Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Re: Zukunft des Rates
BeitragVerfasst: Mi 28. Jul 2021, 19:55 
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es ist sinnfrei hier zu antworten da die Provinz weiterhin regiert wird, und ich da eh nicht dafür stimmen werde.


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Verfasst: Mi 28. Jul 2021, 19:55 


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 Betreff des Beitrags: Re: Zukunft des Rates
BeitragVerfasst: Do 29. Jul 2021, 09:38 
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Auf ihrem Rundgang durchs Schloss sieht sie einen Raum, in dem darüber diskutiert wird, wie man sie – natürlich ganz legal – vom Stuhl schubsen will. Nicht schon wieder, das hatten wir doch schon mal.

Sie überlegt, ob es ihr als Schwäche ausgelegt werden könnte, wenn sie sich hinsetzt. Ach was, Blödsinn, soviel Selbstwertgefühl kann sie noch aufbringen.

„Ich wusste gar nicht, dass wir so viele Ärzte im Rat haben. Findet hier ein Konsil statt? Vielleicht darf ich mitreden? Einerseits ist es ist natürlich eine völlig legitime Aktion, eine ungeliebte Regentin loswerden zu wollen. Andererseits sollte solch ein Vorhaben jedoch gut durchdacht und zumindest von ein paar guten Argumenten getragen sein, die auch mehrheitsfähig sind.“

Zu Sini gewandt: „Weder in den internen Räumen der MUW lassen sich solche Argumente finden noch wird hier irgendjemand gefeuert, weil es unverhältnismäßig wäre, sie/ihn weiter im Amt zu belassen.
Und wer will das überhaupt beurteilen? Die höchste Administration? Noch ein Arzt? Wir könnten ja die Reichsgesundheitsbeauftragte hinzu bitten, die meinen Gesundheitszustand beurteilen soll.
Hier versucht wohl jemand an ein Amt zu kommen, natürlich nur unter dem Deckmäntelchen des wohlmeinenden Mitgefühls.“


Asuma trifft mal wieder den Nagel auf den Kopf: Es ist unglaublich wie viel Arbeit falsch oder fehlerhaft ausgeführt wird. Wie viel auf der Strecke bleibt.
„Wohl wahr, aber ich habe noch Hoffnung. Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung.“

Mairi wird ein bisschen länger gemustert, sie mag keine Prognose abgeben über die Intentionen dieser Ratsdame. Was sagte sie? Ich möchte keinesfalls unglückliche Umstände ausnutzen. Ich möchte sachlich und im Sinne unserer Provinz diskutieren, ob und wann wir nach Artikel IV unserer Geschäftsordnung vorgehen wollen um möglicherweise eine Nachfolge für Nicki als Regenten zu bestimmen.
Diese Aussagen stecken voller Widersprüche. Keinesfalls unglückliche Umstände ausnutzen auf der einen Seite, gleichzeitig aber eine sachliche Diskussion führen, ob und wann …. Und wer ist „wir“?
Der Regententhron wäre frei und wir Räte würden einen neuen Regenten bestätigen müssen. Ja, diese aufopferungsvolle Pflichterfüllung im Sinne der Provinz … das schlägt wahrlich aufs Gemüt.
Verratet Ihr mir, werte Mairi, wen Ihr als meine(n) Nachfolger(in) ins Auge gefasst habt? Ich nehme Euch nicht ab, dass das nicht schon längst unter euch entschieden ist.

Zum Schluss möchte ich noch kurz auf ein paar Fakten meiner Amtszeiten als Regentin hinweisen:
21.12.1457 – 23.04.1458 ( 2 LP)
05.12.1461 – 31.05.1462 ( 2 LP)
28.07.1463 – 24.09.1463 ( 1 LP)
31.12.1467 – 23.02.1469 ( 7 LP)

In insgesamt 12 Amtszeiten als Regentin neben zahllosen Amtszeiten als Ratsmitglied gab es keine krankheitsbedingten Ausfälle und die Arbeit im Rat war zwar auch nicht immer eitel Sonnenschein, aber man hat sich immer irgendwie arrangiert und größtenteils respektvoll behandelt. Kann das jemand aus Euren Listen vorweisen?“

Sie lässt die Frage einfach mal so im Raum stehen.


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Gräfin von Ellwangen, Freifrau von Ebingen


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 Betreff des Beitrags: Re: Zukunft des Rates
BeitragVerfasst: Do 29. Jul 2021, 11:34 
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Also seitdem ich im Rat bin, gab es in den Amtszeiten als Ratsmitglied regelmäßig Auszeiten. Alleine aus diesem Grund sind die aufgezählten 'Fakten' deutlich in Frage zu stellen.

Der Informationsfluss bezüglich unserer kranken Regentin wird mindestens genauso vermisst, wie auch die Bereitschaft zu reflektieren. Sollte es an meiner Arbeit Makel geben, so stehe ich zu jenen und übernehme selbstbestimmt die Verantwortung.
Das vermisse ich bei anderen Ratsmitgliedern - vor allem von der höchsten Instanz.

Selbst jetzt wird nicht konstruktiv gesprochen oder auf Fragen geantwortet.

Ich kann guten Gewissens in den Spiegel schauen. Mir kann man später wohl kaum vorwerfen, ich habe nicht auf Missstände im Rat hingewiesen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zukunft des Rates
BeitragVerfasst: Do 29. Jul 2021, 13:30 
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Dürfen wir deinem Erscheinen entnehmen, dass du vollumfänglich zurück bist? Ein Aushang wäre schön.
Und freuen würde ich mich auch über eine kurze Priorisierung, was wir in dieser Amtszeit also auch noch angehen und abhaken werden. Es liegen ja einige offene Punkte. Ist dies kurzfristig vorm Wochenende möglich?

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 Betreff des Beitrags: Re: Zukunft des Rates
BeitragVerfasst: Do 29. Jul 2021, 13:56 
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Adaliena hat geschrieben:
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Rechtsklärung betreffend Ratsarbeit in WB [1469-027-R]


Das Reichskammergericht wurde damit beauftragt folgenden Fragen zu klären:


1. Ist es legitim aus dieser Rechtsklärung abzuleiten, dass das Verfahren zur Postenvergabe in Württemberg dem Gewohnheitsrecht unterliegt (2 Mitglieder jeder Partei treffen sich in den ersten beiden Tagen nach der Wahl und vor der Abstimmung zum Regenten, so praktiziert seit mindestens, nachweislich 9 Jahren)?
2. Ist eine Postenverhandlung, die eine Partei allein "verhandelt" und aushängt, folgerichtig ungültig, wenn 2 weitere Parteien nicht teilgenommen haben, dies auch kommuniziert haben, dass sie aus reellen Gründen verhindert sind und ohne Not die PV am nächsten Tag hätte stattfinden können?
3. Ist eine Postenverhandlung ungültig, wenn sie ohne Konsens beendet wird und vom Regenten die Posten ohne Transparenz und Rücksprache besetzt werden?
4. Ist es Sklaverei, wenn ein Rätling ohne Rücksprache oder Einverständnis auf ein Amt gesetzt wird? Muss er dafür gute Gründe vorweisen; wären reelle Lebensumstände solche Gründe?
4a. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Geschäftsordnung des Rates von Württemberg verwiesen. Hat die Geschäftsordnung Gesetzescharakter mit der Folge, dass sie einklagbar ist?
5. Wann kann ein Regent ein Rücktrittsgesuch ablehnen; sind reelle Lebensumstände stets ein Grund für einen Rücktritt?


Das Reichskammergericht stellt fest:

1. Es ist nicht legitim aus der Rechtsklärung abzuleiten, dass es ein Gewohnheitsrecht bezüglich des Verfahrens zur Postenvergabe in Württemberg gibt.
2. Nein, eine Postenverhandlung wird nicht ungültig, wenn zwei weitere Parteien diesen Postenverhandlungen fernbleiben.
3. Nein, eine Postenverhandlung ist nicht ungültig, wenn sie ohne Konsenz beendet wird und vom Regenten die Posten ohne Tranzparenz und Rücksprache besetzt werden.
4. Nein, es ist keine Sklaverei, wenn ein Ratsmitgliedes ohne Rücksprache oder Einverständnis auf ein Amt gesetzt wird. Es müssen seitens des Ratsmitgliedes keine Begründungen für oder gegen das Amt vorgewiesen werden.
4a. Die Geschäftsordnung des Rates von Württemberg ist ein gültiger Beschluss und daher bindend für die Umsetzung der Ratsarbeit, wie dort festgelegt.
5. Es gibt nach Württembergischem Recht keine Möglichkeit, dass ein Amtsträger von seinem Amt zurücktritt. Ein Ratsmitglied kann allerdings die eigene Amtsenthebung im Sinne der Geschäftsordnung des Rates von Württemberg, III. Ausschluss von Ratsmitgliedern, Abschnitt 4 beantragen.


Begründung:

1. In der Rechtsklärung zum genauen Zeitpunkt der Rechtmäßigkeit von Regenten steht geschrieben; ein rechtmäßiger Regent ist jemand dann, wenn er in der Vogtei im Aushang des Sitzungssaals des Rates als ein solcher bezeichnet wird, nachdem die Ratsmitglieder diesen gewählt haben, oder nach Vollendung eines mit Genehmigung durchgeführten Sturmes. Insbesondere muss auf die Begründung hingewiesen werden, die besagt: Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Regenten immer aus der Mitte der gewählten Ratsmitglieder von den selbigen gewählt werden. Dies gewährleistet ein hohes Vertrauen der Bevölkerung und legitimiert den Regenten zu dessen Amt. Eine Abweichung dieser Regel sieht das Gericht nicht für notwendig. Ein früheren Zeitpunkt würde die Bestätigung der Ratsmitglieder fehlen lassen und ein späterer Zeitpunkt in Situationen, welche schnelle Handlungen erfordern, unnötigen Arbeitsaufwand und Zeit benötigen, sodass die schnelle Handlungsmöglichkeit gefährdet ist. Weiterhin ist auf die Geschäftsordnung des Rates von Württemberg zu verweisen, die unter V. Aufgabenverteilung des Rates, erster Abschnitt festgehalten hat: Der Graf von Württemberg trägt die Gesamtverantwortung für die Ratsarbeit und teilt bei Bedarf Verantwortungs- und Entscheidungsspielräume zu. Er kann Ratsämter eigenverantwortlich umbesetzen, die Ratsmitglieder sind darüber begründend zu informieren. Es lässt sich daher kein Gewohnheitsrecht für eine Postenverhandlung in der Grafschaft Württemberg feststellen, auch wenn in den vergangenen Jahren diese traditionell abgehalten wurden, so obliegt die Verantwortung für die Ratsarbeit beim Grafen, der legitim durch die Ratsmitglieder gewählt wurde.

2. Anlehnend an der Begründung zur ersten Frage, insbesondere gestützt auf die Geschäftsordnung des Rates von Württemberg, V. Aufgabenverteilung des Rates, erster Abschnitt, lässt sich feststellen, dass die Abwesenheit zweier Parteien zur Postenverhandlung die Besetzung des Rates nicht ungültig machen. Die Verantwortung obliegt dem gewählten Regenten und sofern dieser den Bedarf sieht die Verantwortungs- und Entscheidungsspielräume zuzuordnen, dann bewegt sich der Regent innerhalb seiner Befugnisse und Verpflichtungen.

3. Anlehnend an die Begründung zur ersten und zweiten Frage, weiterhin insbesondere gestützt auf die Geschäftsordnung des Rates von Württemberg, V. Aufgabenverteilung des Rates, erster Abschnitt lässt sich festhalten, dass der Regent bei einer Umbesetzung von Ratsmitgliedern diese nur begründet darüber informieren muss. Es ist weder definiert, wie diese Begründungen auszufallen haben, noch wird den Ratsmitgliedern ein Recht zur Ablehnung eingeräumt. Das Reichskammergericht erkennt keinen Unterschied zwischen einer Erstbesetzung und einer Umbesetzung, darüber hinaus lässt sich anhand dieses Passus erkennen, dass eine Postenverhandlung obsolet ist, da diese keine Ämter sichert und mit Gewissheit an eine Person bindet.

4. Anlehnend zu den Begründungen der Fragen 1-3, weiterhin insbesondere auf die Geschäftsordnung des Rates von Württemberg, V. Aufgabenverteilung des Rates, erster Abschnitt gestützt, lässt sich festhalten, dass der Graf von Württemberg die Gesamtverantwortung für die Ratsarbeit trägt und er bei Bedarf die Verantwortungs- und Entscheidungsspielräume zuweist. Das Reichskammergericht erkennt weiterhin keinen Unterschied zwischen der Erstbesetzung und einer Umbesetzung, so bedarf es keine Zustimmung eines Ratsmitgliedes zu seiner Besetzung, da er nur begründet darüber zu informieren ist. Es lässt sich auch kein Verbrechen der Sklaverei feststellen, da keines der Ratsämter mit einer Entlohnung bedacht sind und somit auch der Straftatbestand der Sklaverei nicht betroffen ist.

4a. Anlehnend an die Rechtsklärung Geschäftsordnung des Rates von Württemberg - 1469-019-R lässt sich feststellen, dass die Geschäftsordnung des Rates von Württemberg definiert, wie Abstimmungen zu gestalten sind, wie Sonderämter zu schaffen sind und auf welche Weise Ratsmitglieder ausgeschlossen werden können. Diese Bestimmungen wurden für einen reibungslosen Ablauf der Ratsgeschäfte geschaffen und sind daher bindend einzuhalten.

5. Es wird in den Gesetzen und Verordnungen der Grafschaft Württemberg nicht definiert, dass ein Ratsmitglied von seinem Amt zurücktreten kann, allerdings definiert die Geschäftsordnung des Rates von Württemberg unter III. Ausschluss von Ratsmitglieder, Abschnitt 4: Wenn ein Ratsmitglied sein Amt nicht entsprechend seiner Pflichten erfüllt, kann der Graf das Ratsmitglied mit sofortiger Wirkung seines Amtes entheben. Ein entsprechender Antrag kann auch von jedem Ratsmitglied beim Grafen eingereicht werden. So kann jedes Ratsmitglied seine eigene Absetzung beantragen, sofern es sich nicht in der Lage fühlt sein Amt seinen Pflichten entsprechend zu erfüllen oder erfüllen zu können. Die Entscheidung darüber obliegt dem Grafen von Württemberg, der dazu angehalten ist im besten Interesse seiner Grafschaft zu entscheiden und zu bewerten, ob die Einschätzung des Ratsmitgliedes zutreffend ist oder durch die Schaffung eines Sonderamtes, wie in der Geschäftsordnung von Württemberg festgelegt, die betroffene Ratsperson entlastet werden kann, sodass eine Entlassung nicht notwendig ist. In diesem Sinne gibt es keine zwingenden Gründe, um dem Antrag stattzugeben, sofern durch ein Nichthandeln der Grafschaft Würrtemberg nicht geschadet wird.

Die Rechtsklärung wurde von der Obersten Richterin Adaliena von Araja, dem Reichsrichter Oberon de Montfort-Beaumont d'Autevielle, dem Reichsrichter Malte Schuchardt und dem Reichsrichter Matheys von Lerbingen beschlossen.

Gezeichnet und gesiegelt in Stuttgart am 29. Juli MCDLXIX

Bild
Adaliena von Araja
Oberste Richterin
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http://forum.renaissancekingdoms.com/vi ... 7#94950697

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 Betreff des Beitrags: Re: Zukunft des Rates
BeitragVerfasst: Do 29. Jul 2021, 16:21 
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Galaresch hat geschrieben:
es ist sinnfrei hier zu antworten da die Provinz weiterhin regiert wird, und ich da eh nicht dafür stimmen werde.


In meinen Augen wäre es sinnfrei eine längere Abwesenheit einer rechtmäßigen Regentin stillschweigend hinzunehmen und nicht darüber nachzudenken, wie es mit dem Rat weitergehen soll.

Es freut mich Euch hier anzutreffen, Hoheit. Warum Ihr es für wichtig erachtet Eure Amtszeiten aufzuzählen, erschließt sich mir nicht. Quantität hat nicht immer etwas mit Qualität zu tun.
Über eine mögliche Nachfolge für Euch als Regentin würde der Rat entscheiden, wie es die Geschäftsordnung vorsieht. Daher stimmt Eure Vermutung über diese, Eure Nachfolge, wäre bereits entschieden, nicht. Hätte ich etwas hinter dem Rücken anderer Räte geplant, hätte ich wieder andere angeschrieben sich hier aktiv zu beteiligen, fließig Argumente für ein Misstrauensvotum gesammelt und unschlüssige Ratsmitglieder versucht zu überzeugen. Nichts von alledem geschah. Die Thematik Eurer Absetzung wurde von mir auch keinesfalls böswillig angeschnitten - ob Ihr dies nun glauben könnt oder nicht. Wie sagte Asuma: Ich kann in den Spiegel schauen.
Ich wollte mit dem gesamten Rat - dem "wir" - öffentlich und für jeden nachvollziehbar über die Option Misstrauensvotum sprechen, sollte Eure Gesundheit es Euch weiterhin nicht gestatten vollumfänglich Euren Amtspflichten nachzukommen. Ob und wenn ja, wann wir - der Rat - dies umsetzen würden. Wie Ihr dem Protokoll entnehmen könnt auch keinesfalls mit Druck. Am 21. erstmals vorgetragen, am 24. wurde die erste Nachfrage dazu beantwortet, am 24. kam ebenfalls die Meldung, dass sich Euer Zustand auf dem Wege der Besserung befindet. Langes Schweigen, mehr oder weniger, nicht ein einziges Mal wurde Handlungsdruck augeübt. Gestern jedoch, nach einer Woche seichten Geplänkels dann mein Warnschuss, da sich nichts tat Eurerseits oder von Eurer Stellvertreterin. Et voilà, heute einen Tag später ein Lebenszeichen Eurerseits im Schloss. Das hätte ich mir wahrlich anders gewünscht, ohne eine Drohung à la: Wenn nichts passiert, dann...

Im Übrigen spare ich es mir auf Eure teils sarkastischen Aussagen einzugehen. Ich möchte keinen Streit vom Zaun brechen oder Euren Provokationen Nahrung geben.
Dafür möchte ich mich den Fragen Sinis anschließen:

Sini_brachenau hat geschrieben:
Dürfen wir deinem Erscheinen entnehmen, dass du vollumfänglich zurück bist? Ein Aushang wäre schön.
Und freuen würde ich mich auch über eine kurze Priorisierung, was wir in dieser Amtszeit also auch noch angehen und abhaken werden. Es liegen ja einige offene Punkte. Ist dies kurzfristig vorm Wochenende möglich?

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 Betreff des Beitrags: Re: Zukunft des Rates
BeitragVerfasst: Do 29. Jul 2021, 18:57 
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Beiträge: 1074
Mairi hat geschrieben:
...
Mir liegt das Thema weiterhin am Herzen. Nicht aus Bosheit, sondern um den Rat weiterhin arbeitsfähig zu erhalten.
Sollte ich keine weiteren Meldungen vernehmen, würde ich morgen eine Abstimmung in die Wege leiten mit der Begründung, die auch in der Geschäftsordnung Erwähnung findet: Der Graf erfüllt sein Amt nicht entsprechend seiner Pflichten.

Das sich die Stellvertreterin zu dieser Thematik nicht weiter äußert, ist ebenfalls bezeichnend für die augenblickliche Führungslosigkeit der Provinz.
Verfasst: Mi 28. Jul 2021, 19:39

...

Gestern jedoch, nach einer Woche seichten Geplänkels dann mein Warnschuss, da sich nichts tat Eurerseits oder von Eurer Stellvertreterin. Et voilà, heute einen Tag später ein Lebenszeichen Eurerseits im Schloss. Das hätte ich mir wahrlich anders gewünscht, ohne eine Drohung à la: Wenn nichts passiert, dann...

...

Verfasst: Do 29. Jul 2021, 17:21


Antwort:

ad Drohungen und/oder Störung des Ratfriedens...etc:


Code:
III. Ausschluss von Ratsmitgliedern

(1) Liegen Sicherheitsbedenken oder Störungen des Ratsfriedens durch Beleidigungen, Drohungen oder Angriffe auf andere Ratsmitglieder vor, kann der Graf den Ausschluss eines Ratsmitglieds aus dem Schloss veranlassen.


Der Rat arbeitete bisher immer ruhig und ohne Probleme, es haben sich die Entscheidungen des Regenten nicht zu Ungunsten auf Württemberg ausgewirkt.
Der Rat war zu keiner Zeit führungslos.
Die Stellvertretung muss sich nicht zu jeder Wortmeldung äussern, die noch dazu versucht, die Regentin aus dem Amt zu drängen und somit die Störung des Ratfriedens mitverursacht.
Wenn es an der Zeit ist, würde man sich schon melden, was jetzt geschehen ist.
Ratsmitgliedern, die neu im Amt sind, muss man natürlich Zeit lassen, um sich einzuarbeiten.:


Code:
IV. Misstrauensvotum gegen den Grafen

(1) Das Misstrauensvotum kann nur eingeleitet werden, wenn der Graf sein Amt nicht ensprechend seinen Pflichten erfüllt, Entscheidungen gefällt hat, die sich gravierend zu Ungunsten Württembergs ausgewirkt haben oder die Arbeit des Rates blockieren.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zukunft des Rates
BeitragVerfasst: Do 29. Jul 2021, 19:36 
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Registriert: Mo 28. Dez 2020, 07:02
Beiträge: 785
Ava, mein Misstrauen begründet sich auf folgendem Teil der Geschäftsordnung: "[...] wenn der Graf sein Amt nicht ensprechend seinen Pflichten erfüllt [...]"

Nichts anderes. Man kann seinen Pflichten nicht nachkommen, wenn man erkrankt ist. Dann hat man nämlich ganz andere Sorgen und ist mit seinen Gedanken und seiner Kraft - verständlicherweise - woanders.
Du magst den Rat nicht als führungslos erlebt haben - ich schon. Mir mangelt es an Führung, wenn man sich als Stellvertretung bei einem solch gewichtigen Thema ungenügend zu Wort meldet. Mir mangelt es an Führung, wenn Gespräche ständig eskalieren. Mir mangelt es an Führung, wenn Chaos herrscht. Mir mangelt es an Führung, wenn Themen nicht abgeschlossen werden. Mir mangelt es an Führung, wenn Fragen der Bürger nicht beantwortet werden. Nur, um einige Beispiele zu nennen.

Mir hätte es auch insbesondere an Führung gemangelt, hätte man ein Amt umbesetzen müssen und es nicht gekonnt. Ich wünsche es selbstredend niemandem, doch jeder kann von Jetzt auf Gleich krank werden und ausfallen, was zu Umbesetzungen führt. Wer hätte das gemacht als Nicki krank darnieder lag und niemand wusste, was werden würde? Man würde sich selbst ins Abseits stellen, sich handlungsunfähig machen und dadurch der Provinz schaden. Diese Gefahr bestand an jedem einzelnen Tag von Nickis Abwesenheit. Aber weiter als bis zum nächsten Tag, hat vielleicht kaum einer gedacht - ich weiß es nicht, es sagte ja kaum ein Kollege hier etwas. Ich kann einen Regenten nicht ruhigen Gewissens tragen, wenn ich nicht weiß, was morgen ist. Wir arbeiten als Räte mit und für Menschen, die uns vertrauen und nicht mit... Steinen. Da sollte eine gewisse Verlässlichkeit Teil der Basis sein.

Und wenn ich diese gerade nicht bringen kann aus welchen Gründen auch immer, tue ich das einzig richtige: Platz für eine Person schaffen, die es kann. In der Hinsicht kann man sich eine Scheibe von beispielsweise Haribert abschneiden. Aber ich schweife immer weiter ab.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zukunft des Rates
BeitragVerfasst: Mo 2. Aug 2021, 06:56 
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Registriert: Di 9. Sep 2014, 09:22
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Sini_brachenau hat geschrieben:
Dürfen wir deinem Erscheinen entnehmen, dass du vollumfänglich zurück bist? Ein Aushang wäre schön.
Und freuen würde ich mich auch über eine kurze Priorisierung, was wir in dieser Amtszeit also auch noch angehen und abhaken werden. Es liegen ja einige offene Punkte. Ist dies kurzfristig vorm Wochenende möglich?

Danke, das beantwortet meine Frage. Es ist offensichtlich nicht möglich - selbst mit dem gesamten Wochenende.
Nicki war hier einmal gesehen - anschließend nie wieder. Nicht im Schloss, nicht in der Weinstube, nicht im Regentenrat, wo gerade mal wieder die Reichsjustiz kollabiert.
Ich äußere den Verdacht, ihr wurde hier von Überlegungen zur Abwahl berichtet. Also schleppte sie sich für eine Aussage her, ist aber nicht arbeitsfähig.

Und nun:
Zitat:
Lady_nicki

57 Jahre alt

Lady_nicki hat am 01. Dezember Geburtstag.
Clanoberhaupt: MacKenzie

Erschaffen am 02. Januar 2007

Letzte Verbindung am 29 Juli 2021
Pate JohnDoe

Lady_nicki ist TOT


Braucht es wirklich noch mehr Anzeichen?

Persönlich fände ich es ein Zeichen von Stärke, sich einzugestehen, dass man zum Wohle der eigenen Gesundheit etwas kürzer treten muss. Sich verzweifelt an einen Posten klammern, obwohl man ihn offenkundig nicht ausüben kann, ist die eigentliche Schwäche.

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 Betreff des Beitrags: Re: Zukunft des Rates
BeitragVerfasst: Mi 4. Aug 2021, 09:47 
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Lebt hier im Rat noch jemand?

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