Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
Aktuelle Zeit: So 2. Apr 2023, 13:06

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 243 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1 ... 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 ... 25  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Di 1. Dez 2015, 18:42 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mi 8. Jan 2014, 11:33
Beiträge: 4985
Zitat:
Bitte um Aushang:

Mit freundlichen Grüssen an Leiv und Kelian

Ihr bezichtigt mich der Hexerei, seit aber selbst fähig im Schloss zu Württemberg, welches meines Wissens nach in Stuttgart ist, anwesend zu sein, während ihr im Reichstag in Wien an Diskussionen und Abstimmungen teilnehmt. Pegasuspferde, Hexenbesen?

Ich habe schnelle Tauben, die ständig zwischen Göttingen und Stuttgart hin- und herfliegen während ich nicht selbst an zwei Stellen gleichzeitig bin. Wie macht Ihr das, der Trick würde mich interessieren, da es mir in meinem Amt mit Sicherheit nützlich sein kann.

Gruß
Yannah

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Di 1. Dez 2015, 18:42 


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Di 1. Dez 2015, 18:54 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Do 27. Nov 2014, 15:48
Beiträge: 814
"Bevor uns die Sachlichkeit abhanden geht, können wir bitte zur Diskussion zurück finden, wie die Sonderämter im Gesetz verankert werden könnten und wie die Wahl derer aussehen soll? Alle 6 Monate, gut. Wählt der Regent, wie bisher, der Rat oder gar das Volk?
Mögen die Juristen sich mit einer pbjektiven Meinung der bisherigen vorgeschlagenen Texte äußern?"

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Di 1. Dez 2015, 19:48 
Offline

Registriert: Mi 4. Feb 2015, 21:35
Beiträge: 1911
"Ich will mich dazu noch nicht äußern bevor nicht völlig klar ist was wir überhaupt wollen. Welche Ämter sollen Sonderämter werden. Und auch auf die Gefahr hin das Jussi mir gleich im Dreieck springt, wünsche ich mir zu dem Dekan eine Abstimmung. Und zwar darüber ob wir den Dekan als Sonderamt mit aufnehmen wollen oder der He...ähh Yannah..ich vergess immer ihren Namen..tschuldigung, also ob wir und von ihren Briefen beeinflußen lassen wollen. Ich muss nämlich mal ganz ehrlich sagen, wie die andere Provinzen das machen ist mir relativ schnuppe. Wir sind nicht die anderen sondern hier in Württemberg. Also..Jussi...abstimmung wegen des Dekans?" Oh und dann will Leiv noch einen Brief aufsetzen.

Zitat:
Liebe Yannah,

haben deine Tauben Ohren? Wenn ja, verkaufst du mir so eine um sie näheren Untersuchungen unterziehen zu können?

Im gegenzug überlass ich dir gern mein fliegendes Pferd. Das ist hübsch. Hat sogar ein Horn!

Dein Leiv

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Mi 2. Dez 2015, 10:37 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 22. Nov 2015, 14:03
Beiträge: 175
Gestern in der Nacht ist mir noch was eingefallen:

Entwurf2Abwandlung hat geschrieben:
Verordnung über die Ehrenämter

§ 1 Sinn
Gemäß der Geschäftsordnung des Rates kann nach § X (2) ein Ehrenamt (der Paragraph wäre zu ändern) geschaffen werden. Sie unterstehen dem Rat und haben sich mit dem verantwortlichen Ratsmitglied soweit vorhanden abzustimmen.

§ 2 Wahl des Ehrenamtes
(1) Ein Ehrenamt wird auf sechs Monate gewählt. Mittels Aushängen wird auf die Möglichkeit einer Bewerbung hingewiesen und bei Vorlage mehrerer Bewerbungen durch den Rat in einfacher Wahl/durch den Regenten die Besetzung entschieden.
(2) Eine solche Wahl erfolgt auch für das Amt des Dekanes, nach den Maßgaben des § 2 (1) der Verordnung über die Ehrenämter.

§ 3 Pflichten und Rechte
(1) Als Recht und Pflicht eines Ehrenamtes ist die aktive Teilnahme an Diskussionen, wozu Zugang und Rederecht zum öffentlichen Teil der Ratssitzung gewährt wird.
(2) In all ihrem Wirken sind die Ehrenämter der Grafschaft unterstellt, sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber der Grafschaft. Insbesondere wirtschaften sie nicht zu ihren eigenen Gunsten. Insofern sie dagegen verstoßen, greifen die Sanktionen des Württemberger Strafgesetzbuches.

§4 Ehrenämter
Ehrenämter sind unter anderem:

- Kulturbeauftragte der Grafschaft
- Außenhandelsbevollmächtigter
- Zollwachtmeister
- EBV-Leiter der Grafschaft
- Hafenbevollmächtigter


Entwurf1 hat geschrieben:
(2)Die grundlegende Aufgabenverteilung und die Verantwortungsbereiche der Ratsmitglieder sind zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Abweichend hiervon können Sonderämter in Abstimmung mit dem verantwortlichen Ratsmitglied geschaffen werden.
Diese sind unter anderem:

-Hafenbevollmächtigter
- Dekan
- Kulturbeauftragte der Grafschaft
- Provinz-Ebv


Entwurf2 hat geschrieben:
Verordnung über die Sonderämter

§ 1 Sinn
Gemäß der Geschäftsordnung des Rates kann nach § X (2) ein Sonderamt geschaffen werden. Sie unterstehen dem Rat und haben sich mit dem verantwortlichen Ratsmitglied soweit vorhanden abzustimmen.

§ 2 Wahl des Sonderamtes
Ein Sonderamt wird auf sechs Monate gewählt. Mittels Aushängen wird auf die Möglichkeit einer Bewerbung hingewiesen und bei Vorlage mehrerer Bewerbungen durch den Rat in einfacher Wahl/durch den Regenten die Besetzung entschieden.

§ 3 Pflichten und Rechte
(1) Als Recht und Pflicht eines Sonderamtes ist die aktive Teilnahme an Diskussionen, wozu Zugang und Rederecht zum öffentlichen Teil der Ratssitzung gewährt wird.
(2) In all ihrem Wirken sind die Sonderämter der Grafschaft unterstellt, sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber der Grafschaft. Insbesondere wirtschaften sie nicht zu ihren eigenen Gunsten. Insofern sie dagegen verstoßen, greifen die Sanktionen des Württemberger Strafgesetzbuches.

§4 Mögliche Sonderämter
Sonderämter sind unter anderem:

- Dekan
- Kulturbeauftragte der Grafschaft
- Außenhandelsbevollmächtigter
- Zollwachtmeister
- EBV-Leiter der Grafschaft
- Hafenbevollmächtigter

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Do 3. Dez 2015, 10:46 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mi 25. Apr 2012, 18:18
Beiträge: 3570
Die in den Entwürfen aufgeführten Sonder/Ehrenämter Außenhandelsbevollmächtigter, Zollwachtmeister, Hafenbevollmächtigter und Archivar unterstehen den Ratsämtern HBV, Kämmerer, Baumeister und Regent. Daher sollte die Amtszeit auch mit der jeweiligen Ratsperiode enden, so wie es unter Punkt 5 (4) in der bisherigen Geschäftsordnung auch vorgesehen ist:

Zitat:
(2) Die grundlegende Aufgabenverteilung und die Verantwortungsbereiche der Ratsmitglieder sind zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Sollten davon abweichend Sonderämter geschaffen und Aufgaben an diese übergeben werden (z.B. Hafenbevollmächtigter, Aussenhandelsbevollmächtigter, Zollwachtmeister, Archivar), so hat dies binnen 14 Tagen nach der Ratswahl zu geschehen. In dringenden und begründenden Ausnahmefällen auch später.

(3) Das Einverständnis des verantwortlichen Ratsmitglieds für die Übertragung von Aufgaben ist vorab einzuholen, denn es wechselt die Aufgabe, aber nicht der Verantwortungsbereich auf das Sonderamt.

(4) Jede Aufgabenübertragung auf Sonderämter im Sinn von (2) endet automatisch mit der Amtszeit des Rates.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Do 3. Dez 2015, 13:08 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mi 25. Apr 2012, 18:18
Beiträge: 3570
Galaresch bat um Aushang seines Briefes:

Galaresch hat geschrieben:
Betreff: Bestätigung der Sonderämter

Slaufa hat geschrieben:
Die in den Entwürfen aufgeführten Sonder/Ehrenämter Außenhandelsbevollmächtigter, Zollwachtmeister, Hafenbevollmächtigter und Archivar unterstehen den Ratsämtern HBV, Kämmerer, Baumeister und Regent. Daher sollte die Amtszeit auch mit der jeweiligen Ratsperiode enden, so wie es unter Punkt 5 (4) in der bisherigen Geschäftsordnung auch vorgesehen ist:

Zitat:
(2) Die grundlegende Aufgabenverteilung und die Verantwortungsbereiche der Ratsmitglieder sind zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Sollten davon abweichend Sonderämter geschaffen und Aufgaben an diese übergeben werden (z.B. Hafenbevollmächtigter, Aussenhandelsbevollmächtigter, Zollwachtmeister, Archivar), so hat dies binnen 14 Tagen nach der Ratswahl zu geschehen. In dringenden und begründenden Ausnahmefällen auch später.

(3) Das Einverständnis des verantwortlichen Ratsmitglieds für die Übertragung von Aufgaben ist vorab einzuholen, denn es wechselt die Aufgabe, aber nicht der Verantwortungsbereich auf das Sonderamt.

(4) Jede Aufgabenübertragung auf Sonderämter im Sinn von (2) endet automatisch mit der Amtszeit des Rates.


ich würde das etwas aufbröseln aus sicherheitstechnischen gründen
zb der außenhandelsbevollmächtigte ist im sinne des rates unterwegs um neue kontakte zu knüpfen und sollte mitten in einer reisemission um einen handel anzukurbeln die ratszeit enden ist er nicht mehr in der lage einen vorläufigen vertrag aufzusetzen
im dem sinne würde ich es vlt so machen dass die sonderämter 2 wochen verzögert nach ratsende enden damit die aufgaben und das getätigte an die nachrückenden räte übergeben werden können und begonnenes das im sinne der gs ist auch beendet werden kann
auch beim hafenmeister ist es dringend notwendig dass er verbleibt bis der rat sich eingearbeitet hatt da dort vile anfragen zu den häfen von kapitänen ankommen und wenn dann keiner da ist ist es sch...
beim archivar lässt es sich streiten aber es wäre da vlt einige tage sinnvoll da er dann den neuen rat nooch stützen kann

wie gesagt wenn es gleichzeitig endet kann es muss aber nicht problemchen auftreten
ich hab bereits erlebt dasss das geschrei groß war als der hafenmeister eine woche im urlaub war und da der rat immer etwa ein zwei wochen braucht um die sonderämter zu besetzen wäre es sehr sinnvoll die ämter nicht leerstehen zu lassen

gruß gala

ps bidde aushängen


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Fr 4. Dez 2015, 00:11 
Offline

Registriert: Mi 23. Sep 2015, 22:20
Beiträge: 399
Ich schließe mich Slaufa an. Wir sollten die Ämter, die mit Ratsämter verknüpft sind, nicht miteinander vermischen. Diese sollten wie bisher oder ähnlich am Anfang oder zur Not einsetzbar sein und am Ende der Der Ratsperiode enden.
Ob diese Ämter dann genutzt werden oder nicht sei dahingestellt, aber immerhin hat man die Möglichkeit sich zu entlasten. Wurde da mal nicht was angedeutet wegen dem Auslands-HBV Slaufa?

Die anderen sind ja in ihrem Arbeiten autonom und sollen vom Rat unterstützt werden. Hier finde ich eine Wahl und Berwerberphase durchaus angebracht. Außerdem wollen wir ja genau für diese Ämter eine Definition schaffen.
Könnten wir hier vielleicht von dem Begriff Sonderamt weg, weil es zu Verwirrung gesorgt hat. Wie wäre es einfach mit Provinzamt oder so?

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Fr 4. Dez 2015, 14:25 
"Ja, wir dürfen die zwei Bereiche nicht durcheinander bringen. Gerade, damit die Ämter für EBV, Kultur, Gesundheit und ggf. der Dekan, eine besondere Stellung bekommen, ähnlich wie der Armeeführer.

Also im Grunde das vorhandene kann bleiben... wir müssten etwas Neues schaffen."


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Fr 4. Dez 2015, 17:25 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: So 22. Nov 2015, 14:03
Beiträge: 175
In Ordnung, kann ich mich gut mit anfreunden. Dennoch wäre mein Entwurf verwertbar, man müsste ihn nur ein wenig umschreiben. Fühlt sich ein Justizler dazu berufen? Ansonsten mache ich dies dann wieder.

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Sa 5. Dez 2015, 20:19 
"Ja, sonst kann man deinen Entwurf verwenden. Ich wäre übrigens für eine Wahl durch den Rat, kann mich aber auch mit der Regentenversion anfreunden."


Nach oben
  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 243 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1 ... 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 ... 25  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

0 Mitglieder


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group


Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, ORF, Haus, USA, NES

Impressum | Datenschutz