Stuttgart Stand:21.09.1459Zitat:
Herzlich Willkommen im Rathaus zu Stuttgart.
Wir hoffen sehr ihr fühlt Euch wohl in unserer schönen Stadt. Falls nicht, so fühlt Euch frei, Euch mit Euren Sorgen und Nöten an die Bürgermeisterin zu wenden.
Ich habe keine Lösung für alle Probleme und sicher auch keine Antwort auf alle Fragen, doch ich werde gerne versuchen mit Euch gemeinsam welche zu finden.
Möchtet Ihr helfen, so kauft doch eines der Spendenbrote zu 12,95 Taler auf dem Markt. Jedem edlen Spender gebührt der Dank Stuttgarts und wird in der Stadthalle vermerkt.
Wir brauchen Holz. Geht Holz hacken für Stuttgart. Das Rathaus kauft bis 3,60 Taler das Holz auf!
Eine Anleitung findet ihr dazu in der Stadthalle.
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Stellenausschreibungen des Rathauses:
- Büttel
- Hilfe für den EBV
- Kulturbeauftragter
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Die fleissigen Helfer Stuttgarts:
EBV - Leiter:
Priester:
Kulturbeauftragter:
Stadtarchitektur:
Stadtkommandantin: Anettchen
Stellv. Stadtkommandantin: Zenta
Büttel : werden gesucht
Hafenmeister: Ordnalus
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Rathaushandel:
Das Rathaus kauft Waren zu folgenden Preisen an:
- Mais bis 2,60 Taler
- Früchte bis 8,50 Taler
- Weizen bis 11,00 Taler
- Holz bis 3,60 Taler
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Dekrete:
Lizenzen:
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Würtemberg ist seid geraumer Zeit Lizenzfrei. Und auch Stuttgart als Hauptstadt hat keine Lizenzpflicht.
Wir bitten dennoch die Preise realistisch zu bemessen und einander nicht vollkommen unnötig zu unterbieten.
Nur das Verkaufen von Broten zu 12,95 Talern ist untersagt und dem Rathaus vorbehalten.
Spekulationserlass:
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Spekulation ist in Stuttgart verboten. Dies bedeutet Waren zu kaufen und wieder teurer zu verkaufen. Ein Verkauf zum gleichen Preis oder günstiger stellt kein Problem da.
Jeder der dagegen verstößt und Spekulation betreibt, muss mit einer Strafe in Höhe des eingenommenen Gewinnes und einer Strafe von maximal 50% des Kaufpreises oder min. 5 Taler je verkauften Objekt rechnen.
Das Rathaus und die Wirtshäuser sind davon ausgenommen.
Mindestlohn:
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Arbeitsangebote, die weniger als 15 Taler Lohn bieten, sind ungesetzlich.
15 Taler bei 0 - 7 geforderten Attributspunkten
17 Taler bei 8 -17 geforderten Attributspunkten
19 Taler bei 18+ geforderten Attributspunkten
Bei (wiederholter) Missachtung behält sich der die Bürgermeisterin der Provinz das Recht auf eine strafrechtliche Verfolgung vor.
Der Strafrahmen bewegt sich zwischen der Mindeststrafe von 15 Taler und und wird pro Wiederholungsfall jeweils um 15 Taler steigen. Also: 15, 30, 45, 60 usw.