Ein kurzes Feedback aus dem Regentenrat, wo das Thema zwischen meinen Amtskollegen, der Königin und mir
noch immer diskutiert wird.
Generell sprechen sich die Regenten dafür aus, dass die Pflicht des Auxilium gesetztlich besser definiert werden sollte, also auf Ebene des DKR eine Regelung erfährt. Dies würde eine individuellen Regelung in den Lehnsverträgen überflüssig machen.
Aktueller Streitpunkt bei den Regenten ist die vorgesehene Ersatzleistung, wenn Vasallen nicht persönlich in den Einsatz können. Hier stehen zwei konträre Positionen im Raum. Zum einen der Wunsch, dass es keine Ausnahme gibt, auch nicht wenn Vasallen Ämter begleiten. Alle haben Ersatz zu stellen (personell oder materielle), wenn sie dem Auxiliumsruf nicht persönlich folgen. Die Gegenposition ist, dass Amtsträger wie z.B. Ratsmitglieder davon ausgenommen werden sollen. Die Arguemente beider Seiten sind durchaus interessant.
Mich würde interessieren, wie der Rat Württembergs diese Diskussion sieht. Auch hier gibt es ja Vasallen, die betroffen wären.
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Imperialer Graf von Hohenlohe ~ Pfalzgraf von Nellenburg ~ Graf von Löwenstein