Dino hat geschrieben:
Zitat:
" X Wer wiederholt und nach mehrmaliger Ermahnung eine Beamtenstelle unerlaubt annimmt, macht sich des Betruges in minder schwerem Fall schuldig.
X.1. Stellen welche nach 22h offen stehen dürfen frei angenommen werden.
X.2. Beamteneinstellungen der Dörfer regeln diese in ihren Dekreten selbst."
Ich würde gerne hieraus und dem von Carlson eine Mischung nehmen, also:
X Wer eine Beamtenstelle ohne vorherige Bewerbung annimmt, macht sich des Betruges in minder schwerem Fall schuldig und wird mit einem Bußgeld belegt, was sich aus der Höhe des Lohnes abzüglich dem Mindestlohn ergibt.
X.1 Angenommene Bewerbungen, welche die Stellen nicht antreten, werden ebenso behandelt.
X.2 Stellen dürfen nach 21 Uhr straffrei angenommen werden.
Auch bei einem Verstoß gegen den Mindestlohn geht man ja üblicherweise erst hin und weist auf den Verstoss hin, ohne direkt anzuzeigen.
Das mit einer Sperre sehe ich da kritischer, da es nicht so viele Beamtenmeldungen gibt. Da könnte es also sein, dass die Grafschaft sich mehr schadet wie nutzt.