Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Raubopfer
BeitragVerfasst: Mo 28. Mär 2016, 19:08 
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Soo
Ich weiß das Thema gibt es und es wird stets vergessen
da nun einige Fragen im Raum sind und die Angaben in dem jeweiligen Bürro extrem veraltet sind würde ich es gerne nochmals angehen und überarbeiten.
Zitat:
Handhabung der Soforthilfe

Szenario: 2 Opfer melden sich beim Bürgermeister einer Stadt und teilen mit, dass sie ausgeraubt wurden und völlig mittellos sind.

Vorgehensweise: Der Bürgermeister nimmt entweder selbst die Anzeige entgegen oder weist den Opfern den Weg ins Büttelbüro, wo die Anzeige entgegengenommen wird. Danach zahlt der BM aus den RH-Beständen an jedes der Opfer bis zu 20 Taler Soforthilfe aus (natürlich nicht mehr, als der Schaden betrug, also, wenn den beiden zusammen 2 Brote und 3 Taler geraubt wurden, liegt der Schaden bei ca. 15 Talern, so dass jeder von den beiden Opfern maximal 7,50 Taler erhalten kann, also zusammen die 15 Taler). Anschliessend stellt der BM im Schloss den nachfolgenden Antrag, der durch den Kämmerer bearbeitet wird:

Zitat:
Antrag auf Auszahlung / Verrechnung einer geleisteten Soforthilfe:

Bürgermeister:
Dorf:
Auszahlung an:
Höhe der Soforthilfe:
Auszahlungsdatum:
ca. Schadenshöhe:
Anzeige erstattet am:
Anzeige aufgenommen von:

Datum/Unterschrift des BM:


und erhält entweder eine Auszahlung oder eine Gutschrift, die verrechnet wird.

Wichtig: Der BM hat nicht zu überprüfen, ob es den Überfall gegeben hat und ob die Anzeige berechtigt ist, das ist die Aufgabe des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Er hat lediglich zu überprüfen, ob Anzeige erstattet wurde, ist dies der Fall, kann er risikofrei die Auszahlung vornehmen und erhält aus Fondsmitteln vom Kämmerer die Rückerstttung. Für die Richtigkeit der Angaben haftet das "Opfer". (Wäre z.B. der Überfall eine reine Erfindung, würde dieses als Betrug verfolgt werden. Den BM würde dabei selbstverständlich keine Schuld treffen.)


So der letzte Eintrag ist von Jellena vor 2 Jahren
les ich die Angabe nun richtig das der BM das zu beantragen hatt und zu vermitteln hat?
Weil ich heute gefragt wurde warum ich das nichtmehr ins Urteil einfließen lasse
die Frage kann cih beantworten
erstens: man kann jemanden zur Einzahlung in den ROF nur dann verurteilen, wenn die Person gewillt ist durch vorab einer schriftlichen Zusage dem auch nachzukommen, sonnst ist das Urteil schlichtweg nicht rechtens. Das gleiche gillt für Urteile die Bezug auf Waren, Spenden, Zwangsarbeit, oder abzahlungsdienste gelte.
Ausgenommen sind kleinstbeträge und Entschuldigungen, da sie für das Zusammenleben förderlich sind.
So kommt man allerding einer solchen Zahlung die Abgemacht wurde oder einer Auflage in WB nicht nach kann der SA die Person wieder anklagen, nicht wegen zb Raub da das dann doppelbestrafung wäre, sondern wegen Verrats (nichtbefolgen einer richterlichen Anordnung) was höher zu bestrafen ist.
das mal als kleine Grundlage

So und nun meine Frage wird der ROF weiterhin von den BM gehandhabt in dem sie Anträge schreiben oder wird das System nun überarbeitet?
(in ess war es bisher so das das rh selbst das tat und die Büttel das den Opfern vorgeschlagen haben)
oder soll die Aufgabe nun an den SA abgetreten werden ( das war unter anderem eine der Fragen an mich)
Weiterhin die Frage, da das System kaum genutzt wird, ob man von den 20 Talern abgeht und sagt man beanschlagt einen Gewissen prozentualen Satz des erbeuteten Bargeldes.

ach ja ein ablaf nach Schema 1 hab ich net gefunden das obrige is die einzige Anleitung


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mo 28. Mär 2016, 19:08 


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 Betreff des Beitrags: Re: Raubopfer
BeitragVerfasst: Mo 28. Mär 2016, 19:37 
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Registriert: Mi 25. Apr 2012, 17:18
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Der Raubopferfonds wird genau so genutzt und die BM's wissen eigentlich auch was sie zu tun haben, also bitte keine Änderungen an dem System.


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 Betreff des Beitrags: Re: Raubopfer
BeitragVerfasst: Di 29. Mär 2016, 22:29 
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Registriert: Do 21. Jan 2016, 13:20
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also das liest sich, auch wenn's älter ist, für mich durchaus schlüssig

1. Opfer zeigen an - beim BM oder beim Büttel
2. BM stellt fest, wie hoch der finanzielle Schaden in etwa ist
3. er hilft dem oder den Opfern in angemessener Weise
4. er stellt Antrag auf Rückerstattung aus dem ROF

Warum willst du das an den STA abtreten. Der kriegt doch im Normalfall die Sache erst auf den Tisch, wenn das andere schon gelaufen ist - respektive kann der Staatsanwalt nur auf viel bürokratischerem Wege helfen, als der BM.


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 Betreff des Beitrags: Re: Raubopfer
BeitragVerfasst: Di 29. Mär 2016, 23:35 
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Beiträge: 4183
weil man mich darauf ansprach warum ich bei den Strafanträgen und den ehemaligen Urteilen das nciht reingesetzt hab
und weil man mir sagte es sei sache des SA und darum war ich nun net sicher da das schon sehr alt ist ob da sich was geändert hat in den Letzten Amtszeiten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Raubopfer
BeitragVerfasst: Mi 30. Mär 2016, 06:17 
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Die Auszahlungen aus dem Raubopferfond sind ganz bewusst nicht über den Staatsanwalt zu beantragen, weil das Opfer sofort Hilfe braucht, z.b. für Essen und da ist der Bürgermeister eher in der Lage zu helfen, als wenn der Staatsanwalt dann erst noch mit em Kämmerer reden muss, damit der eine Spende auszahlt.
Wenn du darauf angesprochen wurdest, Gala, dann geht es eher darum, dass Staatsanwalt und Richter dafür sorgen können, dass der Raubopferfond gefüllt wird, indem sie Straftäter zu Zahlungen an den Raubopferfond unf zu Zwangsarbeit verurteilen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Raubopfer
BeitragVerfasst: Mi 30. Mär 2016, 13:23 
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Ich habe ein paar Tage darüber nachgedacht bevor ich mich hier zu Wort melde. Es ist eine Idee, vielleicht eine blöde, aber eine Idee.
Beispiel: Ein Bürger aus irgendeiner Grafschaft , verkauft seine Felder weil er umziehen will. Er will nach Württemberg ziehen. Wohin ist ja erst mal egal. Auf dem Weg nach Württemberg wird er überfallen. Er verliert alles was er besitzt. Kommt mit nichts in dem Dorf seiner Wahl an. Der BM hilft ihn auch so bald er die Anzeige beim Dorfbüttel sieht. Geht auch zum Staatsanwalt und hilft dem Opfer bei der Anzeige. Der Täter wird zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Diese verschwindet keine Ahnung wohin. Warum wird der Täter nicht dazu verurteilt das er einen Teil der Geldstrafe an das Opfer zahlen muss und den Rest von mir aus in Raubopferfond? Geht das nicht? Ist das gegen irgendwelche Verträge? Warum bekommt ein Opfer das alles verloren hat, nicht wenigstens einen Teil des Schadens wieder?

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 Betreff des Beitrags: Re: Raubopfer
BeitragVerfasst: Mi 30. Mär 2016, 16:00 
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Beiträge: 4183
ja das geht nimmer seit Freas das vors RKG als Rechtsklärung brachte
Strafarbeit
Freiwillige Zurückzahlung
ecpp
geht nimmer
da das auf dem Willen des Spieler beruht und wenn der sich weigert dann kann man nur die Atm Abbuchung machen
das war das Problem bei einigen Fällen wo ich anfragte ob sie mit einer Einzahlung in ROF ihre Strafe mildern wollen


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 Betreff des Beitrags: Re: Raubopfer
BeitragVerfasst: Di 7. Jun 2016, 14:29 
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Gibt es hier noch Diskussionsbedarf?
Ansonsten wird das Thema in 2 Tagen archiviert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Raubopfer
BeitragVerfasst: Fr 1. Jul 2016, 08:07 
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