Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Ergänzung GO
BeitragVerfasst: Mi 17. Aug 2016, 15:38 
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weil wir jetzt wiederholt einen § diskutieren, der ohne Angabe von Gründen geändert wurde, möchte ich eine Ergänzung für die GO vorschlagen.

Ich weiss noch nicht wie es am sinnvollsten formuliert wird, aber ich finde es mehr als dämlich, ein funktionierendes Gesetz zu ändern, weil einem langweilig ist und weil man sowas schon immer mal machen wollte. Das waren jedenfalls die Argumente für die letzte Gesetzesänderung. Und dann schreibt das eine einzige Person zusammen, wirft über den Haufen woran viele frühere Komissionen gearbeitet haben. Es kommt zwar zur Abstimmung, aber mal ehrlich, wieviele Ratsleute verstehen was vom Thema und wieviele stimmen da in gutem Glauben zu?

Ich würde gerne in die GO aufnehmen, dass Gesetzesänderungen erfolgen, wenn sie nötig sind. Wenn es Unklarheiten zu einem § gibt (wobei man dann auch nicht das kompl. Gesetzbuch ändern muss), wenn es Berufungen gab, weil ein § anfechtbar ist, wenn eine Gesetzeslücke existiert. Aber eben nicht weil einem langweilig ist. Und es sollte selbstverständlich sein, dass jede Änderung begründet wird. Nicht einfach, das ist neu, das fliegt raus.


Zitat:
VI Gesetzgebung

(1) Jede Änderung der Gesetze muss im einzelnen begründet werden.
(2) Die Gesetzgebung obliegt dem gesamten Rat. Bei Unklarheiten kann eine Kommission hinzu geholt werden.


Hm, so oder so ähnlich

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Verfasst: Mi 17. Aug 2016, 15:38 


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 Betreff des Beitrags: Re: Ergänzung GO
BeitragVerfasst: So 21. Aug 2016, 00:37 
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Ich weiß, was du damit sagen willst Dino und stimme dir zu. Das habe ich auch schon immer gesagt: Gesetzesänderungen sind nur dann nötig, wenn es Nachbesserungen zu einem Paragraphen aufgrund eines konkreten Falles gibt.
Ein komplettes Gesetz zu überarbeiten und zu ändern ... na ja, es wird meist einfach nur anders formuliert, gekürzt oder erweitert, der Inhalt bleibt der gleiche ... ist für die meisten Räte mühsam und schwer zu verstehen, daher meldet sich auch kaum jemand, weil einfach zu viel Inhalt ist, den man sich aneignen/durchlesen muss. Vorschlag:

Zitat:
VI Gesetzgebung

(1) Die Gesetzgebung obliegt dem Rat.
(2) Jede Änderung der Gesetze muss im Einzelnen begründet und durch Abstimmung im Rat mehrheitlich beschlossen werden.
(3) Bei umfassenden Änderungen kann eine Kommission eingesetzt werden.

Wenn der Rat einfach abnickt, kann man nix machen ... das war aber immer schon so.

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Gräfin von Ellwangen, Freifrau von Ebingen


Zuletzt geändert von Lady Nicki am So 21. Aug 2016, 00:41, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ergänzung GO
BeitragVerfasst: So 21. Aug 2016, 00:41 
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Sieht man ja an der mehr als zögerlichen Kommentare zum neuen Armeegesetz.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ergänzung GO
BeitragVerfasst: So 21. Aug 2016, 00:46 
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ja, weils einfach zu viel ist. Für jemanden, dem die Materie nicht vertraut ist, ist es unheimlich schwierig, sich da einzuarbeiten. Deshalb bin ich ja dafür, dies Paragraphen- oder Abschnittsweise anzugehen. Da würden sich vielleicht mehr Leute melden.
Ich muss gestehen, dass ich das bisher auch den Fachleuten überlassen habe.
Aber ich verspreche, mich da morgen mal einzulesen :)

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Gräfin von Ellwangen, Freifrau von Ebingen


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 Betreff des Beitrags: Re: Ergänzung GO
BeitragVerfasst: So 21. Aug 2016, 06:20 
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Du sprichst mir aus der Seele Nicki. Wenn ich oben angefangen habe zu lesen und endlich unten angekommen bin, weiß ich schon nicht mehr was oben stand und den Unterschied zu vorher und nachher sind mir dann auch wieder verloren gegangen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ergänzung GO
BeitragVerfasst: So 21. Aug 2016, 10:24 
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das letzte Gesetz ist einfach auf eine ganz dumme Art zustande gekommen, eigentlich auch auf eine unfaire Art.

Ich war ja selber bei mehreren Gesetzeskommissionen dabei. Es waren immer mehrere Leute mit Justizerfahrung dabei. Belg, Kaylis, Freas, Artair, Mais, Dino fallen mir auf anhieb ein. Und ich kann mich noch an einen Streit mit Freas erinnern, als es bei einer Kommission mal zum stocken kam und es ne Zeitlang ruhte. Plötzlich kam der dann mit einem komplett von ihm allein ausgearbeiteten Vorschlag, wo er Punkte drin hatte, wo ihn die Kommission schon überstimmt hatte. Wir haben uns dann gestritten, dass es unfair wäre, wenn er einfach abwartet bis alles einschläft und dann an der ganzen Kommission vorbei sein eigenes Gesetz zur Abstimmung gibt in der Hoffnung, die pennen weiter. Aus dieser Änderung wurde dann nix, es wurde weiter gewartet und dann später einfach nochmal versucht. Und dann halt mit Erfolg und so kam das neue Gesetz zustande. Das ist nicht gegen Freas gerichtet als Person, er kennt sich mit Justiz aus und will sicher nix falsches, aber es ist eben keine Teamarbeit und mit Teamarbeit hätte das Gesetz sicher anders ausgesehn.

Nicki, Fly, wenn einem ein Gesetz zuviel ist oder man es nicht versteht, dann darf man nicht mit Ja stimmen! Dann beantragt man ne Kommission. Das ist doch wichtig.

Dasselbe gilt meiner Meinung nach auch für die Rechtsklärungen durch die Provinz. Die macht der Richter im Bedarfsfall. Aber welcher Richter schreibt da schon was anderes, als er später im Urteil aufgrund dieser Rechtsklärung sagt? Der schreibt sich doch nix Gegenteiliges, der schreibt sich mit ner Rechtsklärung seinen eigenen Freischein. Auch Rechtklärungen sollten von einer Kommission gemacht werden, der der Richter nicht angehört.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ergänzung GO
BeitragVerfasst: So 21. Aug 2016, 22:09 
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Dino hat geschrieben:
Nicki, Fly, wenn einem ein Gesetz zuviel ist oder man es nicht versteht, dann darf man nicht mit Ja stimmen! Dann beantragt man ne Kommission. Das ist doch wichtig.

Immer raus mit den Fragen, wenn es dazu welche gibt bzw. es Klärungsbedarf gibt. Dazu ist es ja da und es soll nicht einfach etwas vordiktiert werden und abgenickt werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ergänzung GO
BeitragVerfasst: Mo 22. Aug 2016, 09:42 
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dann bin ich für diese Ergänzung:

Zitat:
VI Gesetzgebung

(1) Die Gesetzgebung obliegt dem Rat. könnte raus, da es schon im WGB so drin steht.
(1) Jede Änderung der Gesetze muss im Einzelnen begründet und durch Abstimmung im Rat mehrheitlich beschlossen werden.
(2) Bei umfassenden Änderungen kann eine Kommission eingesetzt werden.
(3) Rechtsklärungen auf Provinzebene erfolgen durch eine Kommission, ohne den amtierenden Richter und Staatsanwalt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ergänzung GO
BeitragVerfasst: So 28. Aug 2016, 17:20 
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und hier beantrage ich ebenfalls ne Abstimmung

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 Betreff des Beitrags: Re: Ergänzung GO
BeitragVerfasst: So 28. Aug 2016, 19:12 
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Ich sehe das hier auch so. Ihrgendwo an anderer stelle hab ich das auch schon gesagt.

Auch ich fordere hier eine Abstimmung.

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*Einsatzorden Blunzngröstl 1461*
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*Phalerae Aurea 1463*
*Stern des Engagements in Gold*


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