Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: Liegegebüren
BeitragVerfasst: Do 23. Mär 2017, 15:30 
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ich würde das hier gerne mal überarbeiten da fehlt einiges!

§ 13 Anlegeerlaubnis, Schiffreparatur und Schiffbau

1. Es besteht in Württemberg kein Rechtsanspruch auf eine Anlegeerlaubnis, Schiffbau oder Schiffreperatur. Genehmigungen dazu werden unter Vorbehalt der Prüfung des Leumunds und der Redlichkeit des Anfragenden, sowie Sicherheitsaspekten getroffen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

2. Zum Anlegen eines Schiffes in einem Württemberger Stadthafen bedarf es einer Anlegeerlaubnis des zuständigen Hafenmeisters. Jede Anlegeerlaubnis kann bis auf Wideruf erteilt werden. Für das Anlegen in einem Naturhafen ist keine Genehmigung erforderlich. Kapitäne, die mit ihrem Schiff in einem Naturhafen der Grafschaft Württemberg anlegen, sind von den Liegegebühren befreit. Mögliche Schäden durch den Anlegevorgang gehen jedoch zu Lasten des Kapitäns/Schiffseigners.

3. Die Genehmigung zur Reparatur eines Schiffes erteilt der örtliche Hafenmeister. Entscheidungen zum Schiffbau trifft der Hafenbevollmächtigte.

4. Der Regent oder Hafenbevollmächtigte kann eine Verlegung in einen anderen Hafen anordnen. Diesem ist zwingend Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anordnung kann der Graf den Liegeplatz gewaltsam räumen lassen. Möglicher entstehender Schaden an Leib und Leben sowie materieller Schaden gehen zu Lasten des Kapitäns/Eigners.


5. Kapitäne die in Natürhäfen Ankern müssen das dem Kämmerer mitteilen um von der Liegegebür Befreit zu werden, wird dies versäumt hat der Kapitän die anfallenden Steuern ebenfalls zu begleichen.
Die Befreiung der Liegegebüren muss beantragt werden der Regent entscheidet individuel wer von den Gebüren in Docks und In ausgebauten Häfen befreit wird, Antragsberechtigt ist jeder Kapitän. Die Steuern auf Liegeplätze in ausgebauten Häfen beträgt pro Tag 2 Taler.


Punkt 5 is deswegen dind ich wichtig weil a niergens steht das zb ein Händler der für die gs tätig ist sich in dem Zeitraum befreienlassen kann
dazu kommt das immernoch nirgens hinterlegt ist wie hoch in wb die Hafensteuern sind
das nächste ist das mit den Naturhäfen, es gab viele diskussionen und ich hab festgestellt wenn cih im Ausland ananker und meld das nicht hab cih halt pech gehabt wenn cih dannzu zahlen hab
dazu kommt das durch die Meldung (sitze im naturhafen ) gleich ncoh ne zusätzliche Kontrolle der unüberwachten Naturhäfen gibt.



§ 11 Steuern, Abgaben und Gebühren
1. Die Grafschaft und die Dörfer sind berechtigt Steuern, Abgaben und Gebühren zu erheben, deren Art und Höhe zu veröffentlichen sind. Zahlungspflichtig ist jeder, den es betrifft.

2. Den Zahlungsverpflichtungen ist fristgerecht nachzukommen, bei Verzug können Zuschläge erhoben werden.

3. Eine Befreiung von Zahlungsverpflichtungen ist auf Antrag möglich, die Entscheidung trifft der Regent.



die blauen stehen ja so in der amtstafel das problem die gs verstößt ja schon gegen §11/1
weil niergens die höhe der abgaben hinterlegt und ausgehangen ist (eben die 2 Taler)


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Verfasst: Do 23. Mär 2017, 15:30 


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 Betreff des Beitrags: Re: Liegegebüren
BeitragVerfasst: Fr 24. Mär 2017, 07:38 
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Beiträge: 4985
Ich habe einen Brief zum Thema erhalten:

Mezcalina hat geschrieben:
Seid gegrüßt Ratsleute,

dem Vorschlag von Gala kann ich nicht folgen.

Galaresch hat geschrieben:
5. Kapitäne die in Natürhäfen Ankern müssen das dem Kämmerer mitteilen um von der Liegegebür Befreit zu werden, wird dies versäumt hat der Kapitän die anfallenden Steuern ebenfalls zu begleichen.
Die Befreiung der Liegegebüren muss beantragt werden der Regent entscheidet individuel wer von den Gebüren in Docks und In ausgebauten Häfen befreit wird, Antragsberechtigt ist jeder Kapitän. Die Steuern auf Liegeplätze in ausgebauten Häfen beträgt pro Tag 2 Taler.


Punkt 5 is deswegen dind ich wichtig weil a niergens steht das zb ein Händler der für die gs tätig ist sich in dem Zeitraum befreienlassen kann
dazu kommt das immernoch nirgens hinterlegt ist wie hoch in wb die Hafensteuern sind
das nächste ist das mit den Naturhäfen, es gab viele diskussionen und ich hab festgestellt wenn cih im Ausland ananker und meld das nicht hab cih halt pech gehabt wenn cih dannzu zahlen hab
dazu kommt das durch die Meldung (sitze im naturhafen ) gleich ncoh ne zusätzliche Kontrolle der unüberwachten Naturhäfen gibt.


Wie §11 Abs. 3 steht, ist eine Befreiung auf Antrag möglich. Hast du selbst zitiert, Gala.

Das gilt für Kapitäne, die in Naturhäfen liegen, für Händler, die für die Grafschaft unterwegs sind, für Vasallen, die im Krieg sind, für jedweden Menschen, der meint, von der Liegegebühr befreit werden zu können. Damit sind also auf wundervolle Art alle erfasst, die es betreffen könnte. Das ist also perfekt und in jedem Fall besser, als einzeln aufzuzählen, in welchen Fällen das möglich ist.

Ein Gesetz ist immer besser, wenn es offener gestaltet ist, als konkrete Fälle zu beschreiben.

Und ja, wenn man sich nicht drum bemüht, zahlt man eben Steuern, so wie es dir widerfahren ist. Nennt man Lehrgeld ;)


Was ich richtig und wichtig fände ist, dass die Steuern wieder öffentlich ausgehangen werden.

Zu meiner Zeit als Wortführerin gab es eine Amtstafel, die auch später, als es mal Warensteuern gab, aktualisiert wurde. Danach scheint sie verschwunden zu sein. Zu finden ist aber noch im Archiv bei den Aushängen.

Steuertafel Stand 3.3.1461 ((84148108nx42724/archiv-f114/steuertafel-stand-331461-t3252.html))

Steuertafel Stand 25.11.1462 ((84148108nx42724/archiv-f114/steuertafel-stand-25111462-t4975.html))

Ebenso hing sie im Forum bei den Gesetzen aus. Heutzutage könnte man sie zusätzlich auf der Amtstafel mit aufführen.
Ich glaube sie war auch immer im Hafengelände zu finden, aber dort hat nicht jeder Einsicht.

Über das Veröffentlichen von Steuern (wie in §11 Abs. 1 genannt) gibt es verschiedene Meinungen. Manche meinen der Steuerbescheid sei eine Veröffentlichung. Das finde ich aber nicht gut, denn wenn der auch ergeht, wenn man in einem Naturhafen liegt, ist dies nicht richtig. Nach deren Theorie wären die Steuern aber dann "zurecht" erhoben und das stimmt halt einfach nicht.

Weil sie so schön kurz ist, hänge ich die alte Steuertafel nochmal aus:

Zitat:
Steuertafel der Grafschaft Württemberg
Stand: 3.3.1461

Die Grafschaft Württemberg erhebt folgende Steuern:

  • Wirtshaussteuer: 20 Taler pro Woche
  • Anliegegebühren: 2 Taler pro Tag

Sollten diese Steuern nicht zeitnah gezahlt werden, erheben wir einen Verzugszins von 2%.
Das Nichtbegleichen der Steuerschuld stellt ein Verstoß gegen Württembergische Gesetze dar und wird strafrechtlich verfolgt.

Es grüßt
Mais

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 Betreff des Beitrags: Re: Liegegebüren
BeitragVerfasst: Fr 24. Mär 2017, 19:14 
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danke mais
mir gings in erster linie darum das man als kapitän sieht was er wo zu zahlen hat das gieng halt bei dem ganzen unter
das naturhäfen grundsätzlich befreit sind ist ein Ratsbeschluss aber das steht halt auch nirgens deshalb hatte ich den zusatz mit den Naturhäfen drin


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 Betreff des Beitrags: Re: Liegegebüren
BeitragVerfasst: Sa 25. Mär 2017, 12:18 
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Ich finde auch, es muss klarer und öffentlicher sein. Die Amtstafel ist sicher ein richtiger Ort dafür.
Der Teil mit den Naturhäfen könnte noch kurz und bündig ergänzt werden:

Zitat:
Steuertafel der Grafschaft Württemberg
Stand: 3.3.1461

Die Grafschaft Württemberg erhebt folgende Steuern:

  • Wirtshaussteuer: 20 Taler pro Woche
  • Anliegegebühren: 2 Taler pro Tag

Naturhäfen sind gebührenfrei.
Sollten diese Steuern nicht zeitnah gezahlt werden, erheben wir einen Verzugszins von 2%.
Das Nichtbegleichen der Steuerschuld stellt ein Verstoß gegen Württembergische Gesetze dar und wird strafrechtlich verfolgt.


Ja, ich habe in der alten Version rumgewuselt, weil ich sie auch immernoch gut finde.

Grün wäre neu.

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 Betreff des Beitrags: Re: Liegegebüren
BeitragVerfasst: Sa 25. Mär 2017, 14:22 
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Bin ebenfalls dafür es an die Amtstafel an zu hängen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Liegegebüren
BeitragVerfasst: Sa 25. Mär 2017, 20:46 
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:fuer:
War aber meiner Meinung bis August letzten Jahres auch ausgehängt und dann gab es großen Forumsabsturz.
Deswegen aber klar für den Aushang

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§§§ ~~ Baumeister zu Württemberg a.D. ~~ §§§
§§§ ~~ Marschall zu Württemberg a.D. ~~ §§§
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 Betreff des Beitrags: Re: Liegegebüren
BeitragVerfasst: Sa 25. Mär 2017, 21:02 
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Erst einmal Danke Gala fürs anschupsen.

Dann seh ich dieses wie die werte Mais

Zitat:
Wie §11 Abs. 3 steht, ist eine Befreiung auf Antrag möglich. Hast du selbst zitiert, Gala.

Das gilt für Kapitäne, die in Naturhäfen liegen, für Händler, die für die Grafschaft unterwegs sind, für Vasallen, die im Krieg sind, für jedweden Menschen, der meint, von der Liegegebühr befreit werden zu können. Damit sind also auf wundervolle Art alle erfasst, die es betreffen könnte. Das ist also perfekt und in jedem Fall besser, als einzeln aufzuzählen, in welchen Fällen das möglich ist.

Ein Gesetz ist immer besser, wenn es offener gestaltet ist, als konkrete Fälle zu beschreiben.

Und ja, wenn man sich nicht drum bemüht, zahlt man eben Steuern, so wie es dir widerfahren ist. Nennt man Lehrgeld ;)


Und schließe mich auch Ana an, das die Version gut ist und um die Naturhäfen ergänzt werden sollte und das dies dann auch an die Amtstafel geschrieben wird.Denn die sollte die wichtigsten Informationen enthalten und da gehört dies sicherlich dazu.

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 Betreff des Beitrags: Re: Liegegebüren
BeitragVerfasst: Do 20. Apr 2017, 16:39 
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Die Diskussion ist eingeschlafen.
Gala, war das alles, was du sagen wolltest?

Ist die Tafel mittlerweile um Anas Anmerkung ergänzt?

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 Betreff des Beitrags: Re: Liegegebüren
BeitragVerfasst: Do 20. Apr 2017, 19:00 
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mir gehts in erster linie darum das die Gebürwen für ausländer einfach ersichtlich zu finden sind ohne stundenlang dur bücher durchzuarbeiten

also das man weiß wieviel es wo kostet und was man machen muss um nicht zahlen zu müssen (befreiungsantrag)
da das ergänzt wurde bin ich ja zufrieden


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 Betreff des Beitrags: Re: Liegegebüren
BeitragVerfasst: Do 20. Apr 2017, 21:41 
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Nun wohl nicht wie ich sah, aber Formhalber wegen der Ergänzung wünscht der Rat eine Abstimmung?

Ich würde gerne darüber Abstimmen lassen, zum einen weil dort ein Gesetzt eine Ergänzung erhält und um das es aktuell damit wird.

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