Betreff: Bestätigung der SonderämterGrüßt Euch werter Herr,
ich bitte um Aushang zum Thema Sonderämter und danke auch dafür.
Ich vernehme, dass der Dekan als Ehrenamt behandelt werden soll und lese in diesem Zusammenhang, was für jene geregelt werden soll:
Zitat:
Als Recht und Pflicht eines Ehrenamtes ist die aktive Teilnahme an Diskussionen, wozu Zugang und Rederecht zum öffentlichen Teil der Ratssitzung gewährt wird.
Wird der Dekan künftig daran bemessen, wie er sich im Rat einbringt? Wieso sollte der Leiter der Universität Rederecht, gar Redepflicht bekommen?
Kann man sich vorstellen, dass es einen gänzlich unpolitischen Dekan gibt, weil der sich damit beschäftigt, Kurspläne zu gestalten, Räume für Vorlesungen aufzuschließen und sich mit der Wissenschaft als solches beschäftigt?
Was sollte ein Gesundheitsbeauftragter beitragen zu politischen Themen, die nicht gesundheitspolitisch sind und ein Kulturbeauftragter zu nicht-kulturellen Themen?
Wird Württemberg vom Rat regiert oder von weiteren ehrenamtlich tätigen Personen?
Vasallen und Bürger können sich durch Worteinreichungen einbringen und dies erachte ich bei Leuten, die künftig Sonder- oder Ehrenämter auch für ausreichend.
Dass ihnen Zugang zu fachbezogenen Themen gewährt wird, steht außer Frage.
Und wie stellt man sich denn eine 'Entschädigung in regelmäßigen Abständen' vor?
Ist das für ein Ehrenamt wirklich gewünscht, die zu entlohnen?
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