Ich halte nichts davon, den Vasallen hier Rederecht einzuräumen und dieses Thema im Rat Württembergs zu diskutieren. Ich glaube, hier wird von falschen Voraussetzungen ausgegangen, daher möchte ich die Wege der Einflussnahme noch einmal deutlich machen.
Auf die Gefahr hin, mich hier noch unbeliebter zu machen, die Formalien: Die Rechte und Pflichten eines jeden Vasallen ergeben sich aus dessen Lehensvertrag. Auch wenn es hier Muster gibt, die Mindestregelungen nach dem Adelsgesetz des DKR enthalten, so ist es im Grunde ein Individualvertrag zwischen Regent und Vasall. Nun allgemein darüber zu sprechen, wie indivduelle Verträge generell ausgelegt werden sollen, zudem den Rat Württembergs damit zu befassen, der nicht einmal Vertragspartei ist oder mit dem Lehenswesen direkt befasst, halte ich für den falschen Weg. Und auch, wenn sich hier eine alternative Diskussion zum allgemeinen Vasallenrecht ergeben sollte, also über Württemberg hinaus, sind wir ebenfalls an falscher Stelle. Denn Vasallenrecht wird durch das Adelsgesetz des DKR geregelt, nicht durch Württemberger Gesetze. Hier wären die Stände, der Reichtag oder der Regentenrat der richtige Platz, nicht der Württemberger Rat.
Kritik, Anregungen, Vorschläge, die von Vasallen direkt an mich heran getragen werden werden, würde ich einzeln besprechen. Aber derzeit wird nichts dergleichen an mich heran getragen, auch kein Gespräch durch einzelne Vasallen gesucht. Ich werde daher an dieser allgemeinen Diskussion hier auch nicht aktiv teilnehmen, denn ich halte den direkten Weg in einer direkten Vertragsbeziehung für den gebotenen Schritt. Der Rat Württembergs ist schlicht nicht zuständig sich in dieses Vertragsverhältnis einzumischen und als Lehensherr erwarte ich von den Vasallen, die mit ihrer Rolle oder mit ihrem Lehensherren unzufrieden sind, dass sie auf mich zukommen - ganz persönlich und individuell. Sollten die Vasallen untereinander in ihren Räumen diskutieren, so steht es ihnen natürlich frei. Allerdings erinnere ich auch gern noch einmal daran, dass die Regelungen der Verträge in den meisten Fällen eine Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Der Raum für Diskussionen ist also nicht sehr groß, nimmt man die eigene Verpflichtung auch ernst. Sollten die Vasallen durch ihren Adelssprecher mit einer gemeinsamen Haltung in generellen Dingen auf ihren Lehensherren zukommen, dann stelle ich mich dieser gern. Aber auch dann, würde jedwede Regelung des Verhältnisses zwischen Vasall und Lehensherr individuell in den Verträgen erfolgen müssen, dieser Schritt kann also nicht umgangen werden. Denn eine darüber hinaus gehende, allgemeine Verständigung mit dem Lehensherren ist wenig sinnvoll, so die Einigung nicht individuell im Vertrag gefestigt wird. Der Lehensherr ändert sich regelmäßig durch die Wahlen und jeder Regent hat eine andere Aufffassung darüber, wie er mit den Vasallen umgeht. Ich kann nur davor warnen, der Meinung zu sein, dass man hier im Rat oder auch durch übergreifende Verständigung unter den Vasallen darauf gleichbleibenden Einfluss hätte. Selbst wenn ich als aktueller Lehensherr durch dieses Thema überzeugt bin, die eine oder andere Sache zu verändern, könnte der nächste Lehensherr sich auf den Vertrag und seine eigene Auslegung zurück ziehen. Es macht also wenig Sinn, von einer solch breiten Diskussion zu viel zu erwarten.
_________________ Imperialer Graf von Hohenlohe ~ Pfalzgraf von Nellenburg ~ Graf von Löwenstein
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