Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Sa 20. Apr 2013, 20:14 
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Beiträge: 1529
Dorfdekret Esslingen
Stand: 12.4.1461

Zitat:
1. Aktuelles
2. Handel und Lizenzen
2.1 Spekulation
3. Mindest-, Höchstpreise und Richtpreise
4. Holz
5. Erz
6. Schmiede
7. Löhne
8. Feld-, und Berufsempfehlung
9. Steuern & Hafengebühren
10. Sonstiges

1. Aktuelles
############
Das Rathaus kauft Holz zu 3.70 Taler auf.Nachdem die Stadtwachen eingestellt wurden,geht bitte im Moment Holz hacken.
Das Rathaus wird jeden Abend gesichert.
Die Stadtwachen mir bitte eine Kopie Ihrer Ereignisse(Sichtungen)zukommen lassen,wenn es keine Umstände macht.(Kopie ausreichend)
Oberbüttel:Galaresch
Hilfsbüttel: Gung

Liebe Bürger und Reisende,unser Wald bringt gutes Holz hervor,was geschlagen werden müsste.

Über kleine Spenden (Spendenbrote 10 x 100 Taler) würde sich das Rathaus freuen,damit auch alles finanzierbar bleibt.(Stadtwachen usw)

Liebe Händler,beachtet bitte die Dekrete der Stadt.Der Bürgermeister ist am regen Handel sehr interessiert.

Das gilt natürlich auch für die Bürger Esslingens.


~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
Ereignisse und Festlichkeiten können mir jederzeit zugeschickt werden. Ich werde diese dann dem entsprechend veröffentlichen.

gez.
Ragga,Edler von Esslingen
Bürgermeister von Esslingen
----------------------------------------

2. Handel und Lizenzen
#######################
Brot,was zu 5.50 Taler auf dem Markt steht,ist für den Bürgermeister im Namen des Rathauses und muss unverzüglich zurückgegeben werden,falls es doch mal gekauft wurde.

� Fische, Früchte und Erz werden ausschließlich vom Bürgermeister im Namen des Rathauses verkauft
� das Rathaus kauft bei Bedarf Fische und Früchte usw
� Anfrage bitte per Brief an den Bürgermeister oder im Forum
� alle weiteren Waren dürfen frei verkauft werden

2.1 Spekulation
++++++++++++++++++++++++++++++++++
Spekulation (Aufkauf von Waren zum Weiterverkauf zu erhöhten Preisen) ist verboten, und wird grundsätzlich zur Anzeige gebracht!
Auch die Spekulation auf dem Bodenmarkt (Ankauf von billigen Feldern und teurerer Verkauf) wird zur Anzeige gebracht!
Einzig dem Rathaus ist Spekulation erlaubt.
++++++++++++++++++++++++++++++++++


3. Richt- , Höchst- & Mindestpreise
#########################
Mindest- & Höchstpreise gelten für den Markt.
Bitte alle Waren immer nur 0,05 Heller günstiger einstellen als das nächst Höhere, um unnötigen Preisverfall zu verhindern.
Die Richtpreise dienen der Orientierungshilfe und sind keine Festpreise.

Höchstpreise:
Für Holz 3,90 Taler

Preise für erträumte Waren:
Kleine Leiter 20 Taler
Große Leiter 60 Taler
Ruder 20 Taler
Boote 90 Taler

Alle anderen Waren unterliegen derzeit keiner Preisbeschränkung

Richtpreise :
Brot 6,00 Taler
Mais 3,00 Taler
Gemüse 9,00 Taler
Milch 9,00 Taler
Fleisch 17,50 Taler
Weizen 11,50 Taler
Mehl 13,50 Taler
Doppelzentner Kuhgerippe 30,00 Taler
Zentner Schweinegerippe 15,00 Taler

4. Holz
#######
Das Rathaus kauft Holz bis maximal 3,70 Taler auf.
Der Preis kann je nach Bedarf schwanken.

5. Erz
#######

Erz auf dem Dorfmarkt, deckt lediglich den Bedarf der ortsansässigen Schmieden. Sollte jemand handelsbedingt Interesse an Erz oder Steinen haben, so sorgt der Bm gern für größere Menge und entsprechenden Konditionen.

6. Äxte
#######
Das Rathaus verkauft die stumpfen Äxte für 139 Taler an die Schmiede und kauft diese geschliffen für max. 159 Taler wieder zurück !
Da Rathaus erteilt einen Auftrag zum produzieren von neuen Äxten und kauft diese bis max. 159 Taler auf.

7. Löhne
########
+++ Mindestlöhne! +++
15 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten (14,70 T)
17 Taler bei geforderten 8 -17 Attributspunkten (16,66 T)
19 Taler bei geforderten 18+ Attributspunkten (18,62 T)

8.Feld-, und Berufsempfehlung
#############################
Stand 20.03.1461 (nur Esslinger Bürger,die an dem Tag in Esslingen verweilen)

32 Weizenfelder minus 4
14 Maisfelder minus 5
16 Gemüsefelder plus 2
3 Schweinefelder minus 1
5 Kuhfelder plus 1
2 Schafsfelder minus 1
-----------------------------------------------------------------
8 Müller minus 2
9 Bäcker
7 Fleischer minus 1
6 Schmiede plus 1
5 Schneider

Berufs- und Feldempfehlungen variieren von Zeit zu Zeit, bitte beim Bürgermeister nachfragen.


9. Steuern & Hafengebühren
##########################
Steuern
*******

Die Gemeindesteuer ist vorerst ausgesetzt. Noch ausstehende Beträge verfallen nicht !

Steuerordnung
1) Jeder Bürger, der ein Feld oder eine Werkstatt in Esslingen besitzt ist steuerpflichtig.
(2) Die Höhe der Steuer wird vom örtlichen Bürgermeister selbstständig festgelegt.
(3) Der Bürger hat spätestens 14 Tage nach der Erhebung, die Steuer vollständig, mit den Säumniszinsen die ab dem 7. Tag erhoben werden, an das Rathaus zu entrichten.
(4) Der säumige Steuerpflichtige wird zeitnah, mind. aber nach 4 Wochen, nach dem verstrichenen Zahlungsziel vom Bürgermeister oder dem Zollwachtmeister schriftlich angemahnt. Eine Ausgleichsmöglichkeit gem. § 28 WBG wird dem säumigen Steuerpflichtigen vor einer Anklage geboten.
(5)
a) Kommt ein steuerpflichtiger Bürger dennoch der Zahlungsauforderung nicht nach so wird er wegen Betrug (Steuerhinterziehung) vor dem Gericht der Grafschaft von Württemberg angeklagt.
b) Die Strafe wird an der höhe der Steuerschuld bemessen und kann den geschuldeten Betrag bis zu 50% übersteigen.
c) Kommt der Steuerpflichtige während des Prozesses der Steuerschuld nach gilt dies als strafmildernder Umstand. Ist dem der Fall darf die Strafe nur in einem Rahmen zwischen 5 und 50 Taler liegen. Dabei sind die §§ 25 und 26 WG zu beachten.
(6)
a)Ein Aufenthalt im Kloster entbindet nicht von der Steuerpflicht.
Die Steuern nebst Säumniszinsen sind nach Rückkehr aus dem Kloster innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Maßgeblich ist das Datum der letzten Sichtung der Person in der Stadt (LogIn). Ausnahmen von dieser Frist kann der Bürgermeister auf Antrag zulassen.
b) Sollte sich ein Steuerschuldner nach längerem Klosteraufenthalt in einer finanziellen Notlage befinden, liegt es im Ermessen des Bürgermeisters, die Steuern oder angefallenen Säumniszinsen ganz oder teilweise zu erlassen.
Der Steuerschuldner hat dabei seine Notlage in geeigneter Form glaubhaft zu machen.

Hafen
*****
Gesetzestext bitte dem Gesetzesbuch der Grafschaft entnehmen.

10. Sonstiges
#############
Link zum externen Wirtshaus
http://server2.webkicks.de/diedangel/index2.cgi


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