Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Mi 17. Jun 2015, 14:47 
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"Es geht hier nicht um gesunden Menschenverstand oder um das was sich gehört sondern es geht um die Dinge die wir gesetzlich regeln wollen/müssen. Und meine Meinung bleibt, ich bin dafür das der Amtsvorgänger genauso viel Verantwortung zu tragen hat was die Amtsübergabe betrifft wie sein Nachfolger."

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Verfasst: Mi 17. Jun 2015, 14:47 


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BeitragVerfasst: Mi 17. Jun 2015, 14:59 
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Registriert: Mi 8. Jan 2014, 10:33
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Sicher halten wir das alle für selbstverständlich dass das Amt vernünftig übergeben wird, aber eine gestzliche Regelung dazu halte ich für unnötig. Was mache ich denn wenn sich mein Nachfolger schlicht und einfach nicht meldet bzw. ich ihn nicht erreiche, aus welchen Gründen auch immer.

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BeitragVerfasst: Mi 17. Jun 2015, 15:19 
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Registriert: Mi 4. Feb 2015, 20:35
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"Wenn du deinem Nachfolger hier im Schloss in dem jeweiligen Büro eine kurze Notiz hinterlässt würde das ja schon reichen. Du erklärst kurz was es zu tun gibt. Der Kämmerer z.b. die laufende Mandate. derHBV welche Handelsgschäfte gerade noch laufen, wo Händler unterwengs sind, wer ankommt. Der Staatsanwalt erklärt welche Amtshilfeverfahren in der Juko laufen, in welchem prozess am Gerichtshof noch Zeugen aufgerufen werden müssen etc. Wie gesagt eine kurze Notiz über die wichtigsten Dinge um den Nachfolger den Einstieg so einfach wie möglich zu machen. Meldet er sich daraufhin nicht und bekommt alles hin ist doch gut. Meldet er sich nicht und man merkt er bekommt nichts hin hat er sich strafbar gemacht weil er seiner Pflicht nicht nachgekommen ist sich umfassend zu informieren. Mir geht es darum das man einem Amtnachfolger nicht allein die Verantwortung übertragen sollte sich über sein Amt zu informieren. Da ich aber merke das man hier meine Meinung nicht teilet, wie wäre es mit folgendem Vorschlag? Man nimmt so einen Passus in die Geschäftsordnung des Rates auf? Und sollte dann ersichtlich werden das ein Nachfolger oder Vorgänger hier etwas vernachlässigt kann der Regent entscheiden ob das Juristische Konsequenzen nach sich ziehen sollte."

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BeitragVerfasst: Mi 17. Jun 2015, 17:54 
ich kann jetz nix zu den anderen Ämtern sagen, die du als Beispiel angeführt hast, aber zu den Justizämtern. Wieso müsste der Ex-Amtsinhaber dem Neuen sagen, wo noch Aussagen offen sind? Welche Verfahren in der Juko laufen? Das sieht der Neue doch auf einen Blick, sobald er in diese Bereiche reinschaut. Und das man in seine Bereiche reinschaut, das finde ich selbstverständlich


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BeitragVerfasst: Do 18. Jun 2015, 17:42 
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Registriert: Do 9. Aug 2012, 22:17
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Danke für das Rederecht und 'Tschuldigung, dass ich erst jetzt davon Gebrauch mache!!

Etwas vorneweg:
Mich ehrt es immer sehr als erfahrene Juristin angesehen zu werden, aber ich fühle mich gar nicht so.
Gewiss habe ich ein gewissenes Rechtsverständnis, mehr würde ich von mir aber nicht behaupten wollen :)

Noch ein Dankeschön für das viele Lob an alle!

Ich gebe jetzt mal Rückmeldung der Reihenfolge nach:

"Der Amtsträger hat sich über seine Aufgaben und Pflichten unverzüglich zu informieren."

Ich könnte damit auch leben, sehe es aber nicht als notwendig an.
Dass man seine Aufgaben und Pflichten mit Amtsantritt wahrnimmt, ist für mich einfach selbstverständlich.
Ich kann nicht heute Bürgermeister werden und gucke dann eine Woche später mal, was ich eigentlich so zu tun habe^^

Ist salopp gesagt und nicht böse gemeint, würde ich als Richterin aber so auslegen.

Habe den Bürgermeister eben als Beispiel gewählt, um auf die Diskussion vom Staatsanwalt zu lenken.
Wir denken zurzeit an die letzten Postenübergaben der Ratsmitglieder, aber die Formulierung soll ja alle Amtsträger abdecken.
Bekommt ein Bürgermeister von seinem Vorgänger eine Einweisung?

Bestenfalls, wie auch schon gesagt wurde, funktioniert so etwas einfach.
Man gibt seinem Nachfolger etwas mit auf den Weg.
Aber wenn nicht oder wenn nicht in ausreichendem Maße (und wer legt das Maß fest?), wie soll das angeklagt werden?

Der Ex-Posteninhaber übersendet dem Nachfolger vielleicht ein paar Tabellen und ein paar knappe Worte oder weist einfach auf die Aufgabenbeschreibungen hier im Schloss hin.
Ist die Einweisung dann ausreichend erfolgt?
Was, wenn der Ex-Posteninhaber alles via Skype macht, der Nachfolger aber einen persönlichen Streit mit seinem Vorgänger ausficht und einfach behauptet, er hätte keine Einweisung bekommen?
Ist dann überhaupt eine Einweisung erfolgt?
Oder der Ex-Posteninhaber vergisst wirklich eine einzige winzige Kleinigkeit ohne böse Absicht und der Nachfolger ist nun auch noch ein Schlendrian, dem man alles haarklein vorkauen muss.
Hat der Ex-Posteninhaber dann seine Pflicht verletzt?

Für mich ist der Tatbestand einfach nicht greifbar und ich frage mich, wie Verhandlungen dazu aussehen sollen.
Evtl. steht zum Schluss Aussage gegen Aussage und ist dann der Vorgänger Schuld, wenn sein Nachfolger sich nicht gekümmert hat?

Finde ich falsch - für mich liegt die Pflicht beim neuen Amtsträger.

Die Entscheidung darüber liegt aber bei euch Ratsmitgliedern :)
Dino und ich werden eure Entscheidung einfach nur entsprechend formulieren...

Zur vorgeschlagenen Formulierung:
"Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches Amt der Provinz oder eines Dorfes bekleidet."

Finde ich auch gut.
Wenn das eher gewünscht wird, ändern wir es.

"Gesetzesbuch" ist ein Schreibfehler, heißt natürlich "Gesetzbuch".

Und zuletzt (ja, das war jetzt nicht ganz die richtige Reihenfolge^^):
Absätze sind schon manchmal angebracht!
Ich würde das nur ganz zuletzt einarbeiten wollen.
Wenn das Gesamtwerk fertig ist, meine ich...

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Mezcalina genannt Mais


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BeitragVerfasst: Do 18. Jun 2015, 18:21 
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Danke euch! - Mehr bleibt da einfach nicht mehr zu sagen...

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BeitragVerfasst: Do 18. Jun 2015, 19:15 
In der alten Gesetzesfassung steht: "Die Amtspflichten sind dem Amtsinhaber geeignet bekannt zu geben."
Dazu haben wir doch irgendwo stehen, dass man sein Amt nicht vernachlässigen darf. Damit ist doch eigentlich alles geregelt.


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BeitragVerfasst: Do 18. Jun 2015, 19:25 
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Registriert: Do 9. Aug 2012, 22:17
Beiträge: 1529
Was alles ist damit geregelt?

Für mich bleibt damit unklar, wer dem Amtsträger seine Amtspflichten bekannt gibt und was "geeignet" heißt.

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Mezcalina genannt Mais


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BeitragVerfasst: Do 18. Jun 2015, 20:37 
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Beiträge: 3277
Ich schau mir den Entwurf morgen mal an.

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BeitragVerfasst: Fr 19. Jun 2015, 05:26 
Es hieß, es gibt zu allen Ämtern Beschreibungen, was die Aufgabe des Amtsträgers ist. Damit ist für den Neuen eine Basis an Wissen verfügbar. Wenn dann noch was offen erscheint, muß der neue Amtsträger nachfragen.


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