Ein Vasallenverhältnis ist ein Pflichtverhältnis. Und aus dieser Pflicht kann man sich nicht verabschieden, indem man sich freiwillig irgendwo engagiert. Jede Art von Amt beruht auf Freiwilligkeit.
Wenn also Vasallendienste eingefordert werden, so ist das Amt keine Entschuldigung, diese nicht zu erbringen, sondern lediglich eine Einschränkung, in der Art und Weise. Z.B. sollte ein Ratsmitglied die Möglichkeit bekommen, sein Amt weiter führen zu können, auch im Kriegsfall. Denn niemandem wäre damit geholfen, wenn die staatliche Ordnung zusammen bricht, nur weil alle Amtspersonen zugunsten eines Kriegseinsatzes zurück treten. Genau für diese Fälle sind andere Optionen zu ermöglichen, Stellung von personellem Ersatz oder Geld- bzw. Sachleistungen. Diese Ersatzleistungen sollten adequat zum eigenen Dienst an der Waffe sein - ich denke das versteht sich von selbst.
Da es erfahrungsgemäß in der Vergangenheit zu Unfrieden über die Vergleichbarkeit von Vasallendiensten kam (auch weil Lehnsherren bewusst Unterschiede machten - Nasenfaktor), ist jeder Lehnsherr nach meiner Meinung gut beraten, hier für Nachvollziehbarkeit zu sorgen. Ich würde mich ungern angreifbar machen und Diskussionen darüber führen, wenn einer meiner Vasallen sinch benachteiligt fühlt. Meinen Vasallen wäre es sicher auch lieb, wenn sie wüssten, dass alle gleichermaßen Pflichten erfüllen.
Das einfachste ist eine Vorgabe in Sinne eines Vertrages/Gesetzes - wenn Gesetz, dann Reichsgesetz. Denn Adelsrecht ist Reichsrecht, kein Provinzrecht. Da bin ich wieder beim Vorschlag, wie er vor einigen Monaten im Regentenrat besprochen wurde und der leider nicht weiter verfolgt wurde. Und auch beim Beispiel des Kaiserlichen Adelsrechtes, wo diese Pflichten gesetzlich geregelt sind. Ich würde diese Regelung in weiten Teilen sogar runter brechen und ins Adelsgesetz des DKR einbinden.
_________________ Imperialer Graf von Hohenlohe ~ Pfalzgraf von Nellenburg ~ Graf von Löwenstein
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