Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Sa 11. Jun 2016, 11:33 
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Es geht vor allem um die Drückeberger. Das sind ja einige von den Vasallen. Wir verschanzen uns hinter Ämter wie BM, Dekan, Genda-Führer und Rat. Das geht einigen anderen Vasallen gegen den Strich. Wenn es nach denen geht, dürfen dann Vasallen die ein Amt inne haben nicht mehr für den BM kandidieren oder wenn sie im Rat sind mit Erlaubnis zurück treten bzw sich erst gar nicht auf eine Liste stellen und in den Krieg ziehen. Da ist es egal wie viel die Vasallen spenden. Wir sind halt die Drückeberger.

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Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 11:33 


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BeitragVerfasst: Di 14. Jun 2016, 12:30 
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Ein Vasallenverhältnis ist ein Pflichtverhältnis. Und aus dieser Pflicht kann man sich nicht verabschieden, indem man sich freiwillig irgendwo engagiert. Jede Art von Amt beruht auf Freiwilligkeit.

Wenn also Vasallendienste eingefordert werden, so ist das Amt keine Entschuldigung, diese nicht zu erbringen, sondern lediglich eine Einschränkung, in der Art und Weise. Z.B. sollte ein Ratsmitglied die Möglichkeit bekommen, sein Amt weiter führen zu können, auch im Kriegsfall. Denn niemandem wäre damit geholfen, wenn die staatliche Ordnung zusammen bricht, nur weil alle Amtspersonen zugunsten eines Kriegseinsatzes zurück treten. Genau für diese Fälle sind andere Optionen zu ermöglichen, Stellung von personellem Ersatz oder Geld- bzw. Sachleistungen. Diese Ersatzleistungen sollten adequat zum eigenen Dienst an der Waffe sein - ich denke das versteht sich von selbst.

Da es erfahrungsgemäß in der Vergangenheit zu Unfrieden über die Vergleichbarkeit von Vasallendiensten kam (auch weil Lehnsherren bewusst Unterschiede machten - Nasenfaktor), ist jeder Lehnsherr nach meiner Meinung gut beraten, hier für Nachvollziehbarkeit zu sorgen. Ich würde mich ungern angreifbar machen und Diskussionen darüber führen, wenn einer meiner Vasallen sinch benachteiligt fühlt. Meinen Vasallen wäre es sicher auch lieb, wenn sie wüssten, dass alle gleichermaßen Pflichten erfüllen.

Das einfachste ist eine Vorgabe in Sinne eines Vertrages/Gesetzes - wenn Gesetz, dann Reichsgesetz. Denn Adelsrecht ist Reichsrecht, kein Provinzrecht. Da bin ich wieder beim Vorschlag, wie er vor einigen Monaten im Regentenrat besprochen wurde und der leider nicht weiter verfolgt wurde. Und auch beim Beispiel des Kaiserlichen Adelsrechtes, wo diese Pflichten gesetzlich geregelt sind. Ich würde diese Regelung in weiten Teilen sogar runter brechen und ins Adelsgesetz des DKR einbinden.

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Imperialer Graf von Hohenlohe ~ Pfalzgraf von Nellenburg ~ Graf von Löwenstein


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BeitragVerfasst: Di 14. Jun 2016, 12:56 
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wie du schon sagtest du hast es nachdem du mit den Vasallen gesprochen hattest dem Regentenrat vorgelegt
und es kam nichts rüber dabei
es dort nochmals zu versuchen ist schlichtweg Sinnlos

also muss wenn wir bestimmte Punkte einheitlich haben wollen ins wb Gesetz oder aber die Lehensverträge in bestimmten Punkten einheitlich Niedergeschrieben werden! Und zwar auch genau den gleichen Wortlaut betreffend, net das dann wieder kommt man kann das auch so oder so verstehen.


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BeitragVerfasst: Di 14. Jun 2016, 20:56 
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Ich kann Jussi in allen Punkten zustimmen.
Der Vorstoß eine reichsweite Regelung zu schaffen verlief sich im Sande weil die meisten Provinzen diese nicht wollten und ich schätze mal, dass sich daran nichts geändert haben wird. Ich spreche diese in der Gesprächsrunde des Regentenrates (Chat) einfach mal an und schaue wie dort die Meinungen sind, aber ich vermute mal, dass sich da nichts ergeben wird.

Ich würde so eine feste Regelung wie diese für die Reichsadeligen geschlossen wurde sehr begrüßen. Wie es bereits auch schon gesagt wurde, ist es für einen Lehensherren grundsätzlich schwer zu entscheiden und zu vergleichen. Das Auxilium ist eine Pflicht, die der Vasall mit Leistung seines Eides eingeht, die er zu jeder Zeit zu erfüllen hat, wenn der Lehensherr diese einfordert. Jussi sagte es schon richtig: Ein Amt ist keine Entschuldigung sondern eine Einschränkung. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zählt besonders im Kriegsfalle auch zur Erfüllung des Auxiliums. Doch hindert z.B. ein Ratsamt niemanden daran täglich arbeiten zu gehen, sei es im Bergwerk oder auf Feldern. Es hindert niemanden seine Erträge zu verkaufen. Somit ist ein Amt auch kein Hindernis dennoch Leistungen zu erbringen, damit der Krieg möglichst schnell zu einem Ende kommen kann und jene die in den Krieg ziehen versorgt sind.
Der werte Graf von Balingen sagte auch viel richtiges, doch geht es hier im Allgemeinen um Absicherung für den Lehensherren aber auch um Schaffung von Fakten für die Vasallen. Ja, diese Vereinbarung für die Reichsadeligen ist hauptsächlich für den Kriegsdienst gedacht, aber das könnte man hier in Württemberg ja auch umformulieren.

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    Xbeta von Abenberg
    Reichsgraf von Castell, Imp. Graf von Laufenburg
    Herzog von Werden


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BeitragVerfasst: Fr 2. Dez 2016, 14:06 
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"6 Monate später ... brauchen wir das hier noch?"

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BeitragVerfasst: Fr 2. Dez 2016, 21:07 
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Theoretisch fände ich das Thema, grade aufgrund auch der aktuellen Geschehnisse, noch ganz interessant. Blöd ist nur, dass es auch im Vasallensalon offen ist und ein Thema an zwei Orten ist immer unpraktisch. Obwohl auch dort kaum ne Reaktion kommt. Vielleicht sollte man einfach mal zum aufwecken Auxilium ausrufen

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BeitragVerfasst: Do 6. Apr 2017, 06:39 
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Besteht hier noch Seitens der Vasallen oder des Rates Interesse?

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BeitragVerfasst: Fr 14. Apr 2017, 08:39 
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Was ist denn aus der Diskussion im Vasallenbereich geworden?

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BeitragVerfasst: So 16. Apr 2017, 09:55 
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Gute Frage... ich gebe zu, ich muss mich da nochmal einlesen. Wobei mir nichts aufgefallen ist, als ich mal nachsah vor 1 1/2 Wochen etwa.

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BeitragVerfasst: So 16. Apr 2017, 13:35 
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nuja das thema wollte jussi ohne rat erst besprechen dann wollt es zenta machen und nach par vorschlägen ist es eingeschlafen


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