Danke für das Rederecht und 'Tschuldigung, dass ich erst jetzt davon Gebrauch mache!!
Etwas vorneweg: Mich ehrt es immer sehr als erfahrene Juristin angesehen zu werden, aber ich fühle mich gar nicht so. Gewiss habe ich ein gewissenes Rechtsverständnis, mehr würde ich von mir aber nicht behaupten wollen :)
Noch ein Dankeschön für das viele Lob an alle!
Ich gebe jetzt mal Rückmeldung der Reihenfolge nach:
"Der Amtsträger hat sich über seine Aufgaben und Pflichten unverzüglich zu informieren."
Ich könnte damit auch leben, sehe es aber nicht als notwendig an. Dass man seine Aufgaben und Pflichten mit Amtsantritt wahrnimmt, ist für mich einfach selbstverständlich. Ich kann nicht heute Bürgermeister werden und gucke dann eine Woche später mal, was ich eigentlich so zu tun habe^^
Ist salopp gesagt und nicht böse gemeint, würde ich als Richterin aber so auslegen.
Habe den Bürgermeister eben als Beispiel gewählt, um auf die Diskussion vom Staatsanwalt zu lenken. Wir denken zurzeit an die letzten Postenübergaben der Ratsmitglieder, aber die Formulierung soll ja alle Amtsträger abdecken. Bekommt ein Bürgermeister von seinem Vorgänger eine Einweisung?
Bestenfalls, wie auch schon gesagt wurde, funktioniert so etwas einfach. Man gibt seinem Nachfolger etwas mit auf den Weg. Aber wenn nicht oder wenn nicht in ausreichendem Maße (und wer legt das Maß fest?), wie soll das angeklagt werden?
Der Ex-Posteninhaber übersendet dem Nachfolger vielleicht ein paar Tabellen und ein paar knappe Worte oder weist einfach auf die Aufgabenbeschreibungen hier im Schloss hin. Ist die Einweisung dann ausreichend erfolgt? Was, wenn der Ex-Posteninhaber alles via Skype macht, der Nachfolger aber einen persönlichen Streit mit seinem Vorgänger ausficht und einfach behauptet, er hätte keine Einweisung bekommen? Ist dann überhaupt eine Einweisung erfolgt? Oder der Ex-Posteninhaber vergisst wirklich eine einzige winzige Kleinigkeit ohne böse Absicht und der Nachfolger ist nun auch noch ein Schlendrian, dem man alles haarklein vorkauen muss. Hat der Ex-Posteninhaber dann seine Pflicht verletzt?
Für mich ist der Tatbestand einfach nicht greifbar und ich frage mich, wie Verhandlungen dazu aussehen sollen. Evtl. steht zum Schluss Aussage gegen Aussage und ist dann der Vorgänger Schuld, wenn sein Nachfolger sich nicht gekümmert hat?
Finde ich falsch - für mich liegt die Pflicht beim neuen Amtsträger.
Die Entscheidung darüber liegt aber bei euch Ratsmitgliedern :) Dino und ich werden eure Entscheidung einfach nur entsprechend formulieren...
Zur vorgeschlagenen Formulierung: "Amtsträger ist jede Person, die ein öffentliches Amt der Provinz oder eines Dorfes bekleidet."
Finde ich auch gut. Wenn das eher gewünscht wird, ändern wir es.
"Gesetzesbuch" ist ein Schreibfehler, heißt natürlich "Gesetzbuch".
Und zuletzt (ja, das war jetzt nicht ganz die richtige Reihenfolge^^): Absätze sind schon manchmal angebracht! Ich würde das nur ganz zuletzt einarbeiten wollen. Wenn das Gesamtwerk fertig ist, meine ich...
_________________ Mezcalina genannt Mais
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