Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: Mi 24. Apr 2024, 04:38

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Sa 19. Jan 2013, 17:59 
Offline

Registriert: Do 9. Aug 2012, 22:17
Beiträge: 1529
Dekret der Hauptstadt Stuttgart
Stand: 31.12.1460

Zitat:
0. Aktuelles
1. Überblick Ansprechpartner
2. Gemeinderat
3. Markt und Spenden
4. Preise des Rathauses
5. Äxte
6. Hilfsprogramme in Stuttgart
7. Gesetze und Dekrete

-----------------------------------------------------------------------------------
0. Aktuell und Wichtiges !
****************************************
Liebe Mitbürger,
im Moment ist unser Markt recht leer. Natürlich decke ich den Bedarf durch Handel mit den anderen Dörfern, doch möchte Euch trotzdem anhalten Eure Felder regelmässig zu bewirtschaften oder wen einzustellen.
Stuttgart steht derzeit gut da, so das bis auf weiteres auf jegliche Steuern verzichtet werden kann.
Gesucht werden Bäcker die dem Rathaus günstiges Brot verkaufen und auch Fleischer für günstiges Fleisch. Bitte einfach melden

-----------------------------------------------------------------------------------
1. Überblick Ansprechpartner:
****************************************
EBV Leitung: Ladyeileen
EBV Stellvertretung: vakant
Baumeister: Ladyeileen
Oberbüttel:
Büttel: vakant
Gendamerie: Kingt16
Hafenmeister: Yannah
Pfarrer/in: vakant
Kulturbeauftragte/r: vakant
Stadtkommandant: Eruvain
Zollwachtmeister/in: Zwergensohn

-----------------------------------------------------------------------------------
2. Gemeinderat:
****************************************
- Laserdisc510
- Ladyeileen

-----------------------------------------------------------------------------------
3. Markt und Spenden - Der Stuttgarter Markt ist Lizenz frei!
****************************************
Höchstpreise:
Mais - 3,15 Taler
Weizen – 12,00 Taler
****************************************
Spenden :
Im Rathaus gibt es eine Stelle, bei der Spenden direkt einbezahlt werden können.

-----------------------------------------------------------------------------------
4. Preise des Rathauses
****************************************
Das Rathaus kauft Waren zu folgenden Preisen automatisch auf:
Fleisch zu 16,50 Taler
Kuhgerippe zu 28,00 Taler (derzeit ausgesetzt)
Schweinegerippe zu 14,00 Taler (derzeit ausgesetzt)
Das Rathaus kauft Holz bis 3,50 Taler max.

-----------------------------------------------------------------------------------
5. Äxte:
****************************************
Schmiede, die Äxte für das Rathaus schleifen wollen, wenden sich bitte an das Rathaus. Der Tageslohn beträgt 20 Taler, die Abwicklung findet über Mandat statt.

-----------------------------------------------------------------------------------
6. Hilfsprogramme:
****************************************
Raubopferfond „In Memoriam Zaphiere“
: max. 50 Taler
- wird jedem Raubopfer angeboten und läuft über das Rathaus oder die Büttel(Taube oder über das erste Forum in den Hallen Stuttgarts, Büttel Büro)
((Wichtig! Die Hilfe wird nur gewährt, wenn ein Screen vom Überfall vorliegt. Für die Abrechnung wird ein Bestätigungsbrief vom Spendenempfänger (Raubopfer) benötigt.))
****************************************
"Armenspeisungsbrote" wird es für 2,oo Taler für
Level 0 und Level 1 Bürger geben.
Jeder Bedürftige erhält maximal den Bedarf von drei Tagen
(= 3 Brote) um eine gleichmäßige Verteilung
zu gewährleisten .
Ein Erwerb durch andere ist nicht gestattet und steht unter
Strafe !

-----------------------------------------------------------------------------------
7. Gesetze und Dekrete:
****************************************
§1 Geltungsbereich und die Zuständigkeiten
Alle hier aufgeführten Gesetze und Dekrete gelten innerhalb unseres Dorfes Stuttgart für alle Mitbürger, Reisende, Organisationen, Parteien und jegliche Art von Vereinigungen.
Strafverfolgungen geschehen durch die hiesigen Büttel oder dem Bürgermeister.
Verstöße gegen unsere Dorfgesetze werden vom Bürgermeister strafrechtlich verfolgt.
Verstöße gegen das Württembergische Gesetz werden vom Staatsanwalt strafrechtlich verfolgt.
****************************************
§2 Gesetzeshierarchie
Die Kaiserdekrete und Reichsgesetze stehen über den Gesetzen von Württemberg sowie den Dorfdekreten.
Die Gesetze der Grafschaft von Württemberg stehen über den Dorfdekreten.
Mit der Verkündung der Gesetze, treten diese in Kraft, soweit nicht anders verfügt.
****************************************
§3 Handel
Es ist nicht nötig eine Handelslizenz zu erbitten oder eine Meldung in unseren Hallen zu machen.
Der amtierende Bürgermeister behält sich jedoch vor, in gewissen Fällen den Verkauf, auch unbegründet, zu verbieten. Der Verstoß gegen ein solches Verbot steht unter Strafe.
Die Höchstpreise sind unbedingt einzuhalten! Bei Nichteinhaltung der Höchstpreise folgt eine Anzeige durch die hiesigen Büttel oder den Bürgermeister.
****************************************
§4 Steuerregelung
1. Jeder Bürger Stuttgarts hat eine Steuerpflicht für seine Felder und seine Werkstatt.
2. Steuern werden vom amtierenden Bürgermeister festgelegt.
3. Der Bürger hat spätestens 14 Tage nach der Erhebung, die Steuer vollständig, mit den Säumniszinsen die ab dem 7. Tag erhoben werden, an das Rathaus zu entrichten.
4. Der säumige Steuerpflichtige wird zeitnah, mindestens aber nach 4 Wochen, nach dem verstrichenen Zahlungsziel vom Bürgermeister oder dem Zollwachtmeister schriftlich angemahnt. Eine Ausgleichsmöglichkeit gem. § 28 WBG wird dem säumigen Steuerpflichtigen vor einer Anklage geboten.
5. a) Kommt ein steuerpflichtiger Bürger dennoch der Zahlungsauforderung nicht nach so wird er wegen Betrug (Steuerhinterziehung) vor dem Gericht der Grafschaft von Württemberg angeklagt.
b) Die Strafe wird an der Höhe der Steuerschuld bemessen und kann den geschuldeten Betrag bis zu 50% übersteigen.
c) Kommt der Steuerpflichtige während des Prozesses der Steuerschuld nach gilt dies als strafmildernder Umstand. Ist dem der Fall darf die Strafe nur in einem Rahmen zwischen 5 und 50 Taler liegen. Dabei sind die §§ 25 und 26 WG zu beachten.
6. a) Ein Aufenthalt im Kloster entbindet nicht von der Steuerpflicht.
Die Steuern nebst Säumniszinsen sind nach Rückkehr aus dem Kloster innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Maßgeblich ist das Datum der letzten Sichtung der Person in der Stadt (LogIn). Ausnahmen von dieser Frist kann der Bürgermeister auf Antrag zulassen.
b) Sollte sich ein Steuerschuldner nach längerem Klosteraufenthalt in einer finanziellen Notlage befinden, liegt es im Ermessen des Bürgermeisters, die Steuern oder angefallenen Säumniszinsen ganz oder teilweise zu erlassen.
Der Steuerschuldner hat dabei seine Notlage in geeigneter Form glaubhaft zu machen.
****************************************
§ 5 Mindestlohn
(1) a) In Württemberg gilt ein Mindestlohn von 15 Talern.
b) Der Standardlohn der Bergwerke beträgt 16 Taler. Lohnänderungen in einzelnen Bergwerken sind durch den Rat möglich
(2) Verstöße gegen den in Absatz 1 aufgeführten Mindestlohn
werden als Sklaverei geahndet.

****************************************
§ 6 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft
****************************************

Gez.
White_paladin
Bürgermeister von Stuttgart
31.12.1460


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Sa 19. Jan 2013, 17:59 


Nach oben
  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Ähnliche Beiträge

Dorfdekrete Heilbronn - Stand 20.9.1460
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Rabi_de_Granezia
Antworten: 0
Dekret von Stuttgart - Stand 21.1.1461
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Mezcalina
Antworten: 0
Dekret von Esslingen - Stand 06.07.1462
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Haribert
Antworten: 1
Dekret von Esslingen - Stand 12.4.1461
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Mezcalina
Antworten: 0
Dekret von Esslingen - Stand 29.7.1461
Forum: Öffentliches Ratsarchiv
Autor: Mezcalina
Antworten: 0

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz