Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Mandate in der Provinz
BeitragVerfasst: Do 23. Jun 2022, 07:26 
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Beiträge: 1076
Ich habe eine Verständnisfrage:

Es gibt das Dekret zum Mandat der Provinz für Privatpersonen.

Ich habe 1 Mandat geordert wegen Geld.
Eine andere Bürgerin der Provinz möchte vom Rottweiler Markt etwas haben. Ich kaufe es für sie und sie ordert ein Mandat, um es zu bekommen.
Jetzt soll mir das Mandat zusätzlich angelastet werden, da es angeblich meine 2 Mandate sind, dabei habe ich nur 1 Mandat geordert.
Ich sehe es nicht ein, dass beiden Mandatsnehmern das Mandat angelastet wird und eventuell eine Gebühr zahlen müssen.
So lese ich das Dekret nicht.

Dem Auftraggeber wird das Mandat angelastet, nicht demjenigen von dem derAuftraggeber was haben will.
So lese ich es.
Bitte um Klärung.



Zitat:
Verfasst am: 13 Apr 2022 23:52 Titel: Antworten mit Zitat




------------------------------------------------------------------------------------------
Ratsbeschluss
Private Handelsmandate
------------------------------------------------------------------------------------------


An die Bürger Württembergs,

die folgenden Regeln treten mit dem heutigen Tag in Kraft.


Private Handelsmandate:

Der Rat von Württemberg genehmigt alle 4 Wochen jedem Einwohner Württembergs die Ausstellung von einem privaten Handelsmandat. Jedes weitere Mandat darüber hinaus, wird wie unten stehend besteuert.
Der Antragssteller muss das unten aufgeführte Mandat komplett ausgefüllt an den amtierenden HBV schicken und garantieren, dass beide Mandatsträger mindestens die nächsten 3 Tage das Mandat empfangen können. Sollte dies nicht der Fall sein, wird jedes weitere Mandat besteuert. Sollte es von Seiten der Grafschaft, z.B. wegen geschlossenen Büros zu Verzögerungen kommen, besteht keine Haftung seitens der Grafschaft.

Mandatsantrag:

Mandatsantrag vom XX.XX.1470
Ware von Ort - XXX nach Ort - XXX

Ort: XXX
Mandatsträger: XXX

Ankauf in das Mandat:
X Ware a X Taler = Gesamt XXX

Verkauf aus dem Mandat:
X Ware a X Taler = Gesamt XXXX

-----------------------
Ort: XXX
Mandatsträger: XXX

Ankauf in das Mandat:
X Ware a X Taler = Gesamt XXX

Verkauf aus dem Mandat:
X Ware a X Taler = Gesamt XXXX


Ausgenommen von dieser Regelung sind private Umzugsmandate sowie die Wochenmandate der Bürgermeister. Eine Lieferung von Waren über die Wochenmandate muss mit dem jeweiligen Bürgermeister abgesprochen werden. Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung ist es den Bürgermeistern verboten, nur für bestimmte Bürger Waren über die Wochenmandate weiterzuleiten. Sie behalten allerdings die Entscheidungsfreiheit, die Lieferung von Waren über ihr Wochenmandat grundsätzlich und für alle Bürger zu verwehren.

Im Fall einer Warenweiterleitung gilt der Grundsatz, das erst nach Annahme der Ware diese ausgeliefert wird. Die Grafschaft ist nicht verpflichtet, Waren vorab aus dem eigenem Lager zu liefern.

Wertstaffelung für private Handelsmandate.

Wert bis 100 Taler - 5 Taler kosten
Wert bis 250 Taler - 10 Taler
Wert bis 500 Taler - 15 Taler
Wert bis 1000 Taler - 20 Taler

über 1000 Taler nach Absprache



Gezeichnet und gesiegelt in Stuttgart zum 11.04.1470



Jorik Haakonsen
Graf von Württemberg
Herzog von Baar

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Do 23. Jun 2022, 07:26 


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 Betreff des Beitrags: Re: Mandate in der Provinz
BeitragVerfasst: Do 23. Jun 2022, 07:50 
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Beiträge: 1984
So ich möchte es gerne noch einmal erklären, auch wenn ich es schon ausführlich versucht habe Ava

Zitat:
Lieschen Müller ist fleißige Händlerin, sie verkauft nach ganz Württemberg. um die Gebühren zu umgehen, ordert sie nicht die Mandate, sondern die Käufer


Genau das versuchst du gerade und genau das wollten wir umgehen, weswegen gesagt wurde, dass wir das verhindern werden, weswegen es egal ist, ob jemand Käufer, Verkäufer, Besteller oder nicht Besteller ist. Denn Wenn Person A, Person B als Mandatsträger angibt, nehmen wir erst einmal an, dass Person B mit dem Mandat einverstanden ist und auch wissen müsste, ob er schon ein Mandat hatte. Ansonsten kann man die Annahme des Mandats immer noch verweigern.

Jetzt zu dem konkreten Fall:

Dicea bestellte ein Mandat und nannte dich als Verkäufer. Der Grafschaft ist es erst einmal ganz egal, ob du nur weiterleitest oder nicht, ob du 100 Taler, 1000 oder 0 Gewinn machst.

Am selben Tag bestelltest du ein Mandat zwischen dir und Carlson, ein Mandat im 5 stelligen Warenwert, was übrigens einiges an Handelspunkten kostet.

Ich überlegte wie ich jetzt da vorgehen sollte und was für alle das angenehmste sein könnte. Ich hätte aber auch einfach im einzig und allein im Sinner der Schatzkisten der Grafschaft vorgehen können und chronologisch vorgehen können, dann hättest du sehr viel tiefer in die Tasche greifen müssen, aber nein, da möchte man nett sein und selbst dann wird noch rumdiskutiert,

Noch einmal, denn du sagst es so schön selbst. Im Dekret steht einzig und allein

Zitat:
Der Rat von Württemberg genehmigt alle 4 Wochen jedem Einwohner Württembergs die Ausstellung von einem privaten Handelsmandat. Jedes weitere Mandat darüber hinaus, wird wie unten stehend besteuert.


Da steht nichts, dass es nur den trifft, der es ordert, eben damit keine Lieschen Müller Strategie durchgeführt wird.

Hier übrigens die Korrespondenz mit deiner Handelspartnerin

Zitat:
Werte Dicea,

danke für den perfekten Antrag auf ein Mandat. Ich möchte euch dennoch darauf Aufmerksam machen, dass Ava schon ein eigenes Mandat in anderer Sache geordert hat. Demnach müsste ich hinsichtlich des Warenwerts 20 Taler gebühr nehmen. Vielleicht findet ihr mit Ava einen anderen Mandatsträger oder falls ihr Geduld habt, lasst ihr das ganze über die BMs laufen. Teilt mir doch einfach mit, wie ihr es am liebsten wünscht.

Mit den besten Wünschen

Adriaana


Zitat:
Wehrte Adriaana,

Sehr gerne würde ich es über die BM laufen lassen ich habe es nicht eilig, aber auch 20 Taler ist hinsichtlich der Sicherheit ein kleiner Preis.
Mir ist alles recht, bin einfach sehr sehr dankbahr diese Möglichkeit überhaupt zu besitzt.

Herzlichst Dicea


Das heißt, Dicea würde die 20 Taler ja sogar übernehmen. Ich hatte Ava lediglich gefragt, ob sie nicht versuchen will, es über das Wochenmandat laufen zu lassen.

Wie gesagt, wenn wir hier Lieschen Müller Strategien durchlassen, ist der komplette Beschluss lächerlich und auch wir machen uns lächerlich, genauso, wenn wir jetzt Ausnahmen machen, wenn wir hier ne Ausnahme machen und da eine Ausnahme, nur weil wir die Personen vielleicht mögen oder es sich um Räte handelt!

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 Betreff des Beitrags: Re: Mandate in der Provinz
BeitragVerfasst: Do 23. Jun 2022, 14:12 
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Darf ich da was Vorschlagen für künftige Mandate

WEnn ein Mandat geordert wird egal von wem und aus welchem Grund, müssen beide Mandatshändler vorher ihr Schriftliches ok abgeben und sagen zu wessen Lasten es geht, stimmt das nicht überein gibs kein Mandat.

Bei dem Obrigen Fall handelt es sich um ein Schiebemandat hadelt sollten da noch 2 mal unterschieden werden.
Erstens ist es ein eiliges Mandat um zb umzusiedeln oder zu überleben dann wird das direkt über die GS abgehandelt.
ist es ein Mandat das man zum schieben von Kleinwaren braucht kann das der BM (der auch Mandate vergeben kann) das tun und es im Wochenmandat als Sonstiges mit auflisten.

Handelsmandate die man im Übrigen auch mit über die Grenzen wb mitnimmt (bekam ich auch schon vom BM)
vlt sollte man hier mal die BMS mit befragen

Bei Schiebungen der Kultur geht es auf kosten der Grafschafft hoff ich mal auch Spenden!


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 Betreff des Beitrags: Re: Mandate in der Provinz
BeitragVerfasst: Do 23. Jun 2022, 15:34 
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Es lebe die Bürokratie !!! Davon haben wir doch wahrlich genug !

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 Betreff des Beitrags: Re: Mandate in der Provinz
BeitragVerfasst: Do 23. Jun 2022, 17:16 
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Gala, es ist egal ob es ein Handelsmandat oder Schiebemandat ist, die Punkte die es kostet, hängt von dem Wert des Mandats ab, sprich das Schiebemandat ist noch bei weitem teurer für uns.

Mit dem Fragen, wären wir bei Lieschen Müller wieder. Es heißt 1 Mandat pro Person kostenlos, dabei ist es egal ob man Käufer oder Verkäufer ist, sonst würde es ja da stehen. Ein einziges! das war sogar Thema in der Diskussion damals.


Und Carlson, wie du siehst anhand meines Briefes, habe ich ja sogar mit Vorschlägen versucht das ganze kostenlos für die beiden zu gestalten und Möglichkeiten aufgezeigt wie das funktionieren könnte, aber ich muss mich dann auch nicht angehen lassen ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Mandate in der Provinz
BeitragVerfasst: Do 23. Jun 2022, 17:25 
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Ich schließe mich voll und ganz der Meinung von Calson an.
Wir machen uns selber das Leben schwer, komisch für mich ist.. die vorherigen Wirtschafter hatten mit diesen Mandaten keinerlei Probleme.. jetzt wird ein riesen Aufriss darum gemacht.
Das Dekret ist in meinen Augen überflüssig, aber das habe ich schon mal gesagt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mandate in der Provinz
BeitragVerfasst: Do 23. Jun 2022, 17:51 
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Es wurde aber dafür gestmmt und seit dem gab es 1. Keine Befehlstonartige Mandatswünsche mehr, Leute wie Dicea z.B. halten sich exakt an den Bestellschein und es wird auch viel Sammelbestellungen gemacht.

Alleine dieses Zurufen in Skype und man will jetzt sofort ein Mandat haben weil man es halt so will hat zu 99&% aufgehört und es tut mir sehr leid und wir verbrauchen weniger Handelspunkte.

Und gerne noch einmal...andere Provinzen nehmen 50-100 Taler für Mandate und zwar selbst bei 1 Mandat

Also mein Leben als HBV ist seit dem nicht schwerer, sondern leichter

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 Betreff des Beitrags: Re: Mandate in der Provinz
BeitragVerfasst: Do 23. Jun 2022, 20:06 
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An erster Stelle, ich halte das Dekret für eine gute Änderung. Vorher gab es eine generelle Erwartungshaltung an die Wirtschafter, das sie diese Mandate jederzeit zu bearbeiten hätten, was für einiges an Unmut gesorgt hatte, gleich wer auf dem Posten war.

Der Stein des Anstoßes liegt heute allerdings in der Formulierung des Dekretes, bei der ich beide Lesearten nachvollziehen kann.

Zitat:
Der Rat von Württemberg genehmigt alle 4 Wochen jedem Einwohner Württembergs die Ausstellung von einem privaten Handelsmandat. Jedes weitere Mandat darüber hinaus, wird wie unten stehend besteuert.


Das Dekret selbst bezieht sich nur auf die Ausstellung eines Mandates, nicht auf die Beantragung. Ich denke bei der Abstimmung haben genau so viele Ratsmitglieder allerdings hierbei an die Beantragung von 1. Mandat pro Monat gedacht, als sie ihre Stimme abgegeben haben. Ich kann die Verwirrung nachvollziehen.

Wenn wir nun das Dekret wörtlich nehmen, müssten wir es wie beim Vorschlag von Galaresch machen und bei Beantragung von beiden Mandatsträgern einen Antrag einfordern, was in diesem Fall von Ava das Hinzufügen der Waren, die sie für Dicea gekauft hat, zu ihrem eigenem Antrag erfordern würde. Allerdings sehe ich in so viel Bürokratie auch die Gefahr, das Anträge durcheinander kommen - auch wenn es so rechtens wäre.

Das man das Mittel über den Bürgermeister, so er einverstanden ist, nicht nutzt, kann ich dahingehend nicht nachvollziehen. Damit wäre bereits ein Mandat getilgt worden.



Ich sehe hier aber einen Nachbearbeitungsbedarf des Dekretes, da scheinbar im Rat keine geeinte Leseart vorzuherrschen scheint.

Die Frage geht also an die Ratsmitglieder, sollten die erhaltenen Mandate mitgelten oder nur die gestellten Anträge? Die Antwort darauf reicht in einem Satz, am besten am Anfang der nächsten Wortmeldung.


Für diesen Fall konkret, ich möchte keine Ausnahmen für wen auch immer, wir müssen alle Bürger gleich behandeln. Den Vorschlag mit dem Wochenmandat von Rottweil fände ich für alle Parteien am besten, da ich einen Bürgermeister definitiv in dieser Pflicht sehen würde.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mandate in der Provinz
BeitragVerfasst: Fr 24. Jun 2022, 08:03 
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Beiträge: 1076
Ich möchte eines klarstellen: Ich handle viel und brauche normalerweise keine Mandate.
Wenn 1 Mandat im Monat kostenfrei ist, so dachte ich wenn ich das Mandat für Carlson und mich beantrage, so ist damit mein kostenfreies erledigt.
Dicea hat etwas vom Rottweiler Markt wollen, ich war so nett es zu kaufen und sie hat das Mandat dafür beantragt.

Allerdings ging ich nicht davon aus , dass dieses Mandat mir auch angelastet wird.
Ich werde nichts mehr besorgen für jemanden anderen, das wäre das Resultat aus diesen Forderungen.
Denn ein Handel würde für beide Mandatsparteien bereits das 1 Mandat/Monat ausschöpfen.
Und es geht dabei nicht ums Geld, das ist doch nicht das Problem.

Es geht auch nicht um die Wochenmandate, sondern um dieses 1 Mandat, das jedem WB Bürger zugestanden wird.
Dass es 2 sind bei jedem Auftrag und dass diese den beiden Mandatsparteien angelastet werden, steht leider nicht im Dekret.

Natürlich komme ich auch auf die Idee das Zeug über ein Wochenmandat transportieren zu lassen.
Wie sinnvoll ist die Vermischung der privaten Händel mit dem offiziellen Mandat der Städte?

Ich bin dafür, dass der Auftraggeber des Mandates. also des 1 Auftrags, der 2 Mandate beinhaltet, dem Auftraggeber angelastet wird und nicht dem, der mitbeteiligt ist.

Natürlich werde ich weiter da sein für Leute, die etwas besorgt haben wollen und ihnen das Gewünschte besorgen, das ist ja mein Beruf. Allerdings ohne Mandate.
Ich habe andere Möglichkeiten, die ich auch fast immer nutze.

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 Betreff des Beitrags: Re: Mandate in der Provinz
BeitragVerfasst: Fr 24. Jun 2022, 10:52 
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Seh ich wie Ava der, der das Mandat bestellt, dem wirds angelastet , auch wenn das Mandat, für jemand andren gestellt wird.

A bestellt Mandat für B , A hat somit 1 Mandat und anders rum


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