Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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BeitragVerfasst: Mo 6. Mär 2017, 14:24 
Carlson hat geschrieben:
Zitat:
und jedes Ratmitglied sollte auch die Interessen der Partei vertreten dürfen.


Nein, eben nicht. Parteipolitik wird sonst wo gemacht aber nicht im Schloss. Wenn ein Ratsmitglied einen Vorschlag einbringt was zu verbessern wird halt darüber geredet und das ist gut so. Parteigeklüngel oder Parteibeschlüsse bleiben draußen.


Das heißt es wäre okay gewesen, wenn Adesha gesagt hötte "Ich habe mir Gedanken darüber gemacht und wäre für eine Änderung" und so weiter und so fort? Das macht keinen Sinn


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 14:24 


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BeitragVerfasst: Mo 6. Mär 2017, 14:43 
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Mal zur Erinnerung an unsere Gesetze:

5. Amtsinhabern ist es ausdrücklich verboten ihr Amt zum persönlichen Vorteil oder zum Vorteil einer Gruppierung zu missbrauchen.
Allgemeine Richtlinien für den Rat

Die Mitglieder des Rates müssen respektvoll miteinander umgehen.
Der Rat ist keine Plattform für Politik im Geist des Wahlkampfes.

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BeitragVerfasst: Mo 6. Mär 2017, 15:05 
:roll: Man kann auch alles einfach grundsätzlich alles sich selbst zurecht legen, wie es einem selbst gefällt, hm? Inwiefern nutzt sie ihr Amt zum Vorteil einer Gruppierung aus? Das wäre gegeben, wenn sie hingehen würde und nur VERTE Mitglieder z.b. Genda sein dürften. Aber doch nicht, wenn sie ein Thema hier zu Sprache bringt, dass von denen angekurbelt wurde


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BeitragVerfasst: Mo 6. Mär 2017, 15:12 
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Ich weiss nicht, warum sich schon wieder alle darüber aufregen, nur weil hier ein Vorschlag gemacht wurde, der von der Weinstube her rührt und somit im Interesse der Bürger ist. Sind wir nicht alle zum Wohl von Württemberg hier? Diese Anfeindungen hier gehen mir auf den Geist.


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BeitragVerfasst: Mo 6. Mär 2017, 15:52 
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1. Das Abstimmungsergebnis ist seit dem 01.02. bekannt. 5 Wochen später , kurz vor der Wahl, ist das hier ein Thema, merkwürdig.

2.
Zitat:
Zitat Janski: und 12 Stimmen dafür, dass zumindest der Regent kein weiteres Amt haben sollte.


Wieviel Prozentanteil sind 12 Stimmen von unserer Bevölkerung?

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BeitragVerfasst: Mo 6. Mär 2017, 19:39 
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Wir wollen doch jetzt kurz vor Wahlende keine Parteipolitik betreiben. Das Thema ist ausführlich in den Weinstuben besprochen worden, so das sich jedes Ratsmitglied eine Meinung bilden kann. Nun würde ich hier gerne um ein Meinungsbild der Ratsmitglieder bitten. Die Frage ist möchten wir diese Änderung der Richtlinien zur Verteilung der Ämter, Ja oder Nein? Wenn die Mehrheit sich dafür ausspricht, sollten wir überlegen in welcher Form wir das einbringen und umsetzen.

Der Text wäre für meinen Geschmack noch Veränderungswürdig. Ich persönlich stehe dem Offen gegenüber.

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BeitragVerfasst: Mo 6. Mär 2017, 19:48 
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Ich sehe hier absolut keinen Handlungsbedarf. Geändert müsste höchsten das was Mondlicht beschrieben hat, wenn überhaupt.

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BeitragVerfasst: Mo 6. Mär 2017, 19:54 
Ich bin auch für eine Änderung und stimme auch Joe zu, dass der Text noch angepasst werden müsste. Gerne können wir auch über das Problem reden, das Mondlicht angesprochen hat.


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BeitragVerfasst: Mo 6. Mär 2017, 20:06 
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Beiträge: 2557
Zur Info:

Janski hatte mich per Brief um Rederecht gebeten, was ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich halte. Ich habe ihn gebeten, vorerst den üblichen Weg beizubehalten und einen einen Brief zum Auszuhängen einzureichen.

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BeitragVerfasst: Mo 6. Mär 2017, 20:12 
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Zitat:
2. Ein Regent soll nicht zeitgleich Bürgermeister sein. Wird ein amtierender Bürgermeister Regent, soll er sein Bürgermeisteramt spätestens mit Ende der Wahlperiode niederlegen. Eine erneute Kandidatur für das Bürgermeisteramt ist ihm während seiner Regentschaft untersagt.


2. Wird ein amtierender Bürgermeister Regent, sollte er sein Bürgermeisteramt spätestens mit Ende der Wahlperiode niederlegen. Eine erneute Kandidatur für das Bürgermeisteramt ist ihm während seiner Regentschaft untersagt.

Ich würde den ersten Satz weg lassen, der ist eigentlich unnötig.

Zitat:
3. Zum Gewähren der Unabhängigkeit der Justiz, dürfen Graf und Staatsanwalt nicht von der gleichen Fraktion wie der Richter gestellt werden.


Da stimme ich ebenfalls zu das ein wenig um zu formulieren, weil es schwierig ist das immer ein zu halten.

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