Schloss zu Württemberg

In der großzügig geschnittenen Anlage des Württemberger Schlosses befindet sich der Arbeitsbereich des Hohen Rates und die Zaphikel von Waldenburg Kaserne der Württemberger Armee
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 Betreff des Beitrags: [GO] Regelung bei Abstimmungen
BeitragVerfasst: Di 22. Feb 2022, 16:59 
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Werte Ratsmitglieder,

da beim derzeitigen Verfassungsprojekt einige Änderungen für bestehende Gesetze vorgeschlagen wurden, möchte ich heute mit der wichtigsten Grundänderung der Geschäftsordnung beginnen.

Fangen wir mit der Geschäftsordnung an:

Alt:

Zitat:
II. Regelung bei Abstimmungen

(1) a) Der Rat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel seiner aktuellen Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen.

b) Wenn die Anzahl der anwesenden Ratsmitglieder geringer ist, muss die Abstimmung verschoben werden oder einstimmig geendet haben.

(2) Die Abstimmung wird mit einfacher Mehrheit entschieden. Enthaltungen werden nicht gewertet.

(3) Bei Stimmgleichheit entscheidet der Graf.

(4) Jedes Ratsmitglied ist stimmberechtigt und dazu verpflichtet an Abstimmungen teilzunehmen, außer es ist für die Abstimmungszeit entschuldigt.

(5) Die Dauer einer Abstimmung beträgt 48 Stunden. Abstimmungen können vorzeitig beendet werden, wenn alle stimmberechtigten Ratsmitglieder vor Ablauf der 48 Stunden ihre Stimme abgeben.

(6) Die Stimmabgabe erfolgt offen.

(7) a) Das Ergebnis ist nach Ende der Abstimmung vom Grafen oder Wortführer bekanntzugeben. Beim Vorliegen von besonderen Gründen kann das Ergebnis auch schon vor Ende der Abstimmung bekanntgegeben werden, wenn der Ausgang eindeutig ist.

b) Bei sicherheitsrelevanten internen Abstimmungen ist die Stimmanzahl und -verteilung erst nach Anweisung des Regenten bekanntzugeben.



Neu:

Zitat:
(1) Der Rat ist beschlussfähig, wenn drei Viertel seiner aktuellen Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen. Ist die Anzahl geringer, muss die Abstimmung verschoben werden oder einstimmig geendet haben.
    (a) Die Stimmabgabe erfolgt offen und öffentlich, sofern keine sicherheitsrelevanten Themen zur Abstimmung stehen.
    (b) Die Abstimmung wird mit einfacher Mehrheit entschieden und dauert mindestens 48 Stunden und maximal 5 Tage. Enthaltungen werden nicht gewertet. Bei Stimmgleichheit entscheidet der Regent.
(2) Das Ergebnis ist nach Ende der Abstimmung vom Regenten oder Wortführer bekanntzugeben. Beim Vorliegen von besonderen Gründen kann das Ergebnis auch schon vor Ende der Abstimmung bekanntgegeben werden, wenn der Ausgang eindeutig ist.
(3) Gesetze und ihre Änderungen werden mit ihrer Veröffentlichung in den "Gesetzen und Verordnungen von Württemberg" wirksam, die Bevölkerung ist öffentlich zu informieren.




Es fallen folgende Textpassagen komplett weg:

Redundant, da aus dem Text herzuleiten:

b) Wenn die Anzahl der anwesenden Ratsmitglieder geringer ist, muss die Abstimmung verschoben werden oder einstimmig geendet haben.

Redundant, da dies unter der Schweigepflicht geregelt ist.

b) Bei sicherheitsrelevanten internen Abstimmungen ist die Stimmanzahl und -verteilung erst nach Anweisung des Regenten bekanntzugeben.


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Verfasst: Di 22. Feb 2022, 16:59 


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 Betreff des Beitrags: Re: [GO] Regelung bei Abstimmungen
BeitragVerfasst: Di 22. Feb 2022, 17:13 
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Dem würde ich zustimmen.

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 Betreff des Beitrags: Re: [GO] Regelung bei Abstimmungen
BeitragVerfasst: Di 22. Feb 2022, 18:38 
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Grundsätzlich bin ich für den Vorschlag, mir würde jedoch eine Änderung im Sinne der Einfachheit bei der Nummerierung der einzelnen Punkte, nach dem Schema nur Zahlen, statt Zahlen und Buchstaben besser gefallen.


Zitat:
Enthaltungen werden nicht gewertet.


Weiters stellt sich mir die Frage, ob das extra angeführt werden muss?

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 Betreff des Beitrags: Re: [GO] Regelung bei Abstimmungen
BeitragVerfasst: Di 22. Feb 2022, 19:01 
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Grundsätzlich sollte per Gesetz geklärt sein, wie eine Enthaltung zu werten ist.

Eine Enthaltung ist grundsätzlich erst einmal eine neutrale Stimmabgabe zu einem Thema, welche die Stimmentscheidung in die Hände der restlichen Stimmberechtigten legt.

Da eine Abstimmung allerdings zumeist eine Änderung des Ist-Zustandes erreichen möchte, wiegt die Bedeutung der positiven Stimmen schwerer.

Wenn wir die Wertung einer Enthaltung nicht als "herausgerechnet" definieren würden, würde es auch keine Enthaltung in dem Sinne geben. Die Enthaltung würde dann ebenfalls in Konkurrenz zu den Positiven Stimmen rücken die erreicht werden müssen für eine Änderung. Effektiv bedeutet dies, das eine Enthaltung dann automatisch eine negative Stimmabgabe wäre und dann könnten wir sie als Stimmoption abschaffen.

Enthaltungen sind so geregelt, damit man eben bei Themen eine neutrale Position vertreten kann.

____


Zu den Buchstaben würde die Alternative so aussehen:

Zitat:
(1) Der Rat ist beschlussfähig, wenn drei Viertel seiner aktuellen Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen. Ist die Anzahl geringer, muss die Abstimmung verschoben werden oder einstimmig geendet haben.
    1.1) Die Stimmabgabe erfolgt offen und öffentlich, sofern keine sicherheitsrelevanten Themen zur Abstimmung stehen.
    1.2) Die Abstimmung wird mit einfacher Mehrheit entschieden und dauert mindestens 48 Stunden und maximal 5 Tage. Enthaltungen werden nicht gewertet. Bei Stimmgleichheit entscheidet der Regent.


oder

Zitat:
(1) Der Rat ist beschlussfähig, wenn drei Viertel seiner aktuellen Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen. Ist die Anzahl geringer, muss die Abstimmung verschoben werden oder einstimmig geendet haben.
  • Die Stimmabgabe erfolgt offen und öffentlich, sofern keine sicherheitsrelevanten Themen zur Abstimmung stehen.
  • Die Abstimmung wird mit einfacher Mehrheit entschieden und dauert mindestens 48 Stunden und maximal 5 Tage. Enthaltungen werden nicht gewertet. Bei Stimmgleichheit entscheidet der Regent.


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 Betreff des Beitrags: Re: [GO] Regelung bei Abstimmungen
BeitragVerfasst: Fr 25. Feb 2022, 17:10 
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Gibt es weitere Meinungen? Ansonsten würde ich zur Abstimmung übergehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: [GO] Regelung bei Abstimmungen
BeitragVerfasst: Fr 25. Feb 2022, 18:32 
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Zitat:
Bei Stimmgleichheit entscheidet der Regent.

Ich würde es auf "Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Regenten" ändern. Das andere könnte man auch so auslegen, dass der Regent dann frei entscheiden kann.


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 Betreff des Beitrags: Re: [GO] Regelung bei Abstimmungen
BeitragVerfasst: Fr 25. Feb 2022, 21:11 
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kann er ja auch! Vielleicht bedenkt ein Regent seine vorherig Meinung ja auch mal. Soll schon vorgekommen sein und sollte meiner Meinung so bleiben

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 Betreff des Beitrags: Re: [GO] Regelung bei Abstimmungen
BeitragVerfasst: Fr 25. Feb 2022, 21:34 
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Zitat:
Bei Stimmgleichheit entscheidet der Regent.


Ich finde auch, dass das so passend ist, wie es ist. Wobei es vermutlich "Stimmengleichheit" heißen sollte 8-)

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 Betreff des Beitrags: Re: [GO] Regelung bei Abstimmungen
BeitragVerfasst: Fr 25. Feb 2022, 22:30 
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Es ist eine äußerst schwerwiegende Entscheidung in diesem Fall bei einem Patt.

Der Regent hätte derzeit das Recht, als einziges Ratsmitglied seine Meinung im Nachhinein somit zu ändern. Soll vorkommen und kann auch nützlich sein.

Den Einwurf mit der Stimmengleichheit unterstütze ich.


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 Betreff des Beitrags: Re: [GO] Regelung bei Abstimmungen
BeitragVerfasst: Fr 25. Feb 2022, 23:07 
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