Mi 6. Apr 2022, 14:48
III. Legislative
11. Die Ratsbeschlüsse
(1) Jeder Amtsträger darf Gesetzeseinwürfe einbringen. Diese müssen öffentlich diskutiert werden.
(2) Der Rat ist beschlussfähig, wenn drei Viertel seiner aktuellen Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen. Ist die Anzahl geringer, muss die Abstimmung verschoben werden oder einstimmig geendet haben.
(a) Die Stimmabgabe erfolgt offen und öffentlich, sofern keine sicherheitsrelevanten Themen zur Abstimmung stehen.
(b) Die Abstimmung wird mit einfacher Mehrheit entschieden und dauert mindestens 48 Stunden und maximal 5 Tage. Enthaltungen werden nicht gewertet. Bei Stimmgleichheit entscheidet der Regent.
(c) Eine bereits begonnene Abstimmung kann jederzeit nach Ermessen des Regenten aufgehoben werden, sollte die Abstimmungsformulierung fehlerhaft sein.
II. Regelung bei Abstimmungen
(1) Der Rat ist beschlussfähig, wenn drei Viertel seiner aktuellen Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen. Ist die Anzahl geringer, muss die Abstimmung verschoben werden oder einstimmig geendet haben.
(a) Die Stimmabgabe erfolgt offen und öffentlich, sofern keine sicherheitsrelevanten Themen zur Abstimmung stehen.
(b) Die Abstimmung wird mit einfacher Mehrheit entschieden und dauert mindestens 48 Stunden und maximal 5 Tage. Enthaltungen werden nicht gewertet. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Regent.
(c) Eine bereits begonnene Abstimmung kann jederzeit nach Ermessen des Regenten aufgehoben werden, sollte die Abstimmungsformulierung fehlerhaft sein.
Mi 6. Apr 2022, 14:48
So 24. Apr 2022, 09:46
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