Seid gegrüßt Ratsleute,
dem Vorschlag von Gala kann ich nicht folgen.
Galaresch hat geschrieben:
5. Kapitäne die in Natürhäfen Ankern müssen das dem Kämmerer mitteilen um von der Liegegebür Befreit zu werden, wird dies versäumt hat der Kapitän die anfallenden Steuern ebenfalls zu begleichen.
Die Befreiung der Liegegebüren muss beantragt werden der Regent entscheidet individuel wer von den Gebüren in Docks und In ausgebauten Häfen befreit wird, Antragsberechtigt ist jeder Kapitän. Die Steuern auf Liegeplätze in ausgebauten Häfen beträgt pro Tag 2 Taler.
Punkt 5 is deswegen dind ich wichtig weil a niergens steht das zb ein Händler der für die gs tätig ist sich in dem Zeitraum befreienlassen kann
dazu kommt das immernoch nirgens hinterlegt ist wie hoch in wb die Hafensteuern sind
das nächste ist das mit den Naturhäfen, es gab viele diskussionen und ich hab festgestellt wenn cih im Ausland ananker und meld das nicht hab cih halt pech gehabt wenn cih dannzu zahlen hab
dazu kommt das durch die Meldung (sitze im naturhafen ) gleich ncoh ne zusätzliche Kontrolle der unüberwachten Naturhäfen gibt.
Wie §11 Abs. 3 steht, ist eine
Befreiung auf Antrag möglich. Hast du selbst zitiert, Gala.
Das gilt für Kapitäne, die in Naturhäfen liegen, für Händler, die für die Grafschaft unterwegs sind, für Vasallen, die im Krieg sind, für jedweden Menschen, der meint, von der Liegegebühr befreit werden zu können. Damit sind also auf wundervolle Art alle erfasst, die es betreffen könnte. Das ist also perfekt und in jedem Fall besser, als einzeln aufzuzählen, in welchen Fällen das möglich ist.
Ein Gesetz ist immer besser, wenn es offener gestaltet ist, als konkrete Fälle zu beschreiben.
Und ja, wenn man sich nicht drum bemüht, zahlt man eben Steuern, so wie es dir widerfahren ist. Nennt man Lehrgeld ;)
Was ich richtig und wichtig fände ist, dass die Steuern wieder öffentlich ausgehangen werden.
Zu meiner Zeit als Wortführerin gab es eine Amtstafel, die auch später, als es mal Warensteuern gab, aktualisiert wurde. Danach scheint sie verschwunden zu sein. Zu finden ist aber noch im Archiv bei den Aushängen.
Steuertafel Stand 3.3.1461 ((
84148108nx42724/archiv-f114/steuertafel-stand-331461-t3252.html))
Steuertafel Stand 25.11.1462 ((
84148108nx42724/archiv-f114/steuertafel-stand-25111462-t4975.html))
Ebenso hing sie im Forum bei den Gesetzen aus. Heutzutage könnte man sie zusätzlich auf der Amtstafel mit aufführen.
Ich glaube sie war auch immer im Hafengelände zu finden, aber dort hat nicht jeder Einsicht.
Über das Veröffentlichen von Steuern (wie in §11 Abs. 1 genannt) gibt es verschiedene Meinungen. Manche meinen der Steuerbescheid sei eine Veröffentlichung. Das finde ich aber nicht gut, denn wenn der auch ergeht, wenn man in einem Naturhafen liegt, ist dies nicht richtig. Nach deren Theorie wären die Steuern aber dann "zurecht" erhoben und das stimmt halt einfach nicht.
Weil sie so schön kurz ist, hänge ich die alte Steuertafel nochmal aus:
Zitat:
Steuertafel der Grafschaft WürttembergStand: 3.3.1461Die Grafschaft Württemberg erhebt folgende Steuern:
- Wirtshaussteuer: 20 Taler pro Woche
- Anliegegebühren: 2 Taler pro Tag
Sollten diese Steuern nicht zeitnah gezahlt werden, erheben wir einen Verzugszins von 2%.
Das Nichtbegleichen der Steuerschuld stellt ein Verstoß gegen Württembergische Gesetze dar und wird strafrechtlich verfolgt.
Es grüßt
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