beiträge ] 
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Mi 18. Aug 2010, 09:01 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 19. Feb 2010, 19:09
Beiträge: 8891
Wohnort: Stuttgart, Württemberg
Zitat:
Erlass zur Durchführung von Prozessen in der Weinstube

§ 1 Zustandekommen eines RP-Prozesses

1. Sowohl Angeklagter als auch Kläger können einen RP-Prozess beim Richter der Grafschaft von Württemberg beantragen.
2. Erfolgt ein Antrag muss der Richter der Grafschaft den jeweils anderen Prozessbeteiligten fragen, ob er mit einem RP-Prozess einverstanden ist.
3. Ist der Angeklagte bzw. der Kläger nicht mit dem RP-Prozess einverstanden muss ein reguläres Verfahren durchgeführt werden.
4. Richter und Staatsanwalt der Grafschaft können gemeinsam mit Begründung einen RP-Prozess ablehnen.

§ 2 Vorbereitung eines RP-Prozesses

1. Der Staatsanwalt muss die zur Klage nötigen Beweise aufnehmen und dem Richter mögliche Zeugen nennen
2. Der Angeklagte muss dem Richter mögliche Zeugen nennen und evtl. Gegenbeweise vorlegen.
3. Der Angeklagte hat das Recht einen Rechtsbeistand zu berufen, der vor Prozessbeginn dem Richter der Grafschaft gemeldet werden muss.
4. Vor Beginn des RP-Prozesses wird ein reguläres Verfahren durch den Staatsanwalt eröffnet, welches auf das kommende RP-Verfahren verweist und ausschließlich zur Urteilsdurchführung dient.


§ 3 Verfahrensablauf
1. Eröffnung des Prozesses durch den Richter der Grafschaft.
2. Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt mit Vorlage aller Beweise und Benennung der Zeugen der Anklage.
3. Halten der Verteidigungsrede durch den Rechtsbeistand bzw. Angeklagten mit Vorlage aller Gegenbeweise und Benennung der Zeugen der Verteidigung.
4. Befragung der Zeugen der Anklage durch den Staatsanwalt.
5. Befragung der Zeugen der Anklage durch den Angeklagten bzw. Rechtsbeistand.
6. Befragung der Zeugen der Verteidigung durch den Angeklagten bzw. Rechtsbeistand.
7. Befragung der Zeugen der Verteidigung durch den Staatsanwalt.
8. Der Richter beschließt den Abschluss der Beweisaufnahme.
9. Verlesung des Abschlussplädoyers der Anklage durch den Staatsanwalt.
10. Verlesung des Abschlussplädoyers der Verteidigung durch den Rechtsbeistand bzw. Angeklagten.
11. Der Richter zieht sich zur Urteilsberatung zurück und fällt anschließend das Urteil.

§ 4 Urteilsverkündung und Strafmaß
1. Der Richter fällt sein Urteil aufgrund des Richtervertrages und des Gesetzbuches der Grafschaft von Württemberg.
2. Es gelten die regulären Richtlinien zur Strafzumessung. Die Strafe kann allerdings durch Rp-Strafen ergänzt werden.
3. Das Urteil wird Ingame durch Eröffnung eines Prozesses umgesetzt. Dabei wird lediglich auf das Verfahren in der Weinstube verwiesen.

§ 5 Verhaltensregeln

1. Das Wort darf nur erhoben werden, wenn der Richter dieses erteilt hat.
2. Den Angehörigen des Gerichtes ist Respekt zu zollen.
3. Amtsträger, Angehörige der Armee und Adlige sind mit korrekter Anrede anzusprechen.
4. Zum Sprechen muss sich vom Platz erhoben werden. Das Gericht ist davon ausgeschlossen.
5. Zuschauer dürfen den Verhandlungsablauf nicht stören.
6. Den Anweisungen des Gerichts ist Folge zu leisten.
7. Der Angeklagte darf die Grafschaft während des RP-Prozesses nicht unerlaubt verlassen. Unerlaubtes Verlassen gilt als Schuldeingeständnis. Wurden durch den Staatsanwalt alle Beweise der Anklage vorgetragen und nötige Zeugen befragt, kann der Richter sofort zur Urteilsfindung und -verkündung übergehen.

§ 6 Fristen

1. Jeder, dem das Wort durch den Richter erteilt wird, hat drei Tage Zeit dieses zu ergreifen. Versäumen der Aussage wird als Verweigerung derselbigen gewertet.
2. Die Frist kann auf Antrag beim Richter unbegründet maximal um 3 Tage und begründet auf maximal 14 Tage verlängert werden. Der Richter entscheidet über die Gewährung der Fristverlängerung

gez. 09.09.1457
Hochachtungsvoll
Graf Thrawn von Schenkenbach-Sulz, Fürst von Dannenberg
Graf von Württemberg
Bild

_________________
Bild
Imperialer Graf von Hohenlohe ~ Pfalzgraf von Nellenburg ~ Graf von Löwenstein


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mi 18. Aug 2010, 09:01 


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: So 9. Sep 2012, 12:15 
Offline

Registriert: Di 5. Jul 2011, 15:57
Beiträge: 5407
Zitat:
Aufhebung des Erlass zur Durchführung von Prozessen in der Weinstube

Gemäß der mir anvertrauten Rechte hebe ich hiermit den Erlass "Durchführung von Prozessen in der Weinstube" auf, welcher am 09.09.1457 von Graf Thrawn von Schenkenbach eingeführt wurde. Der Rat hat in einer Abstimmung entschieden, dass StGB so anzupassen, sodass dieser Erlass nichtig geworden ist.

gez. zu Reutlingen, 09.09.1460
Jackdan von Araja
Graf von Württemberg
Bild

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 2 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

[Erlass] Allg. Regeln für Verfahren vor dem Provinzgericht
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Jussi
Antworten: 0
[Erlass] Dekret zur Sicherung des Ratsfriedens
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Jussi
Antworten: 0

Tags

Essen, Wein

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz