Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Mo 30. Nov 2015, 18:13 
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Der Briefträger der Reichsdekanin wurde mal wieder gebeten hier was zu hinterlegen:

Zitat:
Bitte den Ratsmitgliedern vorlegen!

Nachdem ich folgenden Brief an die Dekane der einzelnen Provinzen geschrieben habe, möchte ich dem Rat von Württemberg auch die Antworten nicht vorenthalten:

Yannah hat geschrieben:
Werter Dekane, werte Dekaninnen,

Ihr seit ja nun bereits alle seit einiger Zeit im Amt und ich hätte daher ein paar Fragen an Euch. Aber zuerst zum Hintergrund der Fragen: Der Württemberger Rat will das Amt des Dekans als Sonderamt des Rates einführen und alle 6 Monate Neuwahlen des Dekans abhalten.

Ich habe hier bereits grosse Bedenken dem Rat gegebenüber geäussert, zumal ich die Universität nicht als Teil des Rates sehe.

Meine Fragen nun an Euch:
Wie wird in Eurer Provinz der Dekan gewählt/bestimmt?
Wie steht Ihr zu der Idee Württembergs?

Es steht Euch offen mir einen Brief per Taube zu schicken oder Eure Meinung dazu im Reichsdekanat zu äussern.

Ich werde dann nach Eingang der Antworten eine Zusammenfassung für den Württemberger Rat verfassen.

Gruß
Yannah von Eriador ~ Gräfin von Greining
Reichsdekanin


Hier nun die Antworten:

Aus der Steiermark

Curiani hat geschrieben:
Also für die Steiermarkt kann ich da sagen. Wenn der Dekan mal eine Pause braucht oder gar aufhören will, wendet er sich an den Herzog . Dann wird eine Aufruf gestartet um einen neuen Dekan zu finden. Der herzog wählt dann am Ende aus wer es sein wird, da der Dekan von Steiermark auch im Kronrat zur Steiermark sitzt.

Zu der zweiten Frage. Hm also ich würde nicht den Dekan als Sonderamt in den Rat mit rein nehmen.


Aus Österreich

Twoflower hat geschrieben:
Laut österreichischem Gesetzbuch ist der Dekan ein Amtsträger, der von Rat gewählt wird. Eine Begrenzung der Amtszeit gibt es nicht.
Als Sonderamt des Rates würde ich ihn keinesfalls sehen, sonst hätte er ja auch Stimmrecht im Rat. Auch ist seine Amtszeit nicht an die Ratswahlen alle 60 Tage gebunden.
D.h. (ich hoffe, es ist mir gestattet, dass ich mich kurz nicht als Dekan, sondern als Reichsjustizbeauftragter zu Wort melde) wenn Württemberg das macht, wird es seine Gesetze sehr genau überprüfen und höchstwahrscheinlich auch anpassen müssen, welche Rechte und Pflichten so ein Sonderamt des Rates nun hat. Sonst könnte es leicht passieren, dass z.B. Gesetzesänderungen angefochten werden, weil der Dekan nicht oder schon abstimmen durfte.

Die Frage, ob es sinnvoll ist, den Dekan alle 6 Monate zu wählen, muss ebenfalls Württemberg für sich beantworten.
Aus meiner Erfahrung in Österreich kann ich nur sagen, dass es schon schwer war, einen Vize-Dekan zu finden, der mich während eines mehrwöchigen Klosteraufenthalts vertritt.
Ich bezweifle, dass sich bei einer Wahl alle 6 Monate viele Kandidaten finden. Und nur eine Wahl um der Wahl willen, halte ich für eine Zeitverschwendung aller Beteiligten.
Aber das mag in Württemberg natürlich anders sein.


Aus Augsburg:

Aylynn hat geschrieben:
[rp]Ich habe natürlich Rücksprache mit meiner Regentin gehalten. Augsburg sieht es wie folgt:


Augsburg wünscht keine Veränderung.
WB soll machen was es mag, aber Augsburg wird sich da nicht beteiligen.
Die Zusammenarbeit Dekan/Rat existiert in Augsburg eh - auch ohne Festlegungen, Gesetze, Ratsvorschriften ect.
Der Rat schreibt dem Dekan nichts vor, sieht darin auch nicht die Aufgabe des Rates und ist vollends zufrieden mit der Arbeit des Dekans.

Augsburg wünscht keine regelmäßigen Wahlen, geschweigedenn einen Wechsel.

Ich persönlich halte ebenso nichts davon, weil ich die Kontinuität flöten gehen sehe.
Jeder Dekan sieht da sicherlich unterschiedliche Arbeit, die er bereit ist sich zu machen.
Dazu kommt, dass ich es so sehe wie Twoflower, ich bezweifel ebenso, dass alle 6 Monate wer bereit ist immer pünktlich vor den Unitoren zu stehen um diese zu öffnen,
geschweigedenn sich viel Arbeit zu machen damit alles gerecht und zufriedenstellend - für alle - an der Uni zugeht.
Für mich käme eine zeitbegrenzte Bewerbung nicht in Frage.
Sollte wirklich mal der Fall auftreten, dass ich Ersatz brauche, habe ich einen Stelli .

Aber wie meine Regentin schon sagte, muss Württemberg das so handhaben, wie Württemberg es will.
Augsburg will und wird sich nicht anschließen.[/rp]


Aus Mainz:

Zitat:
Werte Reichsdekanin.

In Mainz wirde der Dekan durch die Professoren gewählt oder wenn sich keine weiterer zur verfügung gestellt hat derjeneige der sich Beworben hat.
Ich meiner seits halte nichts davon weil sich der Rat nicht an der Uni stört. Zumindest hier ist es so.
Also von meiner Seite würde ich es ablehnen zumal sich eh wenige finden die dieses Amt annehmen wollen.
Hier finden sich auch immer weniger Professoren die Unterrichten wollen warum auch immer. Aber da arbeite ich dran.
Sollte noch was sein stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Anton_der_starke
Dekan zu Mainz


Aus Nürnberg:

Zitat:
Hallo Yannah, ich habe ja einen Leerposten als vizedekan und finde das sehr wichtig, allerdings halte ich eine Wahl für überflüssig, es gibt nicht wirklich genug leute die das machen wollen und jemanden alle 6 Monate neu einzuarbeiten ist nicht so einfach. Aber jeder Rat soll machen was er will und für richtig hält, ich halte es für falsch.

Gruß reag
Dekan


Dann noch einige Bemerkungen von mir zu einigen Äusserungen von einzelnen württemberger Ratmitglieder:

Zitat:
"aber wie viele Leute haben sich vielleicht genau in dieser Zeit nicht getraut sich zu bewerben?"


Andersherum gefragt, wie viele Leute sind froh, dass sie es nicht tun müssen, dass eben andere es gemaches?

Kann man dem Dekan nicht ein Amt gönnen nur mit dem Titel *Amt*?
Muss das in eine Kategorie eingeteilt werden?
Sonderamt = alle Pflichten - keine Rechte?

Gezeichnet und Gesiegelt zu Göttingen, am 30. Herbismanoth 1463

Yannah von Eriador - Gräfin von Greining
Reichsdekanin

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mo 30. Nov 2015, 18:13 


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 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Mo 30. Nov 2015, 18:48 
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Beiträge: 814
"Mir ist vor allem zwei Sachen aufgefallen:

1. Die Definition Sonderamt wird von den Dekanen sehr unterschiedlich aufgefasst und entsprechend geantwortet. Was hier angedacht ist, ist lediglich die Kategorisierung eines Amtes, das in seiner Form existiert, wie der Provinzgesundheitsbeauftragte. Es geht, mir zumindest, darum, die vielen geschaffenen Ämter in Württemberg zu vereinheitlichen und ihnen hinsichtlich ihrer Ernennung, Rechten und Pflichten gemeinsame, simple Regelungen zu geben. Allen. Und nicht irgendeinem Amt eine gesonderte Stellung einzuräumen, weil man es sinnwidriger Weise gerade für besser hält. Der Dekan ist ein Amt wie jedes andere. Er arbeitet regional innerhalb seines Kompetenzfeldes, mit einem zusätzlichen Blick auf die Reichsebene und steht dem Rat und Regenten beratend zur Seite, wenn es sein Themenfeld betrifft. Damit unterscheidet er sich schlicht nicht von den übrigen Ämtern und es bedarf für ihn keiner Sonderregelung.
Er wird damit entgegen der Annahme kein Ratsmitglied.
Er erhält damit kein Stimmrecht.
Das ganze nur aus dem Wort "Sonderamt" zu interpretieren... Nun, man hätte sich in die Thematik ja auch einlesen können, wenn man seine Meinung abgeben möchte.

2. Es ist eine Regelung, die Württemberg - vielleicht - für sich alleine schafft. Es ist, mir zumindest, völlig egal, ob das anderswo Anwendung findet.

Eine neue Einarbeitung ist nicht nach jeder Wahl zwingend notwendig. Warum, ist bereits erläutert worden.
Ich halte das Amt des Dekans für nicht komplizierter, als das eines Ratsmitgliedes. Und das kann sogar alle 2 Monate wechseln. Ein Wechsel auf alle 6 Monate wäre mehr als tragbar, würde es überhaupt soweit kommen. Denn Wahlen bedingen nicht unbedingt einen Wechsel im Amt.

Um auf die Äußerungen Yannahs einzugehen:


"Andersherum gefragt, wie viele Leute sind froh, dass sie es nicht tun müssen, dass eben andere es gemaches?"
- Wer es nicht tun möchte, bewirbt sich nicht. Wer es machen möchte, macht es weiter. Es werden Möglichkeiten geschaffen, dafür keine genommen.

Kann man dem Dekan nicht ein Amt gönnen nur mit dem Titel *Amt*?
Muss das in eine Kategorie eingeteilt werden?
- Eine sehr sugestive Frage, zu der ich in meinem Anmerkungen zum Sonderamt bereits etwas sagte.

Sonderamt = alle Pflichten - keine Rechte?
- Doch, genau über Rechte der Sonderämter sprechen wir hier. Zum Beispiel über deren Sicherheit und Kompetenzrahmen, die durch eine solche Titulierung geschützt werden können."

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 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Mo 30. Nov 2015, 19:35 
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Was mir auch aufgefallen ist. Die Dekanin Curiani aus der Steiermark spricht sich dafür aus, dass der Dekan eben gerade kein Sonderamt im Rat sein sollte, sondern was - nur Dekan? Gerade in der Steiermark ist der Dekan teil des Kronrates und hier würde es ähnlich sein. Bisher war angedacht, dass der Dekan Mitspracherecht erhält, so wie die anderen Sonderämter.

Dann hat Jellena recht. Ein Sonderamt, Kronrat oder wie man ihn nun immer nennen möchte - es geht um eine klare Einordnung mit Rechten und Pflichten. Beides. Nicht nur das eine oder das andere. Auch verstehe ich nicht ganz, warum die Reichsdekanin dies nun zu einer reichsweiten Sache macht. Die Universität steht in Württemberg.
Wir sprechen hier weder davon sie ganz zu schließen, noch ausländische Studenten auszuschließen oder dem Dekan in seine Arbeit an sich hereinzufuschen.
Wir versuchen nur ein wenig mehr Vielfalt und Rechtssicherheit zu schaffen.

Also, was haben wir bisher?
Zitat:
(2)Die grundlegende Aufgabenverteilung und die Verantwortungsbereiche der Ratsmitglieder sind zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Abweichend hiervon können Sonderämter in Abstimmung mit dem verantwortlichen Ratsmitglied geschaffen werden.
Diese sind unter anderem:

-Hafenbevollmächtigter
- Dekan
- Kulturbeauftragte der Grafschaft
- Provinz-Ebv


Du würdest es in einem eigenen Bereich festlegen wollen, ja Jellena? Also zum Beispiel:

Zitat:
Verordnung über die Sonderämter

§ 1 Sinn
Gemäß der Geschäftsordnung des Rates kann nach § X (2) ein Sonderamt geschaffen werden. Sie unterstehen dem Rat und haben sich mit dem verantwortlichen Ratsmitglied soweit vorhanden abzustimmen.

§ 2 Wahl des Sonderamtes
Ein Sonderamt wird auf sechs Monate gewählt. Mittels Aushängen wird auf die Möglichkeit einer Bewerbung hingewiesen und bei Vorlage mehrerer Bewerbungen durch den Rat in einfacher Wahl/durch den Regenten die Besetzung entschieden.

§ 3 Pflichten und Rechte
(1) Als Recht und Pflicht eines Sonderamtes ist die aktive Teilnahme an Diskussionen, wozu Zugang und Rederecht zum öffentlichen Teil der Ratssitzung gewährt wird.
(2) In all ihrem Wirken sind die Sonderämter der Grafschaft unterstellt, sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber der Grafschaft. Insbesondere wirtschaften sie nicht zu ihren eigenen Gunsten. Insofern sie dagegen verstoßen, greifen die Sanktionen des Württemberger Strafgesetzbuches.

§4 Mögliche Sonderämter
Sonderämter sind unter anderem:

- Dekan
- Kulturbeauftragte der Grafschaft
- Außenhandelsbevollmächtigter
- Zollwachtmeister
- EBV-Leiter der Grafschaft
- Hafenbevollmächtigter

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 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Mo 30. Nov 2015, 19:58 
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Carlson wird mal demnächst bei der Reichsdekanin ein paar neue Socken beantragen da seine schon qualmen:

Zitat:
Ich komme hier lediglich der Aufforderung nach:

Leiv. hat geschrieben:
Kopf-Tisch ... Kopf-Tisch ... und so weiter.

"Ich finde das schon wieder wirklich sehr interessant zu sehen wie man hier sachlich diskutiert. Der Brief Yannahs ist das Pergament nicht wert auf dem er steht. Sie soll klare Fakten nennen wie ein Dekan in einer Provinz ernannt wird. Sollte sie das nicht tun, werde ich mich bei jemanden anderen erkundigen der fähig ist mir sachlich zu antworten."


und damit es nicht heisst ich würde irgendetwas erfinden, bin ich an die Dekane persönlich herangetreten und habe nachgefragt.

Bezüglich der Aufforderung an die Justizler:

Kelian hat geschrieben:
Das hilft doch sehr weiter, sehr gut. Dank an die Reichsdekanin.

Da anscheinend jedes Provinz das anders handhabt, scheint unserem Vorhaben nichts im Weg zu stehen. Ansonsten kann ich mich nur Danavis anschließen: Es wäre wirklich gut, wenn die Justizler noch einmal darüber schauen, ich habe herzlich wenig Ahnung von Gesetzen.


möchte ich noch einmal expliziet auf die Anmerkung des Reichsjustizbeauftragten Twoflower hinweisen:

Zitat:
Als Sonderamt des Rates würde ich ihn keinesfalls sehen, sonst hätte er ja auch Stimmrecht im Rat. Auch ist seine Amtszeit nicht an die Ratswahlen alle 60 Tage gebunden.
D.h. (ich hoffe, es ist mir gestattet, dass ich mich kurz nicht als Dekan, sondern als Reichsjustizbeauftragter zu Wort melde) wenn Württemberg das macht, wird es seine Gesetze sehr genau überprüfen und höchstwahrscheinlich auch anpassen müssen, welche Rechte und Pflichten so ein Sonderamt des Rates nun hat. Sonst könnte es leicht passieren, dass z.B. Gesetzesänderungen angefochten werden, weil der Dekan nicht oder schon abstimmen durfte.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Mo 30. Nov 2015, 22:35 
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Ich habe hier auch nochmal einen Brief von der Reichsdekanin meine Frage betreffend. Ihrer Bitte nachkommend lese ich also den Brief hier vor.

Yannah hat geschrieben:
Bitte diese Nachricht veröffentlichen:

Zitat:
Werter Danavis,

um Eure Frage zu beantworten.

Wie ich von Regenten anderer Provinzen erfahren habe, wird es überall ähnlich gehandhabt, wird ein neuer Dekan benötigt, dann wird die Stelle ausgeschrieben. In allen Provinzen ist auch ein stellv. Dekan ernannt, der im Notfall vom Regenten eingesetzt werden kann. Genauso wurde mir von einigen Regenten gesagt, das sich deren Rat nicht in die Belange der Universitäten einmischt.

Und selbst auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Sind die Professoren und Studenten mit ihrem Dekan unzufrieden, haben sie in der Universität die Möglichkeit das zu diskutieren und/oder Neuwahlen zu fordern. Das sind durchaus selbstständig denkende Menschen die von keinem Rat vorgeschrieben bekommen müssen, wann und wie oft und evtl. wenn sie als Dekan wählen sollen? Genauso wie jedem Professor oder Student das Recht zusteht mich als Reichsdekanin anzuschreiben oder in Göttingen aufzusuchen, sollte es Probleme geben. Wenn die Suppe versalzen ist, holt man ja auch keinen Schneider um zu helfen sondern wendet sich an einen anderen Koch!

Das Beratungsgremium für die Dekane ist übrigens auch das Reichsdekanat und nicht der Provinzrat, an das sich die Dekane jederzeit wenden können.

Warum nun ausgerechnet in Württemberg dieses Amt dem Rat unterstellt werden soll, bleibt mir ein Rätsel. Und nachdem ich mich über diesen Sachverhalt auch mit einigen Mitgliedern des Reichsrates unterhalten habe, kann ich hier nur noch einmal raten, als Rat die Finger von den Universitäten zu lassen. Dies bringt nur Unruhe in eine Institution die ohne Probleme läuft.

Und nun habe ich einige Fragen an die Ratsmitglieder:

Wird der Rat dann als nächstes den Vorschlag unterbreiten, das auch jeder Bürgermeister nur noch 3x gewählt werden darf. Ist dies nicht auch ein Sonderamt, denn jedes Dorf befindet sich in der Provinz und jeder Bürgermeister ist dadurch den Grafen unterstellt? Fungiert der Rat bei den Bürgermeistern auch als Beratungs- und Entscheidungsgremium und mischt sich in das Amt des Bürgermeisters ein? Gibt der Rat auch an die Bürger Empfehlungen ab wen sie als nächstes als Bürgermeister wählen sollen?

Zitat:
Na, dabei dachte ich, dass dies hier eine Grafschaft ist, alles dem Grafen unterstellt wird und wir ein Beratungs- sowie Entscheidungsgremium sind.


Der Württemberger Rat will hier das Mitspracherecht an einem Amt erhalten, an welchem schon durch die *Allerhöchsten* kein Mitspracherecht eingeräumt wurde. Selbst der Regent hat nur die Möglichkeit von den Allerhöchsten eingeräumt bekommen den Dekan zu entlassen oder einzustellen und auch dies ist nur auf eine logische Konsequenz ((Spielechanismus)) zurückzuführen. Auch der Regent hat keinerlei Einsicht in das Amt des Dekans und ist dort sowie jeder Bettler oder Bauer, Bürger oder Adlige, Kaiser oder König nur ein Student oder ein Professor. Alleine diese Tatsache sollte schon deutlich machen, das die Universität als eine völlig eigenständige Institution fungiert und sich selbst verwaltet, sonst könnte man z.B. den Namen des Dekanes bereits im Sitzungssaal des Rates nachlesen.

Gezeichnet und gesiegelt zu Göttingen am 29. Tag des 11. Monat im Jahre des Herren 1463

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 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Mo 30. Nov 2015, 23:08 
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"Heben wir das Amt des Dekans mal nicht in den Himmel. Aber ich beantworte mit Freuden die Fragen:

Der Regent hat auch keine Einsicht in die Büros seiner Räte, kann sie aber ein- und absetzen. Es verhält sich also genauso.
Der Dekan wird seit jeher vom Provinzrat oder vom Regenten bestimmt, das schreibt Yannah höchst selbst. In übrigens allen Provinzen.
Hier wurde mehrmals betont, dass eine Mitsprache auf Reichsebene von den meisten Sonderämtern erwartet wird. Deswegen kann das beratende Germium gerne und lange das Reichsdekanat sein.
Der Rat/Regent wird sich auch nicht ins Dekanat einmischen. Er verändert nur sein Ernennungsrecht.
Die Häufigkeit der Wiederwahl wird nicht beschränkt. Der Vergleich mit den Bürgermeistern hinkt.
Der Bürgermeister wird übrigens jeden Monat neu gewählt, das bedarf keiner Regulierung. Es ist bereits so. Der Graf kann den Bürgermeister übrigens auch absetzen. Steht so im Gesetzbuch.
Das ist deswegen aber noch keine Einmischung. Das ist eine natürliche Kontrollfunktion, die der Regent übrigens zur Zeit auch schon auf den Dekan anwenden kann. Er kann ihn nämlich absetzen.
Von Empfehlungen abgeben hat übrigens keiner gesprochen, die Bewerber werden neutral betrachtet. Jeder. Irgendwie wird hier ziemlich viel reininterpretiert, was nie gesagt wurde. Ziemlich polemisch.
Ich für meinen Teil bin übrigens immer noch nicht bis zur Entscheidungsgewalt in der Ämterbesetzung gekommen, weil sich hier gewisse Herrschaften dauerhaft über das 'Sonder'- vor dem Amt des Dekans echauffieren müssen. Würde ich aber gerne ausdiskutieren.

Ich möchte übrigens anfügen, dass mich die Äußerung des Reichsjustizbeauftragten relativ wenig tangiert. Er geht von einer Definition der Sonderämter aus, die in unseren Büchern und Verordnungen meiner Meinung nach anders geregelt ist. Es existieren ja bereits solche Ämter, mit dieser Titulierung."

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 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Mo 30. Nov 2015, 23:51 
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Ein Nicken gen Jellena. Sie spricht genau an, was auch ich hätte sagen wollen. Da es aber schon gesagt ist, muss ich mich auf andere Dinge konzentrieren und schließlich runzele ich meine Stirn. Ist mir ja neulich schon aufgefallen, aber immerhin kann ich mir jetzt die Mühe sparen nachzuschauen, wie die Reichsdekanin heißt, wusste ich nämlich nicht - daher auch immer das ansprechen mit 'Reichsdekanin'. Normalerweise reduziere ich nicht auf Titel. Na gut, manchmal schon.
Well, aber was ist mir aufgefallen? Sag ich nicht. Ein wenig beuge ich mich zu Leiv, der wird's verstehen. Leise gesprochen, versteht sich von selbst, immerhin habe ich eine dumme Nachfrage, die nur für den Freund bestimmt ist. Sagmal. Weißt du, was mich stutzig macht? Wir diskutieren ja hier. So vor Ort. Alle anwesend. Da geht es schon mal schnell zu. Aber die Briefe werden immer in Göttingen gesiegelt. Weißt du, wie weit das weg ist? Weit! Das finde ich komisch.

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BeitragVerfasst: Mo 30. Nov 2015, 23:57 
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Leiv hat irgendwann abgeschaltet. Weil mal ehrlich, so viele Dinge zu behaupten die nie einer gesagt hat, tja. Da fällt auch dem Friesen nichts mehr zu ein. Als Kelian sich zu ihm beugt und ihm leise was flüstert runzelt der Kerl seine Stirn und greift dann zu dem Papierhaufen der hier nur wegen Yannah rumflliegt. Jedes Blatt wird überprüft, zurück auf den Tisch geworfen bevor Leiv sich ein Stück mit dem Stuhl nach hinten bewegt um sich dann blitzschnell zur Seite zu neigen um einen Blick unter den Tisch zu werfen. "Hm." Er richtet sich wieder auf blickt sich im raum um bevor er Kelian mustert. "Scheiße." Und der nächste Gedanke wird auch laut ausgesprochen. "Hexe!" Wie schafft die es so schnell Briefe zu schicken. Und überhaupt genau alles zu zitieren was man hier sagt obwohl sie nicht hier ist und bisher auch noch keiner einen Antwortbrief an sie verfasst hat. Blitztauben, Pegasuspferde .. oder eben doch Hexerrei? "Kelian.." Der Friese greift nach dem Ärmel des Freundes. "Wie heißt das Kirchengericht das sich mit Hexen auseinander setzt? Wir...müssen das doch davon unterrichten!" Wieder nur geflüstert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Di 1. Dez 2015, 00:03 
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Der ist irre. Also Nein, denn wir beide sind Seemänner. Seemannsgarn haben wir beide sicherlich schon oft gesponnen, aber hier scheint es eben keines zu sein.In... Oh Gott das erste Schaudern, aber ich hatte ja recht viel mit denen zu tun. Also zweiter Anlauf, diesmal wieder leise, weil das andere war laut. Inquisition, aber ich rate davon ab. Sie hört uns sicher gerade und morgen haben wir beide...Warzen am Hintern.
Laut kommt jetzt allerdings. Wie steht es denn da mit meinem Entwurf. Haben wir Meinungen von Anwesenden? Oder von Nichtanwesenden? Lieber laut sagen. Oder Nichtanwesenden? Aber Bitte nicht nur wegen des Wortes 'Sonderamtes' - nennen wir es doch kurzfristig 'Ehrenamt'.

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 Betreff des Beitrags: Re: Bestätigung der Sonderämter
BeitragVerfasst: Di 1. Dez 2015, 18:00 
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Beiträge: 4985
Von der Reichsdekanin:

Zitat:
Hallo Carlson,

hier noch die Stimme aus Bayern, bitte überbring es den Ratsmitgliedern, soll ja nicht heissen das ich was unterschlage!!!

Zitat:
Hallo Yannah,

in Bayern ist der Dekan irgendwie Dekan auf Lebenszeit. Bisher wurde durch den scheidenen Dekan eine Wahl des neue gemacht. Wir haben keine Zeitbergenzung, aber da ich das bereits 6 Jahre mache und auch die Vorgänger es sehr lange gemacht haben gab es da nie Probleme. Und auch in den 1,5 Jahren als Reichsdekan hatten die Provinzen eher das Problem jemanden zu finden als die Zeit zu begrenzen.

Ich stehe der Idee neutral gegenüber, immerhin gibt es im Rat zwei Leerposten, warum soll das keiner machen? Allerdings fehlt dann die Kontinuität, wenn das alle 60 Tage wechselt. Sicherlich ist es kein Ratsamt, aber der Herzog setzt den Dekan ein oder tauscht ihn, d.h. letztendlich kann man wählen wollen wie man will, eine entsprechend dikatorische Regierung kann auch einfach einen anderen Dekan einsetzen. Alle Posten in RK sind zeitlich begrenzt, nur die Dekane irgendwie nicht, weder IG noch durch irgendeine Regelung per Dekret/Gesetz. Genau das scheint Württemberg jetzt zu wollen. Wie gesagt, Kontuinität ist gut, aber warum soll man nicht auch eine gewisse Begrenzung/Überwachung einführen. Und jeder Kaiser/König usw. hat sein Amt auch nur für 6 Monate.

Grundsätzlich kann man das machen, ich denke das hängt davon ab ob man mehrere leute hat die es machen wollen oder, wie meistens eher froh ist überhaupt jemanden zu finden. Ich will ja auch schon länger aufhören, aber es findet sich eben kein adäquater Ersatz.

So, das sollte es erst mal sein...

Gruß Groner

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